Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) [Beitrag #512073] :: Mi., 16 Oktober 2024 13:35
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MatteStattPlatte
Beiträge: 769 Registriert: September 2011 Ort: Schleswig-Holstein
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Mit dem SBGG könnt Ihr einfach euer Geschlecht ändern. Es dürfte einfacher sein von der Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Haarsystem, Fin oder Transplantation zu begründen, wenn man sich zuvor als Frau hat umschreiben lassen.
Auch ein möglicher Einzug zum Millitärdienst lässt sich im Verteidigungsfall umgehen. Wir sollen ja "Kriegstüchtig" werden, daher schon mal darüber nachdenken. Muss jedoch 2 Monate vor der Einberufung erfolgt sein (§9).
Interessant auch bei Quotenregelungen (§7) z.B. bei zu besetzenden Vorständen etc.
https://www.buzer.de/SBGG.htm
[Aktualisiert am: Mi., 16 Oktober 2024 13:48]
10/2010 = 3200 Grafts FUE - Prohairclinic
10/2011 = 3000 Grafts FUE - Prohairclinic
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Aw: Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) [Beitrag #512075 ist eine Antwort auf Beitrag #512073] :: Mi., 16 Oktober 2024 13:50
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MatteStattPlatte schrieb am Wed, 16 October 2024 13:35Mit dem SBGG könnt Ihr einfach euer Geschlecht ändern. Es dürfte einfacher sein von der Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Haarsystem, Fin oder Transplantation zu begründen, wenn man sich zuvor als Frau hat umschreiben lassen.
Auch ein möglicher Einzug zum Millitärdienst lässt sich im Verteidigungsfall umgehen. Wir sollen ja "Kriegstüchtig" werden, daher schon mal darüber nachdenken. Muss jedoch 2 Monate vor der Einberufung erfolgt sein (§9).
Interessant auch bei Quotenregelungen (§7) z.B. bei zu besetzenden Vorständen etc.
Man kann sogar schon seit August offiziel das vorher beantragen also Schriftlich das es dann Am November bearbeitet wird bzw. die warte zeiten weg fallen.
Sowie Millitärdienst ist eh Pausiert..
Sowie wie zu Für ZU Alte menschen.. ist es eh irrelevant
Millitärdienst soweit ich weiß, hat ne altergrenze.
Gerade gegoogelt die ist bei 45.
Wenn du älter wärst, biste eh raus.
Bzw. werd mein Namen und Geschlechtseintrag dann eh Ändern.
Aber das Problem habe ich schon seitdem ich 12 war. Seit 23 jahren.
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Aw: Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) [Beitrag #512113 ist eine Antwort auf Beitrag #512093] :: Mi., 16 Oktober 2024 22:51
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MatteStattPlatte
Beiträge: 769 Registriert: September 2011 Ort: Schleswig-Holstein
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Norwood-packt-das-an schrieb am Mi., 16 Oktober 2024 19:16Ich meine, das sieht doch ein Blinder mit
dem Krückstock, dass ich ein Mann und keine Frau bin.
Du musst dich lösen von äußerlichen Merkmalen, es geht um die Geschlechtsidentität - wie Du ich fühlst. Es gibt nicht mehr Mann und Frau, sondern Divers, Nonbinär, Trans, Quer...
Im Gesetzt steht §2:
Zitat:Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht
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Aw: Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) [Beitrag #512120 ist eine Antwort auf Beitrag #512113] :: Do., 17 Oktober 2024 08:46
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MatteStattPlatte schrieb am Mi., 16 Oktober 2024 22:51Norwood-packt-das-an schrieb am Mi., 16 Oktober 2024 19:16Ich meine, das sieht doch ein Blinder mit
dem Krückstock, dass ich ein Mann und keine Frau bin.
Du musst dich lösen von äußerlichen Merkmalen, es geht um die Geschlechtsidentität - wie Du ich fühlst. Es gibt nicht mehr Mann und Frau, sondern Divers, Nonbinär, Trans, Quer...
Im Gesetzt steht §2:
Zitat:Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht
Es gibt Weiterhin Männer und Frauen . Das nennt man CIS -Gender bzw 99,5% (Etwa ) der Weltbevölkerung sind so.
Alles andere fällt bei uns , unter Divers auch Nicht binär /genderfluid/ Demiboy/Demigirl usw.
