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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66570 ist eine Antwort auf Beitrag #66557] :: Di., 06 März 2007 12:12
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yellow
Beiträge: 961 Registriert: November 2005
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zum Haareraufen schrieb am Die, 06 März 2007 04:17 | Das bloße Sich – Verschaffen dieser Sachen erfüllt ja keinen Strafbestand.
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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 95 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht,
9. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt
(2) Der Versuch ist strafbar.
http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__95.html
02/2002 - 05/2002: 17-alpha-Estradiol (El Cranell)
09/2002 - 02/2003: Minoxidil 5% (Kirkland)
05/2002 - 04/2007: Finasterid (1/4 Proscar)
04/2007 - 05/2008: Dutasterid 0,5mg jeden 2. Tag (Avodart)
05/2008 - 06/2013 Dutasterid 0,5mg/ Tag (Avodart)
ab 08/2013: Finasterid 1,25 mg/ Tag (1/4 5 mg Generica)
11/2015 - 4/2016: Minoxidil 5% Schaum (Regaine Männer Schaum 5%)
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Gast
Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66572 ist eine Antwort auf Beitrag #66570] :: Di., 06 März 2007 13:20
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yellow schrieb am Die, 06 März 2007 12:12 |
zum Haareraufen schrieb am Die, 06 März 2007 04:17 | Das bloße Sich – Verschaffen dieser Sachen erfüllt ja keinen Strafbestand.
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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 95 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht,
9. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt
(2) Der Versuch ist strafbar.
http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__95.html
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Man sollte aber schon beachten, ob es sich hier um Tiere oder Personen handelt und, im zweiten Fall, um welche Personen...
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66573 ist eine Antwort auf Beitrag #66572] :: Di., 06 März 2007 13:37
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yellow
Beiträge: 961 Registriert: November 2005
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Wie wärs, wenn du als Jurist mal ein paar erklärende und verständliche Sätze zum Thema "Bezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten über das Internet (über keine zugelassene Onlineapotheke und ohne Rezept) und über mögliche juristische Konsequenzen" verfassen würdest?
Gruß
yellow
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66585 ist eine Antwort auf Beitrag #66568] :: Di., 06 März 2007 14:49
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MarcWen
Beiträge: 2465 Registriert: April 2006 Ort: Köln
Power Member ****
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Die Antworten auf clane's Fragen wären sicher hilfreich und interessant.
ab 01.04.2006:
- Fin 0,8mg
- Zinkamin-Falk
- Abtei Vit B,C,E
- Multivitamin
- Mg 400mg
- Biotin 10mg
- H&S Shampoo
- 2-3g L-Arginin
- 2x tgl Minox GHE (3 Monate)
ab ca. 01.07.2007:
- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
-ENDE
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66592 ist eine Antwort auf Beitrag #66557] :: Di., 06 März 2007 15:59
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Net Marketing & Solutions heißt die Firma.
Internetseite: online pharmacy24.de
Der Beschuldigte hat das Zeug unter Zwischenschaltung dieser niederländischen Apotheke vertickert. Das ist jetzt ein halbes Jahr her und ich hatte nur eine Packung bestellt. Die machen eine weitere Strafverfolgung also von der bezogenen Menge abhängig, oder wie? Hat jemand bezüglich Internetbestellungen ohne Rezept schon mal ein ähnliches Problem gehabt? Die Frage ist halt: Wolln die nur meine Aussage und lassen mich dann in Ruhe, oder kommt da noch was? Meinst du, dass die das mit der Vergessen-Nummer so hinnehmen? Sollte ich nicht einfach wahrheitsgemäß antworten und ein paar Gebete sprechen? Die werden doch nicht jedem Einzelnen, der da mal bestellt hat, jetzt auf die Pelle rücken, oder?
Mal angenommen, da gibt’s jetzt keine weiteren Konsequenzen mehr. Sollte ich Fin weiter übers Internet beziehen? Denn falls das noch mal passiert, könnte es ja sein, dass ich dann als so ne Art Wiederholungstäter behandelt werde.
Schöner Mist!
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66599 ist eine Antwort auf Beitrag #66592] :: Di., 06 März 2007 16:30
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MarcWen
Beiträge: 2465 Registriert: April 2006 Ort: Köln
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Du machst mir Angst, ich kenne glaub diese Apo... ist aber schon was länger her...
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66608 ist eine Antwort auf Beitrag #66592] :: Di., 06 März 2007 17:31
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MarcWen
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Hab dir mal ne PM geschickt...
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #67472 ist eine Antwort auf Beitrag #67412] :: Di., 13 März 2007 21:56
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benutzer81
Beiträge: 6229 Registriert: November 2006
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mach dir keinen kopf! ich kenn mich zwar in sachen "medikamentenkriminalität" nicht so aus jedoch hatte ich in meiner jugend einiges an stress wegen btmg und war sonst auch kein engel..
eins kann ich dir sagen, in knast kommt so schnell keiner. Schon garnicht wegen deiner geschichte. Stell dich einfach blöd.. du hattest halt keinen plan. Wenn überhaupt gibts ne ganz kleine geldstrafe aber selbst das kann ich mir nicht vorstellen. Hallo, du bist nich angeklagter sondern ZEUGE!
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #67520 ist eine Antwort auf Beitrag #67472] :: Mi., 14 März 2007 09:25
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MarcWen
Beiträge: 2465 Registriert: April 2006 Ort: Köln
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Ja habe mir die Sachen mal durchgelesen...
Da steht dick markiert drinnen, dass man als Zeuge erhört wird und man sich nicht selbst belasten kann.
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