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Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337426] :: Do., 04 Juni 2015 00:44 Zum nächsten Beitrag gehen
Dass es illegal ist, verschreibungspflichtige Medikamente wie Finasterid ohne Rezept bei Anbietern wie Indpharma zu erwerben, sollte jedem klar sein. Mich würde mal interessieren, welche maximale Strafe auf den Erwerb steht, sollte man das Pech haben, dabei erwischt zu werden (z.B. durch die Kontodaten). Kommt man dann mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit davon (wenn ja, wie hoch wäre dieses?) oder ist es ein Straftatbestand, der deutlich schwerwiegendere Konsequenzen davontragen würde (wenn ja, welche?)?


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Aw: Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337428 ist eine Antwort auf Beitrag #337426] :: Do., 04 Juni 2015 00:52 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Geld irgendwo hin überweisen ist nicht strafbar und beweisen lässt sich damit auch nichts. Ansonsten kommt es auf die Menge an,meine ich.


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Aw: Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337429 ist eine Antwort auf Beitrag #337428] :: Do., 04 Juni 2015 01:07 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
chribe schrieb am Thu, 04 June 2015 00:52
Geld irgendwo hin überweisen ist nicht strafbar und beweisen lässt sich damit auch nichts. Ansonsten kommt es auf die Menge an,meine ich.

Nein, Überweisungen sind natürlich nicht strafbar, aber dass eine Überweisung in diesem Fall nicht zumindest als zwingender Hinweis für den Erwerb eines illegalen Produktes dienen würde, halte ich für ausgeschlossen. Oder verkaufen Indpharma & Co auch legale Dinge? Andernfalls dürfte es sehr schwer werden zu argumentieren, dass man Geld an den Anbieter nicht überwiesen hat, um damit ein illegales Produkt zu bezahlen.

Eine Packung Tabletten (ca. 100 Stück) ist meines Erachtens auch keine geringfügige Menge mehr, über die strafrechtlich hinweggesehen werden könnte.

Aber ich kenne die Rechtslage halt nicht, deswegen frage ich ja nach. Ich wundere mich nur immer wieder, wie leichtfertig hier darüber gesprochen wird.

[Aktualisiert am: Do., 04 Juni 2015 01:08]


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Aw: Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337430 ist eine Antwort auf Beitrag #337426] :: Do., 04 Juni 2015 01:20 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
http://www.frag-einen-anwalt.de/Medikamente-die-verschreibungspflichtig-sind-online-ohne-Rezept-bestellen-legal---f179313.html

Anscheinend doch nicht so strafbar wie man denkt, solange es nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt.


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Aw: Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337434 ist eine Antwort auf Beitrag #337426] :: Do., 04 Juni 2015 08:30 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Danke für den Link! Wenn das so stimmt, ist es ja tatsächlich deutlich weniger dramatisch als man vermuten würde.


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Aw: Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337440 ist eine Antwort auf Beitrag #337426] :: Do., 04 Juni 2015 11:52 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Wenn das Medikament aus dem Ausland (auch EU) geliefert wird, ist es eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldbuße geahndet werden kann. Ansonsten nur strafbar wenn es dem BtmG unterfällt. Davon abgesehen gibt es keine Konsequenzen.

[Aktualisiert am: Do., 04 Juni 2015 11:58]


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Aw: Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337485 ist eine Antwort auf Beitrag #337426] :: Do., 04 Juni 2015 22:30 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
ich glaube dort ein produkt gesichtet zu haben welches in der dosierung unters BTMG fällt. in der überweisung steht ja nicht was dort erworben wurde, ein übereifriger staatsanwalt könnte auch auf gut glück hausdurchsuchungen anordnen. diese ganzen sachen mit ordnungswiedrigkeit passieren meistens wenn die sendung der zoll abfängt. dann ist aber auch klar was bestellt wurde und um was es sich handelt. dieser indpharma ist überhaupt nicht besorgt über die anonymität seiner kunden.

ok am ende finden die ne packung fin , aber die nachbarn denken sie leben mit einem schwerkrimminellen....

passieren kann alles. ich habe mal bei team andro nem bodybuilder forum gelesen das es 600 hausdurchsungen gab weil eine seite welche anbolika vertrieben hatte auch nen preparat verkaufte welches unter BTMG fällt.


muss jeder für sich entscheiden, aber die ganze sache ist definitiv nicht so sicher wie einige hier glauben, nicht umsonst gibt es shops welche auschließlich mit bitcoins bzw u cash karten arbeiten. als ich die frage in nem anderen thema stellte wurde ich gleich böse angemacht was fürn problem ich hätte. einige wollen die wahrheit einfach nicht hören...

ich glaube diese menge zbg 100tabletten fin sind nicht das problem, da sie ja zur täglichen einnahme sind, bei 100 tabletten cialis wäre das ganze ne andere sache.

wie gesagt hier ist das problem das dritte nicht nachvollziehen können was bestellt wurde!, deshabl kann es zu ner HD kommen, die strafe ist hier nicht das problem, wie gesagt bei kleinen mengen OW, erst bei großen wird es zur strafsache. gute infos bekommt ihr auch bei den ED foren....

[Aktualisiert am: Do., 04 Juni 2015 22:45]


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Aw: Strafe für illegalen Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente [Beitrag #337489 ist eine Antwort auf Beitrag #337485] :: Do., 04 Juni 2015 22:44 Zum vorherigen Beitrag gehen
der staatsanwalt bestellt wahrscheinlich selber da..

zum eigenverbrauch und in den mengen das spielt auch noch eine rolle. du verkaufst das ja schliesslich nicht und wenn ich alle halbe jahre mal 90 tabs bei denen kaufe, dann
interessiert das eigentlich niemanden. selbst wenn ich alle 90 tage bei denen 90 tabs kaufe. also da wäre ich ziemlich schmerzfrei

[Aktualisiert am: Do., 04 Juni 2015 23:12]





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