Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9097] :: PM, 24.58.2007 16:58
|
Thierry
Beiträge: 3 Registriert: November 2007
|
Hallo!
Vor knapp zwei Jahren, im Februar 2006, hatte ich meine erste Transplantation, damals bei medical one in Hannover. Bei der OP (Strip) wurden 860 Grafts auf ca 45 bis 50 cm/2 verteilt, also eine sehr geringe Dichte. Vermutlich hätte ich dagegen protestiert, aber ich bin damals recht blauäugig an die Sache herangegangen und dachte "die wissen schon, was sie tun".
Der Spaß kostete mich 3500 €.
Wie das Ergebnis jetzt nach wie gesagt fast zwei Jahren aussieht, kann man den angehängten Bildern entnehmen... ich bin absolut unzufrieden damit.
Inzwischen habe ich wieder (fast) genügend Geld gespart für eine zweite HT (nicht ganz einfach, weil ich mich lange Zeit als 1-€-Jobber durchschlagen mußte) und hatte mich, nach Rückfrage bei A. Krämer, für Dr. Heitmann entschieden. Ich besuchte ihn in Amsterdam, und er machte mir einen fairen Preisvorschlag und meinte auch, daß für das von mir angestrebte Ergebnis mind. 2000 Grafts notwendig wären.
Meine Frage ist halt, ob ich berechtigt bin, von medical one eine zumindest teilweise Rückerstattung zu verlangen, denn das Ergebnis ihrer Arbeit können sie wohl kaum selber als optimal betrachten. Wenn das möglich wäre, wie müßte ich da vorgehen?
Vielen Dank schon mal...
lg Thierry
-
Anhang: nov071.jpg
(Größe: 722.13KB, 469 mal heruntergeladen)
-
Anhang: nov072.jpg
(Größe: 732.10KB, 413 mal heruntergeladen)
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9098 ist eine Antwort auf Beitrag #9097] :: PM, 24.33.2007 17:33
|
NW5a
Beiträge: 5751 Registriert: Januar 2007 Ort: OWL
|
Hallo,
das ist natürlich wirklich bescheiden, wenn man bedenkt dass sich andere 1500 Grafts nur in die GHE pflanzen lassen. Ich glaube auch nicht, dass 2000 Grafts reichen. Das wäre wirklich das Minimum.
Wie ist denn die Narbe von Medical ONE ?
An deiner Stelle würde ich zuerst mit MO sprechen, bevor du hier weiter postest, da es ja schliesslich dein bestes Druckmittel ist, deinen schlechten Fall öffentlich zu machen. Sprich sie deutlich an, dass du eine Entschädigung haben willst, da das versprochene Ergebnis nicht im geringsten eingetroffen wäre ...! Eher verschlimmert, da du jetzt mit der Narbe nicht mehr die Option hast die Haare kurz zu rasieren. So wie es nämlich jetzt ausschaut, würde sich jeder die Haare so kurz wie möglich rasieren.
Viel Glück und nimm die Bilder nochmal raus!
Gruß
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9099 ist eine Antwort auf Beitrag #9097] :: PM, 24.37.2007 17:37
|
DaVinci
Beiträge: 1783 Registriert: Juli 2007
|
Schwierige Situation !
Diese "M-Firmen" sind durch negative PR kaum zu beeindrucken, dazu wird schon zu schlecht, und zu oft, über diese "Institute" geschrieben.
Bleibt nur noch der normale juristische Weg, der ist aber sehr langwierig, sehr kostenintensiv und extrem nervenaufreibend !
Meine Empfehlung: Mach für dich einen Strich unter die Sache, geh zu Heitmann ( den ich dir wirklich empfehle...)und sei danach deine Sorgen los !
Was dich aber nicht daran hindern sollte, in jedem Forum dieser Welt, über die sauschlechte Arbeit zu berichten...wenn damit auch nur Einer davon abgehalten wird, sich in die Hände dieser Stümper zu begeben, dann hast du und wir alle, schon etwas gewonnen.
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9100 ist eine Antwort auf Beitrag #9099] :: PM, 24.42.2007 17:42
|
Billo83
Beiträge: 393 Registriert: März 2007
|
ich find das schon einen extremen hammer, dass besagte klinik sich für dieses "ergebnis" nicht schämt! man muss wohl kein fachmann sein, um zu erkennen, dass das untertriebenermasen bullshit ist.
ausserdem frage ich mich warum die es immer noch nicht gebacken bekommen mal 2000 anstatt ihrer obligatorischen 800 grafts zu verpflanzen?! die müssten doch in der zwischenzeit mal den schlag gehört haben, nach so vielen unzufriedenen kunden...
[Aktualisiert am: Sa., 24 November 2007 17:43]
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9101 ist eine Antwort auf Beitrag #9097] :: PM, 24.50.2007 17:50
|
Thierry
Beiträge: 3 Registriert: November 2007
|
Danke erstmal
ich würde die Bilder lieber vorerst drin lassen, falls das keine Probleme bereitet...
