Rechtliche Frage [Beitrag #185073] :: So., 13 Juni 2010 15:25
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Mich würde mal interessieren, wie die Strafen in D in der Praxis aussehen (die §§ sind mir bekannt), wenn man eine geringe Menge an Arzneimitteln aus dem Ausland bestellt, und der Zoll einen hops nimmt und das ganze an die ermittelnden Behörden weiterleitet. Mit einer geringen Menge meine ich die Menge die man üblicherweise auch von seinem Arzt verschrieben bekommt bis zum nächsten Termin, also z.B. eine 3-Monatspackung Fin, d.h. 90 Tabletten. Keine Sammelbestellung 1200 Tabs Proscar, 10 l Minox, und weil wir grad schon bestellen noch 300 Viagra etc pp...
Wie sieht das in der Praxis aus?
Hat jemand Erfahrung damit?
Nach meinem Rechtsempfinden wäre ein Bußgeld für so eine Lapalie angemessen, wenn man sich das Strafmaß für andere Delikte im Vergleich ansieht.
Andererseits sehe ich auch die Notwendigkeit, dass der Staat gegen illegales Bestellen von Medikamenten vorgeht. Fin, Minox und Co. sind ja relativ harmlos, aber wir wissen ja alle was man sich in den Internetapotheken noch so bestellen kann. Da hört der Spaß dann doch auf. Wenn man mal genauer drüber nachdenkt ist die Sache doch nicht so einfach wie es scheint.
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Aw: Rechtliche Frage [Beitrag #185080 ist eine Antwort auf Beitrag #185073] :: So., 13 Juni 2010 17:29
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stef84
Beiträge: 2346 Registriert: Februar 2007
Power Member **** Top-User
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Wenn du mit Kreditkarte bestellt hast, kannst du behaupten mit deinen Daten wurde Missbrauch betrieben und du hättest gar nicht bestellt.
Und dann passiert gar nichts.
Wenn das aber öfters vorkommt, wirst du irgendwann mal eine Hausdurchsuchung erleiden. Und wenn sie dann was finden, bekommst du eine Anzeige.
Abhängig von der Menge wird man dir Handel vorwerfen oder nicht. Ich denke für eine vertretbare Anklage wegen Handel müssen sie aber schon mindestens 1000 Pillen finden. Aber das weiß ich nicht genau. Vielleicht auch weniger. Kommt auch auf die Pillen an. Viagra benutzt man ja weniger als das tägliche Propecia zum Beispiel. Aber denen ist eigentlich auch klar, dass selbst mit 1000 Pillen kein Handel betreiben wird. Na ja... Wenn du wegen Handel verurteilst wirst gibt es dann eine saftige Strafe (Bewährungsstrafe in der Regel, heißt man ist vorbestraft!) und ein heftiges Bußgeld im Bereich von 60-90 Tagessätzen denke ich.
Ich kenne einen Fall. Veruteilung wegen Vertsoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Er hat immer mit Banküberweissung bezahlt und man konnte ihm alle Bestellungen nachweissen. So ungefähr 4000-5000 Pillen hat er über die Jahre bestellt. Alles mögliche eben. Gab 6000 Euro Strafe und eine Vortrafe plus Anwaltskosten.
Im Normalfall, also Eigenbedarf, wird es auch eine knackige Geldstrafe geben. Aber man ist auf jeden Fall nicht vorbestraft.
Grundsätzlich: Je mehr Pillen, desto höher die (Geld-)Strafe!
Aber das Risko ist eigentlich sehr gering, geht gegen Null, wenn:
- man in UK bestellt
- mit Kreditkarte bezahlt
- es nicht übertreibt (300 Pillen und mehr pro Bestellung)
[Aktualisiert am: So., 13 Juni 2010 17:32]
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Aw: Rechtliche Frage [Beitrag #185093 ist eine Antwort auf Beitrag #185080] :: So., 13 Juni 2010 19:32
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Carlo
Beiträge: 129 Registriert: Dezember 2006 Ort: PB
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Stef84
hat schon alle wichtigen Dinge aufgezählt. Hier nochmal ein kleiner Gußgeldkatalog:
- Verwarngeld 35 Euro + ein Formular in dem man über den verwendeten Internetshop abgefragt wird.
- Bußgeld 200 Euro
Wichtig ist hierbei: Das es keine ofiziell festgelegte Grenze zwischen der 35 Euro und der 200 Euro Strafe.
Manche Zöllner schreiben gerne eine 0 mehr in ihren Bericht und kassieren natürlich mehr Provision. Manche sind seriöser und verhängen das Verwarngeld selbst bei 250 Tabs.
Ich würde letztes Jahr mit 240 Tabs von generic4u.com erwischt. Die Deppen haben aus Indien (früher vesendeten die auch aus England) verschickt. Musste 35 Euro zahlen.
AGA seit dem 16ten Lebensjahr mit 19 mit der Behandlung begonnen.
Fin: 2006-2011 1mg pro Tag = 7mg pro Woche
Fin: 2012-2013 0,71mg pro Tag = 5mg pro Woche
Fin: 2013-2014 0,5mg pro Tag = 3,5mg pro Woche
Dut: 2008-2014 2,5mg auf 200ml Alpecin (reicht für 6 Monate)
Fin: 2014-2018 1mg x 2 pro Woche Oral
Dut: 2014-2018 0,5mg x 2 pro Woche Oral
Dut: 2018-heute 0,5mg x 10 auf 50ml 70% Alkohol, orale einnahme täglich mit Pipette
Norwood: 1,0 - seit 2011
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Aw: Rechtliche Frage [Beitrag #189090 ist eine Antwort auf Beitrag #185073] :: So., 22 August 2010 16:43
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pilos
Beiträge: 26793 Registriert: November 2005 Ort: Ausland
Power Member ***** Top-User
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hängt auch sehr stark vom bundesland/zollamt ab.
und von der möglichkeit der annahmeverweigerung..
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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