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Umgang mit Privatrezept 5mg, Krankenkasse [Beitrag #251347] :: Mo., 24 Dezember 2012 08:18 Zum vorherigen Beitrag gehen
Hallo,

die Frage wird bestimmt schon mehrfach gestellt worden sein, dafür entschuldige ich mich direkt einfach mal. Über die Suchfunktion habe ich jedoch keine passende Antwort erhalten.

Ich wollte mal fragen, was passieren kann/wird, wen ich mein Privatrezept für 5mg Finasterid bei meiner Krankenkasse zur Kostenerstattung einreiche. 1mg werden ja grundsätzlich nicht erstattet, aber 5mg wären theoretisch zu erstatten, wobei nur bei einer Erkrankung der Prostata oder wofür auch immer.

Wie ist das nun, wie erstattet eine Krankenkasse ein Medikament das einem verschrieben wurde, gibt es sozusagen Feste Tabellen, Medikament x nur zu erstatten bei Erkrankung y, muss dazu gleichzeitig eine feste/einhaltliche Diagnose vorliegen seitens eines Facharztes?

Mache ich mich strafbar, wenn ich das Rezept einreiche, macht sich mein Hausarzt strafbar, bzw. würde ich meinem Hausarzt Probleme bereiten allein durch die Tatsache, dass ich das Rezept einreiche? Denn ich habe mir die 5mg bei meinem Hausarzt organisiert. Mein Hautarzt hatte direkt abgelehnt, es mir zu verschreiben. Daraufhin bin ich kurzerhand zu meinem Hausarzt gestiefelt, die Situation erklärt, und dieser hat es mir ohne wenn und aber aufgeschrieben.

[Aktualisiert am: Mo., 24 Dezember 2012 08:34]


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