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Re: die chancen könnten besser nicht sein... [Beitrag #82893 ist eine Antwort auf Beitrag #82847] :: So., 08 Juli 2007 01:14 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Siegi schrieb am Sam, 07 Juli 2007 15:11

was hier geschehen ist, ist ethisch äußerst fragwürdig. auf der entsprechenden internet-seite wurden von ärzten (impressum) ganz offensichtlich behauptungen aufgestellt, die aufgrund der aktuellen datenlage (fragwürdige mini-studien) wissenschaftlich als nicht gesichert gelten können.

meiner meinung nach wurde hier in mehreren punkten gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen.

die sachlage wäre freilich völlig anders, wenn man aus freien stücken einen arzt aufsucht mit der bitte um entsprechende behandlung. nach sorgfältiger abwägung der risiken kann und darf er diese durchführen und auch geld dafür verlangen.

bevor hier jemand auch nur einen cent für das hinzuziehen eines anwalts aufwendet, würde ich dazu raten, die zuständige ärztekammer zu kontaktieren und deren reaktion abzuwarten. ein weiterer schritt wäre ein strafanzeige. auch hier brauchts noch keinen jurist, diese kann allgemein gehalten werden (bspw. ein verweis auf möglichen verstoß gegen HMWG)


Um einen Prozess vor Gericht zu gewinnen, braucht man erst einmal einen Beweis dafür, dass die AC-Therapie gar nicht wirkt. Diesen Beweis gibt es nicht.

Jeder normale Mensch weiß, dass er mit der AC-Therapie die "Katze im Sack" kauft. Es ist wie Lotto spielen. Entweder man gewinnt oder verliert. In diesem Fall 600,-.
Das ist eben das Risiko. Es wird ja niemand dazu gezwungen diese Therapie durchzuziehen.

Rechtlich sehe ich kaum Chancen.


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Re: die chancen könnten besser nicht sein... [Beitrag #82896 ist eine Antwort auf Beitrag #82847] :: So., 08 Juli 2007 02:14 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Siegi schrieb am Sam, 07 Juli 2007 15:11

was hier geschehen ist, ist ethisch äußerst fragwürdig. auf der entsprechenden internet-seite wurden von ärzten (impressum) ganz offensichtlich behauptungen aufgestellt, die aufgrund der aktuellen datenlage (fragwürdige mini-studien) wissenschaftlich als nicht gesichert gelten können.

meiner meinung nach wurde hier in mehreren punkten gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen.

die sachlage wäre freilich völlig anders, wenn man aus freien stücken einen arzt aufsucht mit der bitte um entsprechende behandlung. nach sorgfältiger abwägung der risiken kann und darf er diese durchführen und auch geld dafür verlangen.

bevor hier jemand auch nur einen cent für das hinzuziehen eines anwalts aufwendet, würde ich dazu raten, die zuständige ärztekammer zu kontaktieren und deren reaktion abzuwarten. ein weiterer schritt wäre ein strafanzeige. auch hier brauchts noch keinen jurist, diese kann allgemein gehalten werden (bspw. ein verweis auf möglichen verstoß gegen HMWG)

Einfach nur lächerlich! Dead


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Re: die chancen könnten besser nicht sein... [Beitrag #82932 ist eine Antwort auf Beitrag #82893] :: So., 08 Juli 2007 14:07 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ab-2008-Norwood-null schrieb am Son, 08 Juli 2007 01:14

Um einen Prozess vor Gericht zu gewinnen, braucht man erst einmal einen Beweis dafür, dass die AC-Therapie gar nicht wirkt. Diesen Beweis gibt es nicht.


gar nichts muß man beweisen. für eine sachverhaltsdarstellung der ärztekammer gegenüber, bzw. eine strafanzeige ist das ohnedies schon mal nicht notwendig. hier prüfen dann andere instanzen...

selbst im falle eines (zivil)prozesses wird man keinen beweis führen müssen, das gericht wird einen sachverständigen hinzuholen.

glaubst du ernsthaft, ein seriöser Gutachter würde bspw. zu folgendem, ersten satz auf deren homepage:

"Spannungshaarausfall (Alopecia Contentionalis) ist die häufigste Form von Haarausfall."

nicht antworten, daß es sich um eine aussage handelt, die nicht belegt ist? da helfen die paar mini-studien herzlich wenig. da ist es auch völlig irrelevant, ob hier gegen das HWG verstossen wurde oder nicht.


