KFZ-Schadensfall, Frage [Beitrag #241619] :: Mi., 19 September 2012 14:29
|
Rosso
Beiträge: 484 Registriert: August 2010
|
Vor einigen Monaten ist mir leider ein kleiner Unfall mit einem Firmenwagen unterlaufen. Beim ausrangieren aus einer Parklücke habe ich ein Auto touchiert, was ich leider nicht bemerkt habe (stürmisches, regnerisches Wetter usw.) und mich somit "unerlaubt" vom Unfallort entfernt habe. Wurde dabei beobachtet und auch angezeigt.
Nun bekomme ich ein Schreiben der Versicherung, welches besagt, dass ich aufgrund des unerlaubten Entfernens keinen Versicherungsschutz habe und´den Betrag (ca. 500,-) wieder zurückzahlen muss. Dabei berufen die sich auf irgend eine Ziffer im Versicherungsvertrag des Arbeitgebers.
Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber diesen zahlen muss, da es sicher hier um eine fahrlässigen Vorfall handelt und nicht um einen vorsätzlichen?
Ich war ja schließlich im Auftrag des Arbeitgebers (wegen einer Nichtigkeit) mit dem Wagen unterwegs und seh es nicht ein, dass ich die Kosten komplett alleine tragen muss.
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|