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Re: Rechtschutzversicherung abschließen - danach ? [Beitrag #62530 ist eine Antwort auf Beitrag #62528] :: Fr., 02 Februar 2007 16:24
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MarcWen
Beiträge: 2465 Registriert: April 2006 Ort: Köln
Power Member ****
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tvtotalfan schrieb am Fre, 02 Februar 2007 16:12 | Hi Leute,
ist es möglich "jetzt" eine Rechtschutz-Versicherung abzuschließen und die in Anspruch zu nehmen für etwas was vor 1 Woche begonnen hat ?
Früher war das auf jeden Fall nicht möglich, aber die Welt dreht sich ja, evtl. kennt sich jemand aus !?
Vielen Dank !
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Rechtschutzversicherungen sind ne Wissenschaft für sich... das kommt immer auf die spezielle Police an... nachfragen, wer was und wie versichert... Oft ist es so, dass man ca. 6 Monate Übergangszeit hat... Bei manchen Dingen kann man quasi einen Jahresbeitrag rückwirkend bezahlen und ist quasi ab sofort versichert... dann würde deine Sache von vor 1 Woche mit drinnenliegen.
Also ne Pauschalantwort ist schwer möglich...
Was hast denn angestellt?
Badlampe Feuer gefangen?
ab 01.04.2006:
- Fin 0,8mg
- Zinkamin-Falk
- Abtei Vit B,C,E
- Multivitamin
- Mg 400mg
- Biotin 10mg
- H&S Shampoo
- 2-3g L-Arginin
- 2x tgl Minox GHE (3 Monate)
ab ca. 01.07.2007:
- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
-ENDE
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Re: Rechtschutzversicherung abschließen - danach ? [Beitrag #62542 ist eine Antwort auf Beitrag #62528] :: Fr., 02 Februar 2007 19:55
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pilos
Beiträge: 26811 Registriert: November 2005 Ort: Ausland
Power Member ***** Top-User
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Kann ich eine Rechtschutzversicherung rückwirkend abschließen ?
Als frühestmöglicher Versicherungsbeginn gilt der Tag nach Eingang Ihres Antrages . Ein rückwirkender Beginn ist somit bei allen Rechtschutz Gesellschaften nicht möglich.
und
) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
- eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird allerdings rechtskräftig festgestellt, daß der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;
- eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, daß er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an;
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Re: Rechtschutzversicherung abschließen - danach ? [Beitrag #62562 ist eine Antwort auf Beitrag #62542] :: Fr., 02 Februar 2007 23:30
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MarcWen
Beiträge: 2465 Registriert: April 2006 Ort: Köln
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pilos schrieb am Fre, 02 Februar 2007 19:55 |
Kann ich eine Rechtschutzversicherung rückwirkend abschließen ?
Als frühestmöglicher Versicherungsbeginn gilt der Tag nach Eingang Ihres Antrages . Ein rückwirkender Beginn ist somit bei allen Rechtschutz Gesellschaften nicht möglich.
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Das würde ich nicht so pauschaul sehen...ich kenne Beispiele (vdk, Mieterbund), da kann man sich wie gesagt rückwirkend versichern lassen und Rechtsbeistand in Anspruch nehmen.
ab 01.04.2006:
- Fin 0,8mg
- Zinkamin-Falk
- Abtei Vit B,C,E
- Multivitamin
- Mg 400mg
- Biotin 10mg
- H&S Shampoo
- 2-3g L-Arginin
- 2x tgl Minox GHE (3 Monate)
ab ca. 01.07.2007:
- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
-ENDE
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