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Aw: Dienstplan Arbeitgeber und seine Pflichten [Beitrag #404571 ist eine Antwort auf Beitrag #404570] :: Mi., 31 Januar 2018 19:13
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PuffyPink
Beiträge: 163 Registriert: August 2017
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Also prinzipiell darf dein Arbeitgeber nur 4 Tage vorher und bei besonderer Notlage den dienstplan ändern. Allerdings sieht die Praxis natürlich ganz anders aus.
Meist wird der dienstplan ja auch nicht auf Grund des AG geändert, sondern vom Schichtleiter oder der leitenden Schwester, weil jmd krank ist. Dann sollte man auch die Solidarität mit im Auge behalten.
Prinzipiell sollte man aber kosten/nutzen abwägen. Solltest du durch die dienstplanänderungen erhebliche Nachteile haben (Vernachlässigung der Familie, oder ständiges absagen der Terminen) dann solltest du selbst aktiv werden, musst dann aber auch damit rechnen das jede Menge Stress auf dich zu kommt. Wenn allerdings dein größtes Problem ist, dass du täglich den dienstplan checken musst, dann gibt es sicherlich einfachere Lösungen (dienstplan online z.B.).
Wenn du zum Beispiel mal 4 Tage nicht auf Arbeit bist und der Plan geändert wird, ist das nicht dein Problem wenn du nicht informiert wirst. Da sollte man dann auch mal Charakter zeigen und nicht erscheinen, denn der AG kann nicht willkürlich über dein Privatleben entscheiden.
In beiden Fällen würde aber sicher schon ein gespräch helfen. Und zwar eins, bei dem nicht schon von Anfang an die Fronten verhärtet sind. Verbitterte Gespräche in der raucherpausd mit Kollegen oder in Foren, mögen vielleicht seelische Entlastung bringen, erhöhen aber meist noch den Frust und tragen nicht zur Problemlösung bei.
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