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Verstoß gegen §31 StVZO - als Fahrzeughalter [Beitrag #64220] :: Fr., 16 Februar 2007 18:03 Zum vorherigen Beitrag gehen
Hallo,

ich war vor einiger Zeit mit einem Bekannten abends unterwegs. Wir verabredeten, dass ich ihn abhole und er mich später mit meinem Fahrzeug nach Hause fährt.

Wie es der Zufall so will, kamen wir in eine Polizeikontrolle. Seine Fahrtüchtigkeit wurde überprüft und er hatte 0,7 Promille. Ich habe ihm absolut nichts angemerkt, was sein Verhalten betrifft.
Mit 0,7 Promille ist man auch nicht sternhagel voll, aber eben zu betrunken um fahren zu dürfen Confused

Jetzt bekam ich einen Brief der Polizeistation, in dem mir ein Verstoß gegen §31 vorgeworfen wird. Also, ich hätte meinen Bekannten nicht betrunken fahren lassen dürfen. Aber das wußte ich ja nicht, dass er so viel intus hatte. Wie gesagt, 0,7 Promille sind nicht wirklich viel, dass man so etwas jemandem anmerkt.

Kennt sich von Euch jamend aus, was da jetzt auf mich zu kommt? Und wie ich mich am besten verhalten sollte?

In dem Schreiben der Polizei, habe ich die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu dem Ganzen Stellung zu nehmen.

Danke für Tipps!

Ahoernchen


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