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Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66557] :: Di., 06 März 2007 04:17 Zum nächsten Beitrag gehen
Hey Leute.
Wär nich schlecht, wenn mir jemand bei folgendem Problem mal nen Rat geben könnte, was zu tun ist. Hab wegen der Einnahme von Fin vorsichtshalber auch gleich n paar blaue Pillen übers Internet bezogen. Die kamen ohne Probleme nach kurzer Zeit bei mir an. Jetzt hab ich aber gestern Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Offensichtlich ist der Vertreiber aufgeflogen und die wollen jetzt ne schriftliche Zeugenaussage (Fragebogen) von mir haben. Das bloße Sich – Verschaffen dieser Sachen erfüllt ja keinen Strafbestand. Habe nun vor, alles wahrheitsgemäß zu beantworten. Meine Frage: muss ich damit rechnen, dass danach noch was von denen kommt? Irgendwas abzustreiten hätte auch keinen Sinn, oder? Bin ich jetzt in irgendeiner Art und Weise registriert und bekomme richtigen Ärger, sollte das noch mal passieren?

Danke für eure Hilfe.


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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66568 ist eine Antwort auf Beitrag #66557] :: Di., 06 März 2007 11:36 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Wo haste den bestellt?
Wars ein Anbieter aus deutschland oder europa?
Wie lange ist das ganze her?
Wie groß war die bestellte menge? Mehr als zum privaten Gebrauch üblich?
Wenn schon einige Zeit verstrichen ist, würde ich angeben, mich nicht erinnern zu können bestellt zu haben.


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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66570 ist eine Antwort auf Beitrag #66557] :: Di., 06 März 2007 12:12 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
zum Haareraufen schrieb am Die, 06 März 2007 04:17

Das bloße Sich – Verschaffen dieser Sachen erfüllt ja keinen Strafbestand.


Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 95 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht,

9. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt

(2) Der Versuch ist strafbar.

http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__95.html




02/2002 - 05/2002: 17-alpha-Estradiol (El Cranell)
09/2002 - 02/2003: Minoxidil 5% (Kirkland)
05/2002 - 04/2007: Finasterid (1/4 Proscar)
04/2007 - 05/2008: Dutasterid 0,5mg jeden 2. Tag (Avodart)
05/2008 - 06/2013 Dutasterid 0,5mg/ Tag (Avodart)
ab 08/2013: Finasterid 1,25 mg/ Tag (1/4 5 mg Generica)
11/2015 - 4/2016: Minoxidil 5% Schaum (Regaine Männer Schaum 5%)

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Gast
Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66572 ist eine Antwort auf Beitrag #66570] :: Di., 06 März 2007 13:20 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
yellow schrieb am Die, 06 März 2007 12:12

zum Haareraufen schrieb am Die, 06 März 2007 04:17

Das bloße Sich – Verschaffen dieser Sachen erfüllt ja keinen Strafbestand.


Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 95 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

5. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht,

9. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt

(2) Der Versuch ist strafbar.

http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__95.html



Man sollte aber schon beachten, ob es sich hier um Tiere oder Personen handelt und, im zweiten Fall, um welche Personen...


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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66573 ist eine Antwort auf Beitrag #66572] :: Di., 06 März 2007 13:37 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Wie wärs, wenn du als Jurist mal ein paar erklärende und verständliche Sätze zum Thema "Bezug von verschreibungspflichtigen Medikamenten über das Internet (über keine zugelassene Onlineapotheke und ohne Rezept) und über mögliche juristische Konsequenzen" verfassen würdest?

Gruß
yellow




02/2002 - 05/2002: 17-alpha-Estradiol (El Cranell)
09/2002 - 02/2003: Minoxidil 5% (Kirkland)
05/2002 - 04/2007: Finasterid (1/4 Proscar)
04/2007 - 05/2008: Dutasterid 0,5mg jeden 2. Tag (Avodart)
05/2008 - 06/2013 Dutasterid 0,5mg/ Tag (Avodart)
ab 08/2013: Finasterid 1,25 mg/ Tag (1/4 5 mg Generica)
11/2015 - 4/2016: Minoxidil 5% Schaum (Regaine Männer Schaum 5%)

