Startseite » Männer » Finasterid / Dutasterid » Propecia steurlich absetzbar???
Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #47841] :: Sa., 04 November 2006 16:45 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo zusammen!

So da ich leider in einem anderen Forum keine Antworten bekommen habe, möchte ich mal hier mein Glück versuchen.

Seit Anfang diesen Jahres nehme ich Propecia und bin damit bis jetzt eigentlich sehr zufrieden. Wie ihr ja aber auch alle wisst, ist der ganze Spaß nicht so billig!
Aus diesem Grund meine Frage, kann ich Propecia steurlich absetzen, wenn ja, ab welcher Höhe (ich denke, dass läuft ja dann zusammen mit Praxisgebühren, andere Medikamente etc.)
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Zwischenzeitlich konnte ich noch folgendes finden:

5. Medikamente zur Steigerung der Lebensfreude

Es gibt Mittel, die stellen Medikamente dar, müssen vom Arzt verordnet werden, und doch sind sie steuerlich nicht absetzbar. Die Anerkennung scheitert daran, dass die Mittel medizinisch nicht notwendig und die Ausgaben auch nicht außergewöhnlich sind. Sie dienen weniger der Linderung eines Leidens als vielmehr der Steigerung der Lebensfreude. Dazu gehören beispielsweise das Potenzmittel Viagra, das Haarwuchsmittel Propecia, die "Dünnmacher" Reductil und Xenical.
STEUERRAT: Gewiss können auch solche Mittel medizinisch notwendig und deshalb vom Arzt verordnet werden. Dann wären Ihre Zuzahlungen steuerlich absetzbar.


Supi wirklich weiterhelfen tut mir das aber nun auch nicht...ich steigere dadurch nicht meine Lebensfreude... sondern versuche mein Leiden zu lindern!!!
Bezüglich dem Steuerrat, Propecia ist verschreibungspflichtig, Viagra (so weit ich weiss) nicht.
Kann ich nun davon ausgehen, da mein Arzt mir Propecia verschrieben / verordnet hat, dass ich meine Zahlungen steuerlich absetzen kann???

Vielen Dank für Antworten und Tipps!


Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Re: Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #47843 ist eine Antwort auf Beitrag #47841] :: Sa., 04 November 2006 16:54 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Das geht meines Wissens, allerdings musst du dann Rezept + Apothekenquittung einreichen. Musst also auch tatsächlich Propecia kaufen. Mit Generika, oder Proscar wirst du immer noch billiger davon kommen.


Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Re: Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #47886 ist eine Antwort auf Beitrag #47841] :: So., 05 November 2006 12:31 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hallo Marco,

ich sehe keine Abzugsfähigkeit von Propecia.

Eine Abzugsfähigkeit gäbe es nur als,

a) Werbungskosten (§ 9 EStG)
b) Sonderausgaben (§ 10 f. EStG) oder
c) außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG).

zu a) Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang stehen mit der Erzielung von Einkünften. Ein Zusammenhang Deiner HA-Therapie, z.B. mit Arbeitseinkünften, wird wohl kaum darstellbar sein. Vielleicht wenn Du Model bist und unbedingt Deine Haare behalten musst Frage

zu b) Die Sonderausgaben sind in den §§ 10ff. EStG definiert. Dort gibt es keinen gesetzlichen Tatbestand für den Abzug von Medikamenten und Therapiekosten als Sonderausgaben.

zu c) Der von Dir zitierte Text zielt auf einen Abzug als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG ab.

Außergewöhnliche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen infolge außergewöhnlicher Umstände über den regelmäßigen Lebensbedarf hinaus entstehen, werden auf Antrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (§ 33 EStG). Sie müssen zwangsläufig erwachsen sein und die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigen.

Da die Begriffe "Belastung", "außergewöhnlich", "zwangsläufig", "notwendig" und "angemessen" unterschiedliche Wertungen zulassen, hat sich auf dem Gebiet der außergewöhnlichen Belastungen in Praxis und Rechtsprechung eine nur noch schwer übersehbare Kasuistik entwickelt, die nicht immer frei von Widersprüchen ist.

Nachfolgend ein Auszug zur Rechtsprechung im Bereich Arzneimittel:

Aufwendungen für Arzneimittel - auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente - sowie für allgemeine Stärkungsmittel sind abziehbar, wenn eine vor der Behandlung ausgestellte schriftliche ärztliche Verordnung vorliegt.

Aufwendungen für Frischzellenbehandlung und ähnliche, von der Schulmedizin nicht einhellig anerkannte Therapien werden nur berücksichtigt, wenn die medizinische Indikation dieser Behandlung im Einzelfall durch ein vor ihrem Beginn erstelltes amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen ist. Dies gilt auch bei Aufwendungen für eine Ayurveda-Behandlung. Die Aufwendungen für "Bagatell-Arzneimittel" sollen nur dann berücksichtigt werden können, wenn zu deren Anwendung die medizinische Indikation bescheinigt wird. Hierunter fallen z. B. Mittel gegen Austrocknen von Haut (Altershaut), leichte Schlafmittel, Knoblauchpillen usw. Bei einer unheilbaren Krankheit können auch Aufwendungen für (noch) nicht zugelassene Medikamente berücksichtigungsfähig sein.

Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Schmerzmittel in ungewöhnlich großem Umfang sind nur abziehbar, wenn die Krankenversicherung den Ersatz trotz schriftlicher Aufforderung abgelehnt hat.

Berücksichtigungsfähig sind Aufwendungen für krankheitsbedingte Sonderformen der Kleidung, z. B. orthopädische Schuhe, sowie für technische Hilfsmittel, wenn von Ärzten oder anderen zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen schriftlich verordnet, z. B. Blindencomputer, Prothesen, Einlagen, Brillen, Hörgeräte, Bruchbänder, Zahnprothesen - und zwar unabhängig von deren Material.

Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel, die sowohl von Kranken zur Linderung ihrer Leiden als auch von Gesunden zur Steigerung der Lebensqualität angeschafft werden, ist durch Vorlage eines vor dem Kauf erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests nachzuweisen. Aufwendungen für medizinische Fachliteratur sind nicht abziehbar. Die Kosten eines Haartoupets werden nur in besonderen Ausnahmefällen anerkannt (BFH, Urteil v. 6.4.1990, III R 60/88, BStBl 1990 II S. 958.)

Zu bedenken ist letztlich auch noch, dass die außergewöhnlichen Belastungen der Höhe nach einen bestimmten Prozentsatz Deines Einkommens übersteigen muüssen, der sich nach der Höhe Deines Einkommens und Anzahl Deiner Kinder bemisst.

Fazit: Haare sind Luxus und Privatvergnügen. Ein Abzug bei der Steuer dürfte kaum möglich sein. Das Finanzamt wird m.E. insbesondere den Standpunkt einnehmen, dass diese Ausgaben nicht unbedingt zwangsläufig sind.

Gruß

Ghost


Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Re: Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #48080 ist eine Antwort auf Beitrag #47841] :: Mo., 06 November 2006 15:24 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ich hebe alle Quittungen auf (Medikamente, Arztbesuche, NEMS, Apothekenrechnungen...) und geb die gesammelt zum Steuerberater... allerdings komme ich nie (bis jetzt) über die 2% Grenze vom Bruttoeinkommen.




ab 01.04.2006:
- Fin 0,8mg
- Zinkamin-Falk
- Abtei Vit B,C,E
- Multivitamin
- Mg 400mg
- Biotin 10mg
- H&S Shampoo
- 2-3g L-Arginin
- 2x tgl Minox GHE (3 Monate)
ab ca. 01.07.2007:
- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
-ENDE

Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Re: Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #48218 ist eine Antwort auf Beitrag #47841] :: Mo., 06 November 2006 20:48 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Also mit einem ganzem Jahr Propecia bin ich mit knapp 700,00 € dabei...zusätzlich Praxisgebühr und sonst. Medikamente, dürften in etwa 2 % sein.
Du gibst deine Quittungen gesammelt zum Steuerberater...Könntest du ihn fragen, als was er sie in der Abrechnung angibt?
Eine Quittung für einen Monat fehlt mir, besteht die Möglichkeit diese nachzufordern?
Was meinst du mit Quittungen für NEMS?

Schon mal vielen Dank an euch alle für eure Antworten!


Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Re: Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #48282 ist eine Antwort auf Beitrag #48218] :: Mo., 06 November 2006 23:05 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
NEMs sind Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine, etc)

Warum nimmst du statt Original Propecia keine Generikas (billiger)? Dann brauchst du dir übers versteuern weniger Gedanken machen.


Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Re: Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #49429 ist eine Antwort auf Beitrag #47841] :: So., 12 November 2006 18:07 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ganz einfach, ich bin mit Propecia sowas von zufrieden, dass ich es auch weiterhin nehmen möchte.

Bitte weiterhin um eure Antworten, kann ich es jetzt absetzen oder nicht?


Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Re: Propecia steurlich absetzbar??? [Beitrag #49530 ist eine Antwort auf Beitrag #49429] :: Mo., 13 November 2006 11:06 Zum vorherigen Beitrag gehen
Versuch es doch einfach...

Meine Erfahrung: Das FA prüft nicht alle Rechnungen und Quittungen einzeln... ich habe übers Jahr gut 100 Rechnungen und Quittungen für Ärzte und Medikamente... alles schön in eine Hülle... zusammenaddiert und den Betrag groß drauf geschrieben... Smile




ab 01.04.2006:
- Fin 0,8mg
- Zinkamin-Falk
- Abtei Vit B,C,E
- Multivitamin
- Mg 400mg
- Biotin 10mg
- H&S Shampoo
- 2-3g L-Arginin
- 2x tgl Minox GHE (3 Monate)
ab ca. 01.07.2007:
- Fin 0,6 mg
- 2-3g L-Arginin
ab ca. 07/2008
-ENDE

Den Beitrag einem Moderator melden

 Eine private Nachricht an diesen Benutzer verschicken  
 
Vorheriges Thema: Müdigkeit unter 5ar hemmern..
Nächstes Thema: Bezugsquellen von generic proscar???
Gehe zum Forum:
  


aktuelle Zeit: Sa. Jul 20 01:18:20 MESZ 2024

Insgesamt benötigte Zeit, um die Seite zu erzeugen: 0.00399 Sekunden
Partner Hairforlife FUE EUROPE