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Verstoß gegen §31 StVZO - als Fahrzeughalter [Beitrag #64220] :: Fr., 16 Februar 2007 18:03 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo,

ich war vor einiger Zeit mit einem Bekannten abends unterwegs. Wir verabredeten, dass ich ihn abhole und er mich später mit meinem Fahrzeug nach Hause fährt.

Wie es der Zufall so will, kamen wir in eine Polizeikontrolle. Seine Fahrtüchtigkeit wurde überprüft und er hatte 0,7 Promille. Ich habe ihm absolut nichts angemerkt, was sein Verhalten betrifft.
Mit 0,7 Promille ist man auch nicht sternhagel voll, aber eben zu betrunken um fahren zu dürfen Confused

Jetzt bekam ich einen Brief der Polizeistation, in dem mir ein Verstoß gegen §31 vorgeworfen wird. Also, ich hätte meinen Bekannten nicht betrunken fahren lassen dürfen. Aber das wußte ich ja nicht, dass er so viel intus hatte. Wie gesagt, 0,7 Promille sind nicht wirklich viel, dass man so etwas jemandem anmerkt.

Kennt sich von Euch jamend aus, was da jetzt auf mich zu kommt? Und wie ich mich am besten verhalten sollte?

In dem Schreiben der Polizei, habe ich die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu dem Ganzen Stellung zu nehmen.

Danke für Tipps!

Ahoernchen


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Re: Verstoß gegen §31 StVZO - als Fahrzeughalter [Beitrag #64703 ist eine Antwort auf Beitrag #64220] :: Mi., 21 Februar 2007 08:21 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ahoernchen schrieb am Fre, 16 Februar 2007 18:03

Hallo,

ich war vor einiger Zeit mit einem Bekannten abends unterwegs. Wir verabredeten, dass ich ihn abhole und er mich später mit meinem Fahrzeug nach Hause fährt.

Wie es der Zufall so will, kamen wir in eine Polizeikontrolle. Seine Fahrtüchtigkeit wurde überprüft und er hatte 0,7 Promille. Ich habe ihm absolut nichts angemerkt, was sein Verhalten betrifft.
Mit 0,7 Promille ist man auch nicht sternhagel voll, aber eben zu betrunken um fahren zu dürfen Confused

Jetzt bekam ich einen Brief der Polizeistation, in dem mir ein Verstoß gegen §31 vorgeworfen wird. Also, ich hätte meinen Bekannten nicht betrunken fahren lassen dürfen. Aber das wußte ich ja nicht, dass er so viel intus hatte. Wie gesagt, 0,7 Promille sind nicht wirklich viel, dass man so etwas jemandem anmerkt.

Kennt sich von Euch jamend aus, was da jetzt auf mich zu kommt? Und wie ich mich am besten verhalten sollte?

In dem Schreiben der Polizei, habe ich die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu dem Ganzen Stellung zu nehmen.

Danke für Tipps!

Ahoernchen


Was ist denn das für ein Schreiben? Muß man da was ankreuzen oder frei von der Leber schreiben?

Naja... schwierig wird wohl bei der Sache... ihr ward zusammen feiern...
Was steht denn bei dir auf dem Spiel? Schon mal gegoogelt, mit welcher Strafe du rechnen müßtest?




ab 01.04.2006:
- Fin 0,8mg
- Zinkamin-Falk
- Abtei Vit B,C,E
- Multivitamin
- Mg 400mg
- Biotin 10mg
- H&S Shampoo
- 2-3g L-Arginin
- 2x tgl Minox GHE (3 Monate)
ab ca. 01.07.2007:
- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
-ENDE

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Re: Verstoß gegen §31 StVZO - als Fahrzeughalter [Beitrag #64743 ist eine Antwort auf Beitrag #64220] :: Mi., 21 Februar 2007 17:25 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Zitat:

Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet...


Du hast das doch sicherlich nicht gewusst dass Dein Freund an dem Tag Alkohol getrunken hat, oder ?

Du hast Deinen Freund den ganzen Abend kaum gesehen weil Du mit ner Braut am flirten warst, stimmts ?

Dein Freund trinkt auch bestimmt sonst kaum Alkohol und du hast ihn noch nie betrunken erlebt, deshalb wars Du Dir ja auch so sicher dass er auch an diesem Abend keinen oder nur sehr wenig getrunken hat.



...so, entweder Du bist Rechtschutzversichert und gibst die Sache Deinem Anwalt

oder Du schreibst zurück dass Du Dir keiner Schuld bewusst bist und argumentierst...

Einem Freund von mir ist dasselbe passiert, der Fahrer seines Autos hat den Führerschein verloren, er saß total betrunken daneben und ihm ist gar nichts passiert, weiß aber nicht ob der auch so ein Schreiben bekommen hat, ist schon ein paar Jahre her.


Ich würde auch mal dem ADAC anrufen, die geben eine erste kostenlose Telefonberatung in Sachen Verkehrsrechtschutz.

