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Re: Frage zur Rechtslage [Beitrag #3014 ist eine Antwort auf Beitrag #3009] :: PM, 30.28.2007 15:28
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Wieso? Ist deine HT denn nicht gut gelaufen?
Aber interessieren würde mich das auch? Glaube schon das man erfolgreich gegen Pfusch klagen kann. Nur muss natürlich erst der Pfusch festgestellt werden. Muss man eine Verzichtserklärung unterschreiben bevor die Ärzte operieren? Musstest du Billo? Is glaube ich auch garnicht erlaubt.
Viele Ärzte werben ja immer mit "Geld zurück sollte innerhalb eines Jahres kein Wachstum eintreten". Kennt jemand so einen Fall wo jemand wirklich sein Geld zurückbekommen hat?
"KEIN Wachstum" irgend ein Wachstum gibt es ja immer - bei 10 Grafts von 2000 z.B.
1/4 Proscar (04/2007)
Multivit.,Kieselerde,Zink,Biotin,
KET Shampoo
HT-Berichte:
http://alopezie.de/foren/transplant/index.php/m/53193/#page_ top
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Re: Frage zur Rechtslage [Beitrag #3033 ist eine Antwort auf Beitrag #3019] :: PM, 31.38.2007 13:38
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Ich denke zu allererst musst du dich mit der jeweiligen medizinischen Rechtslage des Landes befassen wo du operiert wirst. Hier gibt es wesentliche Unterschiede. Trotzdem wird es sicher keinen Arzt geben, der dich absichtlich schlecht operiert. Eine schlechte Publicity ist für einen anerkannten Arzt sicherlich nicht erstrebenswert.
http://www.haartransplantation.de - Das Forum mit detaillierten Informationen speziell zur Haartransplantation und anderen medizinischen Möglichkeiten beim Haarausfall
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