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GEZ [Beitrag #88517] :: Fr., 24 August 2007 10:52 Zum nächsten Beitrag gehen
mal wieder typisch:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html

kann den laden einfach nicht ausstehen http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/d020.gif



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Re: GEZ [Beitrag #88524 ist eine Antwort auf Beitrag #88517] :: Fr., 24 August 2007 13:18 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Dann tritt doch aus wenn du da kein Mitglied sein willst Smile
Ich hab Anfang 2006 da schon gekündigt.

Gruß OSI

Mir scheint als suchen die neue Wege um abzuzocken. Nur noch wiederlich das gesocks. Mir ist damals der Kragen geplatzt als sie die Pc gebühr erheben wollten.
Die ÖR haben einen Jahresetat von 6 Milliarden, das muss man sich mal auf die Zunge zergehen lassen. das sind 6000 Millionen € und dann wollten die auch noch die Studies abgreifen die nurn Pc am Internet haben.

Hier mal ein Post vom Heise Forum:

Die GEZ handelt so, weil sie Angst hat. Sie hat Angst, das die
Luftblase, die sie mühevoll herangezüchtet hat, zerplatzt. Der
Rundfungebührenstaatsvertrag gibt keine juristische Handhabe, die
eine Gebührenerhebung auf Computer gestattet.

"Neuartige Rundfunkempfänger" sind im Abschnitt
"Zweitgerät/Gebührenbefreite Geräte" aufgeführt. Leider gibt aber die
Definition eines Rundfunkempfängers im Eingang des Gesetzes, die den
Geltungs- bzw. Anwendungsbereich definiert, keine juristische
Handhabe, um Bürgern Rundfunkgebühren für Comupter abzupressen.
Abgesehen davon gibt auch die Formulierung selbst keinen real
durchsetzbaren Anspruch her, da sie sich selbst aufhebt (dazu gleich
mehr).

Zuerst etwas zur Definition und dafür nehme ich ein Zitat aus dem
Staatsvertrag:

"Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind
technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen,
nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von
Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.
Rundfunkempfangsgeraäte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte
und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder
Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges
Rundfunkempfangs-
gerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs
einander geordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder
Sehstelle bilden."

Interessant ist hier eigentlich nur der Eingangssatz:

"Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind
technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen,
nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von
Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind."

Jeder technisch Sachverständige ist nicht nur in der Lage, zu
erklären, warum ein Computer nicht darunter fällt, sondern er kann
obendrein jederzeit und an jedem Ort mit Internetzugang den Beweis
erbringen. Zur Wiedergabe von Rundfunkdarbietungen über das Internet
wird wegen der variablen zur Verfügung stehenden Bandbreite ein sog.
"Puffer" verwendet. Dieser fasst üblicherweise ca. 30 Sekunden.
Während der Wiedergabe kommt es zuweilen zum Stocken der Darstellung
vielleicht sogar zu einer Unterbrechung durch eine Zwangstrennung.
Wird ein Player auf zwei Computern zur gleichen Zeit gestartet, wird
sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Versatz
zwischen beiden laufenden Streams feststellen lassen. Somit ist das
Kriterium der "nicht zeitversetzten Wiedergabe" bereits nicht
erfüllt, wodurch Computer nicht in den Geltungsbereich des
Rundfunkgebühren-Staatsvertrages fallen. Übrigens ist der Zeitversatz
nicht nur bei Videos, sondern auch bei reinen Audiostreams leicht
nachweisbar.

Nun zur Formulierung, aus der die GEZ dann glaubt, einen
Gebührenanspruch ableiten zu können:

"(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die
Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet
wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist
keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn

1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden
Grundstücken zuzuordnen sind und

2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten
werden.

Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und
demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen
sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser
Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten."

