sind kleinere Drogendelikte im Jugendalter im erweiterten Führungszeugnis vermerkt? [Beitrag #314096] :: Do., 28 August 2014 10:44
|
Balle
Beiträge: 1886 Registriert: Januar 2009
|
Moin Forum, mal eine Frage an die, sich mit Recht auskennen, hab jetzt eine Vollzeitstelle als Sozialpädagoge und muss mein Führungszeugnis vorlegen, dieses ist ohne Eintrag, weiß aber nicht, ob das normale, oder das erweiterte verlangt wird, vom erweiterten war nicht die Rede.
Falls es aber doch verlangt wird, stehen darin auch kleinere Delikte die per Jugendstrafrecht mit Sozialstunden, wie bei mir BTMG, 2 mal, oder nur gravierende Sachen, wie Gewalt- und oder Sexualdelikte?
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
Aw: sind kleinere Drogendelikte im Jugendalter im erweiterten Führungszeugnis vermerkt? [Beitrag #314100 ist eine Antwort auf Beitrag #314096] :: Do., 28 August 2014 11:14
|
Loma
Beiträge: 142 Registriert: September 2012
|
Balle schrieb am Thu, 28 August 2014 10:44Moin Forum, mal eine Frage an die, sich mit Recht auskennen, hab jetzt eine Vollzeitstelle als Sozialpädagoge und muss mein Führungszeugnis vorlegen, dieses ist ohne Eintrag, weiß aber nicht, ob das normale, oder das erweiterte verlangt wird, vom erweiterten war nicht die Rede.
Falls es aber doch verlangt wird, stehen darin auch kleinere Delikte die per Jugendstrafrecht mit Sozialstunden, wie bei mir BTMG, 2 mal, oder nur gravierende Sachen, wie Gewalt- und oder Sexualdelikte?
nein steht nicht drinnen, zumindest wenn es nur im Erziehungsregister eingetragen wurde.
|
Den Beitrag einem Moderator melden
|
|
|