Aber ja Grundsätzlich gebe ich dir recht, mit den anderen aussagen.
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Aw: Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) [Beitrag #512216 ist eine Antwort auf Beitrag #512210] :: Mo., 21 Oktober 2024 09:47
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Nomadd schrieb am So., 20 Oktober 2024 22:31Ich werde mich demnächst auf "weiblich" umschreiben lassen und fleißig Damenumkleiden besuchen. Sollte ich Hausverbote erhalten, werde ich diverse Läden auf Schmerzensgeld verklagen.
Hoffe das meinst du nicht ernst.
Das Gesetz , soll für Intersexuelle/Trans Menschen /Andere Geschlechtliche sein um , einfacher ne namens/antragsänderung durch zu kriegen.
Es war früher so , das man 2x Psychologische Gutachten haben musste ggf. ne Zwangstrennung falls man verheiratet war , sowie noch das beim Gericht beantragen und 1000-3000 Euro , für den Antrag selbst stemmen musste.
Sowie dann noch teils 1 jahr warte zeit.
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Aw: Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) [Beitrag #512228 ist eine Antwort auf Beitrag #512220] :: Mo., 21 Oktober 2024 21:00
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Norwood-packt-das-an schrieb am Mo., 21 Oktober 2024 15:27Wenn man sich zur Frau eintragen lässt,
wie ist das dann mit dem Vornamen?
Weil der müsste dann ja auch geändert werden.
Es gibt schließlich keine Frau, die Olaf mit
Vornamen heißt.
Erstens Guck dir deinen Personalausweis mal Genau an.
Da gibts weder Herr noch Frau noch Männlich oder Weiblich drauf , noch irgendwelche Künstlernamen, wie es beim Alten der fall war (den Großen)
Du kannst das Internlich zu Weiblich/männlich/keine angabe/Diverse ändern lassen.
Zitat:Welche Geschlechtseinträge sind möglich?
Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags können transgeschlechtliche Personen also schon heute Eltern werden. Mittlerweile gibt es vier mögliche Angaben beim Geschlecht im Personenstandsregister (männlich, weiblich, divers, keine Angabe), das Abstammungsrecht kennt jedoch nur "Mutter" und "Vater".12.04.2024
Ich werds zu : Divers , ändern lassen
Sowie ja du kannst es so einfach ändern lassen.
Anhand von Klamotten/nen Bart würd ichs nicht ausmachen.
Ich meine du könntest theoretisch trans sein, die meisten tragen trotzdem unisex oder Männer/Frauen sachen je nach person.
Aber das heißt nicht das du alles darfst.
In Gebäuden /Toiletten und co , gilt Hausrecht bzw. die leute entscheiden selber.
Ich meine.. wenn du mit vollbart.. anzug auffen Frauenklo gehst (für mehrere).. das würd wahrscheinlich weiterhin verboten sein.
Genau das selbe mit frauenschutzhäuser etc.
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Aw: Ab 1.11 tritt in Kraft: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) [Beitrag #512237 ist eine Antwort auf Beitrag #512232] :: Di., 22 Oktober 2024 10:39
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Zandoer schrieb am Di., 22 Oktober 2024 06:34Sie werden es einklagen. Unter dem Deckmantel der Diskriminierung. Gab ja diesbezüglich schon Fälle. Frauen sollen (!) keine Schutzräume mehr haben, ebenso wenig, wie es fortan noch Geschlecht als Konzept geben soll. Das ist der ganze Kern dieser Politik.
Wenn du auf Echte Transfrauen hinaus willst. Nein
0,5% Der Weltbevölkerung sind Trans (Mich eingeschlossen)
Davon waren 0,2% wenn ich mich nicht irre Transfrauen 0,3% Transmänner.
Das Davon jemand überhaupt nen Frauenschutzraum mal, in anspch nimmt, liegt eher bei 0,0X %.
Sowe ich Bezweifel sehr Stark das nen CIS Mann/Frau, also nicht Trans Menschen. Ihren Geschlechtseitnrag oder Namen Ändern werden in nen Frauen name oder Weiblich. Vlt gibts da ausnahme fälle. Leute die es missbrauchen. Aber ich Schätze <1% Werden bis ende 2025.. überhaupt in Anspruch genommen haben.
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