Einmal abgesehen davon, das der Begriff "Rechner" eine juristisch
nicht greifbare Bezeichnung ist, weil die Rechtsdefinition eines
Rechners schlicht in der Begriffsbestimmung des Vertrages fehlt,
würde diese Regelung, sofern sie denn überhaupt anwendbar wäre, (was
ich bestreite) nur für Rechner gültig, die Rundfunkprogramme
AUSSCHLIEßLICH über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Da
einerseits im Internet keine Rundfunkangebote zu finden sind, sondern
nur Streams und Dateien, die durch den geneigten Surfer abgerufen
werden könnten und andererseits jeder Rechner mit Erweiterungsslot
rein technisch betrachtet Rundfunkprogramme auch über Zusatzmodule
wie z.B. DVB-Empfänger wiedergeben könnte, ist die Anwendbarkeit
bestenfalls bei einem Server im Rechenzentrum gegeben, sofern er
nicht über Erweiterungen zum Empfang von Rundfunkdarbietungen
hergerichtet werden könnte - sofern die Klausel überhaupt anwendbar
wäre.

Die GEZ realisiert langsam, das sie auf sehr dünnem Eis Schlittschuh
fährt und im Zweifelsfall vor Gericht keine guten Karten hätte -
abgesehen davon, dass das sog. "Schwarzsehen" "nur" eine
Ordnungswidrigkeit ist und die zu erwartende Maximalstrafe bei rund
1.000 EUR endet, was einen Rechtsstreit nicht sehr lukrativ macht,
wenn es soweit käme.

Daher versucht die GEZ nun ganz offenbar, Menschen, Organisationen
und Firmen einen Maulkorb zu verpassen, die die Bürger genauer
darüber aufklären, was die GEZ ist, welche Befugnisse sie tatsächlich
hat und welche sie gerne hätte.

So ist es z.B. nicht erforderlich GEZ-Mitarbeitern in irgendeiner
Weise entgegen zu kommen oder sie in die Wohnung/das Haus zu lassen.
Diese Menschen haben nicht einmal das Recht, ohne Erlaubnis ein
Grundstück zu betreten und können - tun sie es gegen den Willen des
Besitzers - sofort juristisch belangt werden.

Die GEZ hat ferner die volle(!) Beweislast, wenn sie die Behauptung
aufstellt, das jemand widerrechtlich ein Rundfunkgerät ohne Anmeldung
nutzt. Ein Beweis, der schwer zu führen ist.

Als Bürger ist man nicht zur Auskunft verpflichtet, wenn man KEIN
Gebührenzahler ist und damit kein GEZ "Kunde".

Die Pflicht des Bürgers ist lediglich im Besitz befindliche
Rundfunkempfangsgeräte anzumelden und die dafür fälligen Gebühren zu
entrichten. Das ist alles. Wer sich entscheidet, dies nicht zu tun,
der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von maximal
1.000 EUR belegt werden kann.

Lasst Euch nicht einschüchtern oder von der GEZ veralbern!

Grüße

OxnoxO

[Aktualisiert am: Fr., 24 August 2007 13:33]


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Re: GEZ [Beitrag #88526 ist eine Antwort auf Beitrag #88517] :: Fr., 24 August 2007 14:30 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Da wir grade beim Fernsehen sind:
In jedem italienischen Polizeifilm kommt entweder eine Billardhalle oder eine verlassene Ziegelbrennerei vor.


















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Re: GEZ [Beitrag #88544 ist eine Antwort auf Beitrag #88526] :: Fr., 24 August 2007 17:28 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Raiders-Fan schrieb am Fre, 24 August 2007 14:30

Da wir grade beim Fernsehen sind:
In jedem italienischen Polizeifilm kommt entweder eine Billardhalle oder eine verlassene Ziegelbrennerei vor.


????????????????

aber hier:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/94873

die rudern schon zurück....

zumal:

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine öffentlich-rechtliche,
nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der
öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen
Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (DR) zum Zwecke des
Runfunkgebühreneinzugs.
von: http://www.gez.de/service/anbieterkennung/index.html

Die dürften IMHO eigentlich keine Abmahunungen erteilen.

[Aktualisiert am: Fr., 24 August 2007 17:52]


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Re: GEZ [Beitrag #88552 ist eine Antwort auf Beitrag #88544] :: Fr., 24 August 2007 19:26 Zum vorherigen Beitrag gehen
im endefekt egal ob man zahlt, die sperren einen schon nicht ein


















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