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Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100535] :: Mo., 03 Dezember 2007 20:42 Zum nächsten Beitrag gehen
Meine Situation:


- ABI 07, entlassen zum 29. Juni aus dem Schülerdasein Very Happy

- vom 6. Sepember - 19 Oktober 3er Schicht gearbeitet bei einem Industieunternehmen als Leiharbeiter...befristet auf knapp 6 Wochen.

- ab 5. November Zivildienst.

- für 08 Studium geplant.

----

jetzt kommt der knackpunkt: muss ich für diese 6 Wochen befristete Arbeit Sozialabgaben zahlen? Es ist mir klar, dass Schüler und Studenten 50 Tage befristet (in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit) arbeiten können, ohne Sozialabgaben leiten zu müssen. ich war du dieser zeit aber weder schüler noch student...Aber:

Wer zwischen Abi und Uni jobbt, muss meist keine Sozialabgaben zahlen, essei denn, die Beschäftigung dauert länger als zwei Monate oder 50Arbeitstage, sagt AOK-Experte Neugebauer.
Quelle: http://www.aok-bv.de/service/archiv/texte/texte.php?id=370

(bin zwar nich bei dieser krankenkasse aber das is ja überall gleich)

jetzt stellt sich die frage, gilt das auch für mich, wo sich der zivildienst dazwischenschiebt? zudem habe ich mit einer aus meiner alten klasse gesprochen, die noch kein studium angefangen hat und dennoch 6 wochen gejobbt hat, ohne beiträge zahlen zu müssen...kennt sich jemand damit aus?



[Aktualisiert am: Mo., 03 Dezember 2007 20:43]


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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100540 ist eine Antwort auf Beitrag #100535] :: Mo., 03 Dezember 2007 20:54 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Zitat:

wird also mehr als zwei Monatebeziehungsweise 15 Stunden oder mehr in der Woche gearbeitet,beziehungsweise werden mehr als 325 Euro im Monat verdient, dann werden Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen fällig.



solltest du weniger als 900 brutto verdient haben hast du keine Steuer bezahlt..solltest du mehr als 900 euro brutto verdient haben, holst die Steuer über Steuererklärung/Finanzamt wieder zurück.


alles aber ohne gewähr...




[Aktualisiert am: Mo., 03 Dezember 2007 20:55]




Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100543 ist eine Antwort auf Beitrag #100540] :: Mo., 03 Dezember 2007 21:14 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
du hast mich falsch verstanden:
es geht nicht um die steuern (lohnsteuer, kirchensteuer, etc.). da ist mir die sache mit der steuererklärung für befristete arbeitesverhältnisse klar...
es geht primär um die sozialabgaben (krankenkassenbeiträge, rentenversicherung, ...). vor allem um den status in den ich zu dieser zeit einzuordnen gewesen wäre.

Zitat:

Es gibt jedoch noch eine Sonderregelung für Abiturienten / Schulentlassene, wenn diese nach der Schulzeit ein Ausbildungsverhältnis oder eine Dauerbeschäftigung beginnen und die Zeit dazwischen (nach Ausstellung des letzten Zeugnisses) durch eine kurzfristige Beschäftigung überbrückt wird. Dann liegt Berufsmäßigkeit vor und die Beschäftigung wäre dann nur noch versicherungsfrei, wenn sie gerüngfügig entlohnt (< 400 € mtl.) ist.

Wenn nach der Schulzeit ein Studium folgt, ist jedoch grundsätzlich keine Berufsmäßigkeit anzunehmen.


aus einem forum.

ich denke wenn ich die zeit zum zivi überbrückt habe, ist jawohl keine berufsmäßigkeit anzunehmen.


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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100546 ist eine Antwort auf Beitrag #100543] :: Mo., 03 Dezember 2007 21:21 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Alibi schrieb am Mon, 03 Dezember 2007 21:14

du hast mich falsch verstanden:
es geht nicht um die steuern (lohnsteuer, kirchensteuer, etc.). da ist mir die sache mit der steuererklärung für befristete arbeitesverhältnisse klar...
es geht primär um die sozialabgaben (krankenkassenbeiträge, rentenversicherung, ...). vor allem um den status in den ich zu dieser zeit einzuordnen gewesen wäre.

Zitat:

Es gibt jedoch noch eine Sonderregelung für Abiturienten / Schulentlassene, wenn diese nach der Schulzeit ein Ausbildungsverhältnis oder eine Dauerbeschäftigung beginnen und die Zeit dazwischen (nach Ausstellung des letzten Zeugnisses) durch eine kurzfristige Beschäftigung überbrückt wird. Dann liegt Berufsmäßigkeit vor und die Beschäftigung wäre dann nur noch versicherungsfrei, wenn sie gerüngfügig entlohnt (< 400 € mtl.) ist.

Wenn nach der Schulzeit ein Studium folgt, ist jedoch grundsätzlich keine Berufsmäßigkeit anzunehmen.


aus einem forum.

ich denke wenn ich die zeit zum zivi überbrückt habe, ist jawohl keine berufsmäßigkeit anzunehmen.



und ob ich dich verstanden haben...du klammerst dich ständig an geringfügige beschäftigfung...ob 325 oder 400 euro...so wenig hast du kaum in 3 schichten verdient... Exclamation


fazit du kannst nur die steuer zurückbekommen..die sozialabgaben kaum....











Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100547 ist eine Antwort auf Beitrag #100546] :: Mo., 03 Dezember 2007 21:42 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Zitat:

wird also mehr als zwei Monatebeziehungsweise 15 Stunden oder mehr in der Woche gearbeitet,beziehungsweise werden mehr als 325 Euro im Monat verdient, dann werden Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen fällig.


das gilt nur wenn man länger als 2 monate arbeitet, also für mich nicht relevant

aber: Wer zwischen Abi und Uni jobbt, muss meist keine Sozialabgaben zahlen, essei denn, die Beschäftigung dauert länger als zwei Monate oder 50Arbeitstage, sagt AOK-Experte Neugebauer.

hier geht es nicht um das verdiente geld, sondern um die arbeitstage.
die schon erwähnte freundin hat in den 6 wochen auch 1900 euro verdient und zahlt keine sozialabgaben. nen befreundeter student zahlt ebenfalls nichts für eine 6 wöchige beschäftigung trotz eines verdienstes über 4000 euro!
die frage ist nur, ob das auch zwischen abi und zivi (danach uni) gilt. hab halt nur gedacht, vll is hier jemand aus berufsgründen oder etc. darüber informiert.

[Aktualisiert am: Mo., 03 Dezember 2007 21:45]


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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100549 ist eine Antwort auf Beitrag #100547] :: Mo., 03 Dezember 2007 21:45 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Alibi schrieb am Mon, 03 Dezember 2007 21:42

aber: Wer zwischen Abi und Uni jobbt, muss meist keine Sozialabgaben zahlen, essei denn, die Beschäftigung dauert länger als zwei Monate oder 50Arbeitstage, sagt AOK-Experte Neugebauer.

hier geht es nicht um das verdiente geld, sondern um die arbeitstage.
die schon erwähnte freundin hat in den 6 wochen auch 1900 euro verdient und zahlt keine sozialabgaben. nen befreundeter student zahlt ebenfalls nichts für eine 6 wöchige beschäftigung trotz eines verdienstes über 4000 euro!
die frage ist nur, ob das auch zwischen abi und zivi (danac) uni gilt.



es gibt nichts einfacheres als morgen deine Krankenkasse wo dieses Geld auch geflossen ist, anzurufen.... die klären dich dann bestimmt auf...





Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100550 ist eine Antwort auf Beitrag #100549] :: Mo., 03 Dezember 2007 21:47 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
[quote title=pilos schrieb am Mon, 03 Dezember 2007 21:45]
Alibi schrieb am Mon, 03 Dezember 2007 21:42

aber: Wer zwischen Abi und Uni jobbt, muss meist keine Sozialabgaben zahlen, essei denn, die Beschäftigung dauert länger als zwei Monate oder 50Arbeitstage, sagt AOK-Experte Neugebauer.

hier geht es nicht um das verdiente geld, sondern um die arbeitstage.
die schon erwähnte freundin hat in den 6 wochen auch 1900 euro verdient und zahlt keine sozialabgaben. nen befreundeter student zahlt ebenfalls nichts für eine 6 wöchige beschäftigung trotz eines verdienstes über 4000 euro!
die frage ist nur, ob das auch zwischen abi und zivi (danac) uni gilt.



es gibt nichts einfacheres als morgen deine Krankenkasse wo dieses Geld auch geflossen ist, anzurufen.... die klären dich dann bestimmt auf...


studenten bei Bayer verdienen sogar bis zu 7000-8000 euro und zahlen nichts...aber es sind eben studenten und haben andere verträge als du über eine zeitarbeit...









Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100551 ist eine Antwort auf Beitrag #100549] :: Mo., 03 Dezember 2007 21:50 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
pilos schrieb am Mon, 03 Dezember 2007 21:45

es gibt nichts einfacheres als morgen deine Krankenkasse wo dieses Geld auch geflossen ist, anzurufen.... die klären dich dann bestimmt auf...




ja, hab ich heute. die wissen nicht, wieso mein arbeitgeber für die 6 wochen mich als versicherungspflichtig gemeldet hat. bei dem is die chefin bis mittwoch in urlaub, der vertreter meinte, diese sozialabgabefreie sache gilt nur für schüler...aufgrund der oben angeführten argumente, will ich aber die kohle zurück Nod
bleibt mir wohl nur bis mittwoch zu warten und bei der krankenkasse nochmal zu checken, wie mein status zwischen abi und zivi is.

dennoch merci für deine hilfe Thumbs Up


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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100568 ist eine Antwort auf Beitrag #100551] :: Di., 04 Dezember 2007 00:29 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ich hab auch gearbeitet nach der Schule und musste bzw. habe auch nix gezahlt.


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Re: Frage zu Sozialabgaben [Beitrag #100592 ist eine Antwort auf Beitrag #100535] :: Di., 04 Dezember 2007 11:02 Zum vorherigen Beitrag gehen
Das Problem ist, sobald du über 20 Stunden die Woche arbeitest gilt das nicht mehr als geringfügig und du musst Sozialabgaben zahlen.
Ging mir auch so, hatte nen Job, bei dem ich 4 Wochen lang 30 Stunden die Wo gearbeitet hab. Obwohl ich privat krankenversichert bin wurde ich noch zusätzlich bei der gesetzlichen zwangsversichert... Dead Und billig war das nicht... Dazu kamen dann noch AV, Soli, RV, Kirchensteuer. Da lohnt sich eher was auf 400-Basis.


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