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Rechnungsbetrug von Autowerkstatt [Beitrag #183328] :: Mo., 10 Mai 2010 18:16 Zum vorherigen Beitrag gehen
Hallo,

ich brauche mal eure Meinung zu folgendem Thema:

Im Mai 09 habe ich mir vom Mitsubishivertragshändler einen Lancer Evolution 8 gekauft auf Finanzierungsvertrag (13000km, vorher auf Händler selbst zugelassen). Im Oktober 09 ließ ich den ersten Service machen (20000 km). Zudem wieß ich die Werkstatt darauf hin, dass irgendwas mit der Kupplung nicht stimmt und die Werkstatt hatte die Reperatur auf Kulanz bezahlt. Nachdem ich das Auto nach 2 Wochen abgeholt habe, fuhr ich erst normal heim. 3 Wochen später kam eine weitere Rechnung von der Werkstatt meines Vertragshändlers von 800 Euro....für neue Bremsen.

Laut Aussage vom Händler waren die Bremsen hinüber und mussten getauscht werden. Natürlich habe ich gefragt, warum ich über die Reparatur nicht informiert wurde. Nach großem Hin und Her hatten wir uns zuerst darauf geeinigt, dass ich die Rechnung mit 100 Euro monatlich ausgleichen soll, da ich zu dem Zeitpunkt noch weitere 400 Euro offen hatte wegen KFZ Versicherung die das Autohaus vorstreckte (KFZ war auf das Autohaus zugelassen, während ich der Halter war da die Kosten bei mir als Versicherungsnehmer enorm wären). Jetzt nachdem ich die 400 von der Versicherung abgezahlt habe, wollte ich der Sache nochmal auf den Grund gehen wegen den Bremsen. So habe ich mir nochmal die Auftragsbestätigung zeigen lassen von den Bremsen....und diese waren von niemanden unterzeichnet. Es wurde auch nicht bei mir angerufen dass die Bremsen getauscht werden und es 800 Euro kostet, kein Mucks einfach gar nichts. Erst versuchte der Händler mir einzureden, dass ich doch sozusagen auf Kulanz nun auch die Bremsen zahlen soll, da die ja auch auf Kulanz die Kupplung erneuert habe, die Versichrung aufs Autohaus schreiben ließen und und und......, denn die Kupplung wurde ja auch von niemanden unterzeichnet.

Nachdem der Händler nun wusste worauf ich hinnaus will, hat er sich mit seinen Kollegen unterhalten und brach das Gespräch mit mir ab und will sich nur noch schriftlich mit mir unterhalten. Kann ich da eine Verunsicherung feststellen oder was wird nun auch mich zukommen? Natürlich erst einmal einen Brief vom Rechtsanwalt dass ich sofort die Rechnung begleichen soll.....
aber ist es denn nicht so, dass vor Gericht im Streit nur das zählt was auf dem Papier ist? Wo keine Unterschrift auf dem Auftrag ist, kann doch nichts in Rechnung gestellt werden und die Werkstatt kann es ja auch nicht "ehrlich" bezeugen. Das Auto habe ich im Januar 2010 verkauft, was auch vor dem Service für mich schon klar war und ich aus diesem Grund auch keine neuen Bremsen haben wollte, denn das Auto ist einfach zu teuer.

Was haltet ihr davon?

[Aktualisiert am: Mo., 10 Mai 2010 18:17]


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