„Jeder kann ein Leben voll luxuriösen Müßiggangs führen, wenn der von den Maschinen produzierte Wohlstand geteilt wird, oder aber die meisten Menschen könnten erbärmlich arm werden, wenn die Besitzer der Maschinen erfolgreich gegen eine Verteilung des Wohlstands vorgehen"
Gerichte werden immer mehr zu einem Zirkus.
Zitat:
"Der Gesetzgeber darf annehmen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätten Gebrauch gemacht wird"
Dem stimme ich nicht zu. Das wäre nur dann der Fall, wenn es nicht eindeutig feststellbar wäre. Da es aber feststellbar ist, wie es auch früher war, ist hiermit das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt. Ganz eindeutig.
noname2015 Beiträge: 387 Registriert: September 2007
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Ist doch logisch, die Nettostaatsprofiteure schaffen sich selbstverständlich niemals gegenseitig ab. Wir können noch froh sein das wir den Müll nur zwangsbezahlen und nicht zwangssehen müssen. Aber was nicht ist kann ja noch kommen