Hat vllt. jemand eigene Erfahrungen mit solchen Fällen (also Entschädigung nach schlechtem HT-Ergebnis) und weiß, wie die Erfolgsaussichten sind? Denn wenn mich der juristische Weg (falls der nötig sein sollte und man sich nicht außergerichtlich einigen kann... gibt es diese Möglichkeit oder lassen Kliniken es eher auf Rechtsstreit ankommen?) im Endeffekt mehr kostet, als ich an Schadensersatz bekommen würde, hätte ich wenig davon... zumal das dauern würde und ich eigentlich vorhatte, das zurückgezahlte Geld zusätzlich in die HT bei Dr. Heitmann zu investieren, damit es vllt doch mehr als 2000 Grafts werden können.
lg Thierry
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9135 ist eine Antwort auf Beitrag #9101] :: AM, 26.48.2007 00:48
|
|
Habe da keine Erfahrung mit aber ich denke auf dem Rechtswege wirst du zu nichts außer weiteren Kosen kommen. Ein Positives Ergebniss liegt in solchen Fällen immer im Auge des Betrachters. Es würde mich nicht wundern wenn sie sagen würden:" Das ist ein gutes Ergebniss für die Ausgangssituation und die Anzahl der Grafts. Sie hätten natürlich ein noch viel besseres Erbenis erziehlt wenn wir mehr verpflanzt hätten, aber das würde xxx kosten.Ihre Erwartungshaltung war zu hoch dafür."
Und das man mit schlechter Beratung argumentieren kann halte ich auch für unrealistisch. Was ist denn eine "schlechte Beratung" im Auge des Gesetzes?
Das ihr mich nicht falsch versteht. Ich halte von allen diesen M-Kliniken nix. Gebt mir einen Stein, ich werfe zuerst
[Aktualisiert am: Mo., 26 November 2007 00:49]
1/4 Proscar (04/2007)
Multivit.,Kieselerde,Zink,Biotin,
KET Shampoo
HT-Berichte:
http://alopezie.de/foren/transplant/index.php/m/53193/#page_ top
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9136 ist eine Antwort auf Beitrag #9135] :: AM, 26.34.2007 08:34
|
foxi1969
Beiträge: 138 Registriert: November 2007
|
Verhandeln ( Schlichten ) ist immer besser als prozessieren . Der Beizug eines Anwaltes ist nur mit starker innerer Ueberzeugung ( oder Naivität ) gutzuheissen. Die Erfolgschancen sind äusserst gering . Die geringe Menge an Grafts , sprich das entfernen eines kleinen Streifens im Vergleich eines Grossen ist aus medizinischer Sicht,im Falle eines Folgeschadens ,einfacher zu rechtfertigen . Die mangelnde Anwuchsrate ist als individuell und nicht hervorsehbar zu urteilen . nur wenn alle Patienten das selbe Uebel erleiden würden , wäre ein Rechtsstreit erfolgreich ( in welchem Sinne auch immer ) . Kapitalkräftige Gegenparteien prozessieren solange bis dir die Puste ausgeht. ....Ich würde übrigens mehr als 2000 Grafts setzen.
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9276 ist eine Antwort auf Beitrag #9275] :: PM, 29.30.2007 22:30
|
DaVinci
Beiträge: 1783 Registriert: Juli 2007
|
Hast Du überhaupt eine Ahnung, was ein medizinsches Gutachten kostet ?!
Ganz zu schweigen von dem zweiten, dass das Gericht anordnen würde ??
Damit hättest du deinen bereits investierten 3500 Euro, nochmal die gleiche Summe nachgeschossen !
Ohne Anwalts und Gerichtskosten, denn darin würde ja ein Gutachten münden, weil die M-Firmen sicherlich nicht sagen: "..Oh, ein Gutachten..ja, dann müssen wir wohl dem jungen Mann sein Geld zurückgeben"
Nein, die würden dich klagen lassen und das würde jahrelang dauern,denn die haben dazu das Geld !
[Aktualisiert am: Do., 29 November 2007 22:31]
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9279 ist eine Antwort auf Beitrag #9276] :: PM, 29.10.2007 23:10
|
NW5a
Beiträge: 5751 Registriert: Januar 2007 Ort: OWL
|
So siehts aus. Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und bis der Prozess mal zuende ist, brauchst du auch keine HT mehr, da du dann im Altenheim neben ganz vielen anderen Glatzköpfen sitzt.
Das größte Problem ist, einen Gutachter zu finden, der auch vor hiesigem Gericht zugelassen wird.
Ich denke, es geht nur über den öffentlichen Druck, aber die Karte hast du ja hier schon ausgespielt.
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|
|
Re: Entschädigung nach schlechter HT möglich? [Beitrag #9285 ist eine Antwort auf Beitrag #9280] :: AM, 30.7.2007 00:07
|
NW5a
Beiträge: 5751 Registriert: Januar 2007 Ort: OWL
|
Wolfsheart schrieb am Don, 29 November 2007 23:15 | Aber wie schon gesagt wurde, was wir hier so schreiben interessiert die M-Kliniken doch schon lange nicht mehr. Die finden immer nen Dummen der sich vor seiner OP nicht richtig informiert hat. Wir können nur hoffen das möglichst jeder HT Patient sich mal richtig in diesem Forum einliest. Mir hat es sehr geholfen, sonst hätte ich mich von BTI verwursten lassen.
|
Halleluja
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|