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Re: die chancen könnten besser nicht sein... [Beitrag #82994 ist eine Antwort auf Beitrag #82932] :: Mo., 09 Juli 2007 01:18 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Siegi schrieb am Son, 08 Juli 2007 14:07

Ab-2008-Norwood-null schrieb am Son, 08 Juli 2007 01:14

Um einen Prozess vor Gericht zu gewinnen, braucht man erst einmal einen Beweis dafür, dass die AC-Therapie gar nicht wirkt. Diesen Beweis gibt es nicht.


gar nichts muß man beweisen. für eine sachverhaltsdarstellung der ärztekammer gegenüber, bzw. eine strafanzeige ist das ohnedies schon mal nicht notwendig. hier prüfen dann andere instanzen...

selbst im falle eines (zivil)prozesses wird man keinen beweis führen müssen, das gericht wird einen sachverständigen hinzuholen.

glaubst du ernsthaft, ein seriöser Gutachter würde bspw. zu folgendem, ersten satz auf deren homepage:

"Spannungshaarausfall (Alopecia Contentionalis) ist die häufigste Form von Haarausfall."

nicht antworten, daß es sich um eine aussage handelt, die nicht belegt ist? da helfen die paar mini-studien herzlich wenig. da ist es auch völlig irrelevant, ob hier gegen das HWG verstossen wurde oder nicht.



Nur weil etwas nicht belegt ist, heißt das nicht automatisch dass es nicht wirkt.

Jeder kann sich bezüglich Studien informieren.
Bleiben diese aus (wie hier bei der AC-T.), so weiß jeder, dass die AC-Therapie ein Risiko ist.
Jeder der sich der AC-T unterzieht weiß, dass es u.U. nicht wirkt und 600,- sind in jedem Fall weg.
Jeder Patient muss vor der AC-T eine Erklärung unterschreiben.
Die Leute von der AC-T sichern sich da also schonmal ab.
Alleine aus diesem Grund wird eine Klage nicht möglich sein.
Keiner wird schliesslich dazu gezwungen trotz ausgebliebener Studien sich dieser Therapie zu unterziehen oder die Erklärung zu unterschreiben.
Das sind alles erwachsene Menschen. Jeder muss selbst wissen, ob er das Risiko eingehen möchte 600,- aus dem Fenster zu schmeissen oder nicht.
Leute wie Benutzer81, Sssnake, e-Man und co. haben halt genug Kies auf dem Konto. Denen ist das egal ob sie 600 mehr oder weniger auf dem Konto haben.
Und jeder der sich es nicht leisten kann, der wird auch die Finger von der AC-T lassen. Das ist ganz einfach.


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Re: Sammelklage gegen AC Therapie [Beitrag #83413 ist eine Antwort auf Beitrag #82165] :: Fr., 13 Juli 2007 10:47 Zum vorherigen Beitrag gehen
Ich bin zwar nur ein BWL Student mit einer 1 in Wirtschaftsprivatrecht I und II, aber mit einer Klage auf Rückgewährung der Leistung gem §§437 Nr. 2 Alt. 1, 326 V, 323 BGB würde man durchaus gute Chancen haben.

Mal schnell ein "Minigutachten" erstellen:

Die Voraussetzungen sind:

1. ein gegenseitiger Vertrag der hier vorliegt.

2. eine mangelhafte Leistung. Diese liegt ebenfalls gem §434I2 Nr.2 iVm Satz 3, gemäß den Eigenschaften die der Käufer öffentlich geäußert hat und die man somit erwarten kann, vor. Der Sachmangel lag auch gem §446 bei Gefahrenübergang vor.

3. Die Unmöglichkeit der Nacherfüllung gem. §326V. Man kann eine nicht funktionierende Therapie nicht "funktionierend" machen.

4. Die Pflichtverletzung darf nicht unerheblich sein gem §323V2, dass liegt hier nicht vor.

5. Der Rücktritt darf nicht ausgeschlossen sein gem. 323VI. Der Gläubiger ist hier aber für den Mangel nicht verantwortlich, also kein Ausschluss.

6. Verjährung liegt auch noch nicht vor (§§438 IV1, 218).

Wenn du den Rücktritt §349 erklärst, d.h. dich vom Vertrag distanzierst und Rückzahlung verlangst, tritt als Rechtsfolge der §346I in Kraft, bei dem die empfangen Leistungen zurückgewährt werden.

Wie gesagt ich bin kein Jurist, sondern nur ein BWL Student der ins Wirtschaftsprivatrecht reinschnuppern darf.
Mein "Minigutachten", ersetzt nicht die Kompetenz eines Anwalts und soll keine rechtliche Beratung darstellen!

In diesem Sinne viel Glück,
Brainiac

[Aktualisiert am: Fr., 13 Juli 2007 10:52]


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