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Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten nach D. [Beitrag #342274] :: Mi., 05 August 2015 17:12 Zum vorherigen Beitrag gehen
...diese Frage kam mir letztens als ich einen Bericht über Samumeds SM04554 gelesen habe.

Angenommen dieses "Medikament" bzw. Topical würde in den USA von der FDA zugelassen, so würde der europäische Konsument da doch gar nicht rankommen da für D die Zulassung fehlt?

Würde mich mal generell interessieren wie das abläuft.

Im Netz habe ich mal diese Aussage gefunden, weiß aber nicht ob sie für diesen Fall zutreffend ist:

Zitat:
Ausnahmen von dem Verbringungsverbot

Das Verbringungsverbot für nicht zugelassene oder registrierte Arzneimittel gilt nicht für die Einbringung von Arzneimitteln im Rahmen einer Einreise für den persönlichen Bedarf (Reisebedarf, siehe hierzu unten) sowie für eine Bestellung von Arzneimitteln über eine in Deutschland ansässige Apotheke nach § 73 Absatz 3 AMG. Für eine solche Apothekenbestellung von ausländischen Fertigarzneimitteln ist unter anderem Voraussetzung, dass hinsichtlich des Wirkstoffs und der Wirkstärke keine gleichartigen Arzneimittel in Deutschland zur Verfügung stehen. Sollen diese Arzneimittel aus Drittstaaten bezogen werden, die nicht zur Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) gehören, ist ungeachtet der Art des Arzneimittels immer die Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erforderlich.


http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/einfuhr-von-arzneimitteln.html

Dabei geht es ja nicht nur um kosmetische Probleme. Was wäre wenn es sich um lebenrettendes Medikament handelt? Kann ja nicht angehen dass ein deutscher Patient da nicht rankommt.

[Aktualisiert am: Mi., 05 August 2015 17:14]


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