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Autokauf [Beitrag #150061] :: So., 08 Februar 2009 15:30 Zum nächsten Beitrag gehen
hallo zusammen,
bräuchte mal eure hilfe bei einem thema das nix mit ha zu tun hat. verzeiht mir, dass ich hierfür das forum benutze.

es geht darum das ich mir letzte woche einen jahreswagen gekauft habe, wegen umweltprämie usw.
der händler hat mir zugesichert, das der wagen unfallfrei sei und wir haben das auch so in den kaufvertrag aufgenommen. nach zwei tagen merkte ich aber das mit dem fzg. etwas nicht stimmt. die spur war verstellt, wasser im kofferraum nach besuch der waschanlage und auch ein offensichtlicher schaden an der türe.

würde jetzt natürlich gern vom kauf zurücktreten. kennt sich hier vielleicht jemand mit der rechtlichen seite aus. bin ich in der beweispflicht usw.

wäre schön, wenn mir jemand einen rat geben könnte.
vielen dank im voraus.


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Re: Autokauf [Beitrag #150071 ist eine Antwort auf Beitrag #150061] :: So., 08 Februar 2009 16:02 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Wenn die Unfallfreiheit im Kaufvertrag schriftlich fixiert wurde und Du mittels eines Sachverständigengutachten einen Unfallschaden nachweisen kannst, kannst Du den KV wegen Täuschung anfechten und zurücktreten. Im Vorfeld würde ich erst das Gespräch mit dem Verkäufer suchen.

Dieser Thread sollte aber vom Admin offtopic gesetzt werden.

gruß
Mink


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Re: Autokauf [Beitrag #150075 ist eine Antwort auf Beitrag #150071] :: So., 08 Februar 2009 16:55 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
danke für deine info, nur noch eine kurze frage dazu. wie läuft das mit dem anfechten? muss das schriftlich über einen rechtsanwalt laufen, oder ist es ausreichend unter vorlage eines entsprechenden gutachtens per einschr. rcksch. vom vertrag zurückzutreten?



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Re: Autokauf [Beitrag #150079 ist eine Antwort auf Beitrag #150075] :: So., 08 Februar 2009 17:58 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Normalerweise genügt die Ankündigung gegenüber dem Verkäufer, dass Du gerichtlich (per Anwalt) den Vertrag anfechten wirst. Wenn unfallfrei tatsächlich im KV steht, wird er sich die Mehrkosten ersparen und freiwillig rückabwickeln.


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Re: Autokauf [Beitrag #150095 ist eine Antwort auf Beitrag #150061] :: So., 08 Februar 2009 20:48 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
im kaufvertrag steht unfallfrei lt. vorbesitzer. schätze damit ist der verkäufer fein raus und hat mich voll verarscht. dabei hat er mir zehnmal zugesichert, dass an dm fzg. kein schaden ist. und die umweltprämie kann ich mir wohl jetzt auch ans bein schmieren. der vorbesitzer ist keine leasingges. und kein kfz.händler, da hat er mich auch angelogen und den schein und brief hat er mir erst nach zulassung ausgehändigt.

man soll es echt nicht glauben was es doch für arschlöcher auf der welt gibt.


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Re: Autokauf [Beitrag #150096 ist eine Antwort auf Beitrag #150095] :: So., 08 Februar 2009 20:56 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
‘Unfallfrei laut Vorbesitzer’ ist bedeutungslos

"Der BGH hat entschieden, dass ein Unfallschaden am Gebraucht-Kfz auch dann einen Sachmangel darstellt und zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt, wenn der Kfz-Händler im Vertrag die Rubrik “Unfallschäden lt. Vorbesitzer” mit “Nein” ausfüllt."

http://www.tribunius.de/?p=136


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Re: Autokauf [Beitrag #150097 ist eine Antwort auf Beitrag #150096] :: So., 08 Februar 2009 21:22 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
danke dir. das wird mir vielleicht helfen.


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Re: Autokauf [Beitrag #150099 ist eine Antwort auf Beitrag #150097] :: So., 08 Februar 2009 21:31 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Du solltest das mal der Staatsanwaltschaft stecken...könnte die Herrschaften dort interessieren...das nennt man auch Betrug, was du da so erzählst (vorausgesetzt natürlich der Händler wusste, dass er dir einen Bären aufbindet).


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Re: Autokauf [Beitrag #150100 ist eine Antwort auf Beitrag #150099] :: So., 08 Februar 2009 21:56 Zum vorherigen Beitrag gehen
der halter ist eine .... consult serv. gmbh. lt. bafa muss der halter aber eine leasingg., autobank oder händler sein. diese firma ist aber eine unternehmensberatung. das fzg. wurde bereits 02.2008 in spanien als mietagen zugelassen. die firma hat es dann importiert und in 01.2009 auf sich zugelassen und an meinen autohändler weitervertickt.

das beste ist, der kerl hat einen wind gemacht "wir sollen uns beeilen" das wir die umweltprämie bekommen, obwohl er von anfang an wußte, das wir eh keine chance haben. er verschweigt uns das es ein mietwagen is spanien war, er verschweigt uns den schaden, er läßt mich mein altes auto verschrotten (war auch noch was wer) und er bringt uns um die prämie von 2.500 euro.

hey, ich hab so nen hals.


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