[Aktualisiert am: Mi., 21 Februar 2007 17:27]




+ 1/4 Fincar (seit Nov.05), 3 Wochen on, 1 Woche off
+ 5%Minox Kirkland
+ Ket, head & shoulders
+ Grün- Weißer und Moringa Tee

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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #64764 ist eine Antwort auf Beitrag #64743] :: Mi., 21 Februar 2007 19:13 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Nein, ich habe wirklich nicht gewußt das er was getrunken hatte. Wie gesagt, 0.7 Promille sind nicht viel. Das hab ich nicht an seinem Verhalten bemerken können. Der Witz ist, dass das Auto noch nicht mal auf mich angemeldet ist, sondern auf meine Mutter. Bin armer Student, von daher habe ich kein eigenes Auto.


Ich weiß jetzt halt nicht, ob mich das alles als Beifahrer überhaupt betrifft, wenn das Auto auf meine Mutter angemeldet ist.

Und meine Mum kann ja mal gar nicht ahnen, dass ein Freund von mir alkoholisiert war.

Ich hab echt kein Plan, was ich machen soll. Und es sind nur noch knapp sieben Tage Zeit um darauf zu reagieren.

Danke für Eure Hilfe!!!


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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #64832 ist eine Antwort auf Beitrag #64764] :: Do., 22 Februar 2007 08:47 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ahoernchen schrieb am Mit, 21 Februar 2007 19:13



Ich weiß jetzt halt nicht, ob mich das alles als Beifahrer überhaupt betrifft, wenn das Auto auf meine Mutter angemeldet ist.

Und meine Mum kann ja mal gar nicht ahnen, dass ein Freund von mir alkoholisiert war.

Ich hab echt kein Plan, was ich machen soll. Und es sind nur noch knapp sieben Tage Zeit um darauf zu reagieren.

Danke für Eure Hilfe!!!


So wie ich das verstanden habe, warst Du doch mit im Auto und nicht Deiner Mutter... es ist völlig irrelevant, auf wem das Auto zugelassen ist...

Hast Du den §31 mal gesucht und den Text vorliegen?
Schau genau, was hier geschrieben ist und was Dir als Vergehen vorgewurfen wird... darauf baust Du Deine Verteidigung auf. Die Argumentation von TV ist schon sehr hilfreich... baue hierauf auf.

Merke...

- nur Fakten und Tatsachen in Deine Begründung
- kurz und knapp
- keine Vermutungen, Spekulationen, Behauptungen





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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #64879 ist eine Antwort auf Beitrag #64832] :: Do., 22 Februar 2007 15:45 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


Das ist der tolle Paragraph....


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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #64882 ist eine Antwort auf Beitrag #64879] :: Do., 22 Februar 2007 15:48 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


Das ist der tolle Paragraph....


Was willst Du eigenlich wissen?


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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #64886 ist eine Antwort auf Beitrag #64882] :: Do., 22 Februar 2007 16:05 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
sancho pansa schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:48

Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


Das ist der tolle Paragraph....


Was willst Du eigenlich wissen?

Ich kaufe ein t.
Warum willst Du wissen, was er wissen will?
Er hoffte wohl auf welche, die schonmal dieses Problem hatten und daher evtl. wie man sich in der Situation am besten verhält.




Gewerblicher User
junalis
Inh. Christian Urbanczyk
Email: info@junalis.de
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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #64894 ist eine Antwort auf Beitrag #64886] :: Do., 22 Februar 2007 16:18 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Unkreativer schrieb am Don, 22 Februar 2007 16:05

sancho pansa schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:48

Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


Das ist der tolle Paragraph....


Was willst Du eigenlich wissen?

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Warum willst Du wissen, was er wissen will?
Er hoffte wohl auf welche, die schonmal dieses Problem hatten und daher evtl. wie man sich in der Situation am besten verhält.


Es gab eigentlich schon genug Tipps und Informationen hier. Man kann ja fragen, aber irgendwann sollte man auch wieder seinen eigenen Verstand einschalten.


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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #64897 ist eine Antwort auf Beitrag #64894] :: Do., 22 Februar 2007 16:22 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
sancho pansa schrieb am Don, 22 Februar 2007 16:18

Unkreativer schrieb am Don, 22 Februar 2007 16:05

sancho pansa schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:48

Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


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Er hoffte wohl auf welche, die schonmal dieses Problem hatten und daher evtl. wie man sich in der Situation am besten verhält.


Es gab eigentlich schon genug Tipps und Informationen hier. Man kann ja fragen, aber irgendwann sollte man auch wieder seinen eigenen Verstand einschalten.

Stimmt, Infos gabs ganz gute. Schon erstaunlich wie in diesem Forum geholfen werden kann.




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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #65014 ist eine Antwort auf Beitrag #64879] :: Fr., 23 Februar 2007 13:05 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


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Wieso... steht doch alles drinnen... wo ist das Problem?