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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66585 ist eine Antwort auf Beitrag #66568] :: Di., 06 März 2007 14:49 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Die Antworten auf clane's Fragen wären sicher hilfreich und interessant.




ab 01.04.2006:
- Fin 0,8mg
- Zinkamin-Falk
- Abtei Vit B,C,E
- Multivitamin
- Mg 400mg
- Biotin 10mg
- H&S Shampoo
- 2-3g L-Arginin
- 2x tgl Minox GHE (3 Monate)
ab ca. 01.07.2007:
- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
-ENDE

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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66592 ist eine Antwort auf Beitrag #66557] :: Di., 06 März 2007 15:59 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Net Marketing & Solutions heißt die Firma.
Internetseite: online pharmacy24.de
Der Beschuldigte hat das Zeug unter Zwischenschaltung dieser niederländischen Apotheke vertickert. Das ist jetzt ein halbes Jahr her und ich hatte nur eine Packung bestellt. Die machen eine weitere Strafverfolgung also von der bezogenen Menge abhängig, oder wie? Hat jemand bezüglich Internetbestellungen ohne Rezept schon mal ein ähnliches Problem gehabt? Die Frage ist halt: Wolln die nur meine Aussage und lassen mich dann in Ruhe, oder kommt da noch was? Meinst du, dass die das mit der Vergessen-Nummer so hinnehmen? Sollte ich nicht einfach wahrheitsgemäß antworten und ein paar Gebete sprechen? Die werden doch nicht jedem Einzelnen, der da mal bestellt hat, jetzt auf die Pelle rücken, oder?

Mal angenommen, da gibt’s jetzt keine weiteren Konsequenzen mehr. Sollte ich Fin weiter übers Internet beziehen? Denn falls das noch mal passiert, könnte es ja sein, dass ich dann als so ne Art Wiederholungstäter behandelt werde.

Schöner Mist!


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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66599 ist eine Antwort auf Beitrag #66592] :: Di., 06 März 2007 16:30 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Du machst mir Angst, ich kenne glaub diese Apo... ist aber schon was länger her... Sad




ab 01.04.2006:
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- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66602 ist eine Antwort auf Beitrag #66592] :: Di., 06 März 2007 16:48 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Also wenn ich mir die site so anschaue, sind das ja die reinsten Wucher-Preise.
Am besten du gehst mit der Geschichte mal zu einem Anwalt.
Ich denke aber, da es nur eine Packung und ein Einzelfall war, werden sie kein Verfahren oder so gegen dich anstreben.


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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #66608 ist eine Antwort auf Beitrag #66592] :: Di., 06 März 2007 17:31 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hab dir mal ne PM geschickt...




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ab ca. 07/2008
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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #67400 ist eine Antwort auf Beitrag #66557] :: Di., 13 März 2007 12:24 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Gibt es was neues hierzu?




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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #67412 ist eine Antwort auf Beitrag #67400] :: Di., 13 März 2007 15:54 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ich habe den Fragebogen ausgefüllt, ohne irgendwas zu leugnen. Falls ich nochmal Post bekommen sollte, geb ich hier nochmal bescheid.


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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #67472 ist eine Antwort auf Beitrag #67412] :: Di., 13 März 2007 21:56 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
mach dir keinen kopf! ich kenn mich zwar in sachen "medikamentenkriminalität" nicht so aus jedoch hatte ich in meiner jugend einiges an stress wegen btmg und war sonst auch kein engel..

eins kann ich dir sagen, in knast kommt so schnell keiner. Schon garnicht wegen deiner geschichte. Stell dich einfach blöd.. du hattest halt keinen plan. Wenn überhaupt gibts ne ganz kleine geldstrafe aber selbst das kann ich mir nicht vorstellen. Hallo, du bist nich angeklagter sondern ZEUGE!


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Re: Die Hüter des Gesetzes [Beitrag #67520 ist eine Antwort auf Beitrag #67472] :: Mi., 14 März 2007 09:25 Zum vorherigen Beitrag gehen
Ja habe mir die Sachen mal durchgelesen...

Da steht dick markiert drinnen, dass man als Zeuge erhört wird und man sich nicht selbst belasten kann.




ab 01.04.2006:
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