Und darauf beziehst Du dich...




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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #65015 ist eine Antwort auf Beitrag #65014] :: Fr., 23 Februar 2007 13:16 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
MarcWen schrieb am Fre, 23 Februar 2007 13:05

Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


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"bekannt sein muss" da liegt der hund begraben. Very Happy


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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #65026 ist eine Antwort auf Beitrag #65015] :: Fr., 23 Februar 2007 13:50 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
sancho pansa schrieb am Fre, 23 Februar 2007 13:16

MarcWen schrieb am Fre, 23 Februar 2007 13:05

Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


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Dann muß er IHN ausgraben Smile




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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #65058 ist eine Antwort auf Beitrag #65015] :: Fr., 23 Februar 2007 16:08 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
sancho pansa schrieb am Fre, 23 Februar 2007 13:16

MarcWen schrieb am Fre, 23 Februar 2007 13:05

Ahoernchen schrieb am Don, 22 Februar 2007 15:45

Zitat:

§ 31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge

(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.


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Wieso... steht doch alles drinnen... wo ist das Problem?

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"bekannt sein muss" da liegt der hund begraben. Very Happy



Und das ist genau der Grund weshlab ich hier im forum frage. Ichdachte hier kennt siuch evtl jemand aus und kann mir sagen ob ich überhaupt ne Chance habe. denn das "bekannt sein muss" ist ein so dehnbarer Begriff dass ich eigentlich nichts tun kann. Wobei, 07 Promille eigentlich wie gesagt es mir unmöglich machten aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes oder Verhalten auf die Fahruntüchtigkeit zu schließen. Die Beamten haben ein Testgerät, ich habe sowas ja nicht! Aber wie gesagt, ich "müßte es wissen" von daher... Habe ich ne Chance mit einer Argumentation oder nicht! Und wenn ja, welche?


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Re: Verstoß gegen §31 StVZO - als Fahrzeughalter [Beitrag #65061 ist eine Antwort auf Beitrag #64220] :: Fr., 23 Februar 2007 16:27 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
1. deine mutter ist halter. es ist ja auch auf sie zugelassen. woher wollen denn die beamten wissen, dass du die karre immer fährst? sag doch einfach, deine mutter hätte es dir an dem abend geliehen und kommt für alle kosten auf. dann müsste die erst mal rausbekommen, wer der tatsächliche halter ist (lies mal den wikipedia-eintrag zu fahrzeughalter).

2. außerdem warst du viel zu besoffen um noch zu raffen, dass dein kollege angetrunken war. und trinken sehen hast du ihn ja am ganzen abend nicht, weil du zu sehr beschäftigt warst.

3. such dir andere freunde. so ein affenhirn!

[Aktualisiert am: Fr., 23 Februar 2007 16:29]


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Re: Oh je, was mach ich nur [Beitrag #65071 ist eine Antwort auf Beitrag #65058] :: Fr., 23 Februar 2007 17:41 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Dehnbar kann aber auch gut für Dich sein... ein paar Argumentationsstützen standen doch oben schon drinnen... Verstehe echt nicht Dein Problem...
Widerspruch einlegen... 1-2 Absätze formulieren, warum dir das gar nicht bekannt sein konnte und ab die Post... wenn Du Glück hast, kommt da nix mehr nach.

Manche schieben schon Panik wenn nen Brief mit unbekannten Absender kommt, welcher nach einer offiziellen Stelle ausschaut... Gelassen bleiben... 1-2 Tage durchatmen und dann sieht die Sache meist viel besser aus Smile




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Re: Verstoß gegen §31 StVZO - als Fahrzeughalter [Beitrag #65072 ist eine Antwort auf Beitrag #65061] :: Fr., 23 Februar 2007 17:44 Zum vorherigen Beitrag gehen
kano schrieb am Fre, 23 Februar 2007 16:27

1. deine mutter ist halter. es ist ja auch auf sie zugelassen. woher wollen denn die beamten wissen, dass du die karre immer fährst? sag doch einfach, deine mutter hätte es dir an dem abend geliehen und kommt für alle kosten auf. dann müsste die erst mal rausbekommen, wer der tatsächliche halter ist (lies mal den wikipedia-eintrag zu fahrzeughalter).

2. außerdem warst du viel zu besoffen um noch zu raffen, dass dein kollege angetrunken war. und trinken sehen hast du ihn ja am ganzen abend nicht, weil du zu sehr beschäftigt warst.

3. such dir andere freunde. so ein affenhirn!



zu 1. ) Aber Du hast dir den Eingangsthread durchgelesen?

zu 2. ) Das würde ich ganz schnell vergessen und sein lassen... der Schuß geht mit Sicherheit nach Hinten los.

zu 3. ) Kann jeden passieren... 0,7% ist nicht viel... es ist passiert... in der Regel lernen alle Beteiligten daraus.




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