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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #286911] :: Fr., 13 Dezember 2013 16:47 Zum nächsten Beitrag gehen
https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?cVlbzgb




„Jeder kann ein Leben voll luxuriösen Müßiggangs führen, wenn der von den Maschinen produzierte Wohlstand geteilt wird, oder aber die meisten Menschen könnten erbärmlich arm werden, wenn die Besitzer der Maschinen erfolgreich gegen eine Verteilung des Wohlstands vorgehen"

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Aw: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #286916 ist eine Antwort auf Beitrag #286911] :: Fr., 13 Dezember 2013 17:12 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ähm, ja. Sinnvoller als so eine Petition die das BVerfG nicht im Geringsten interessiert wäre wohl eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG.


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Aw: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #286917 ist eine Antwort auf Beitrag #286916] :: Fr., 13 Dezember 2013 17:18 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
PKWA schrieb am Fri, 13 December 2013 17:12
Ähm, ja. Sinnvoller als so eine Petition die das BVerfG nicht im Geringsten interessiert wäre wohl eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG.

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Aw: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #286919 ist eine Antwort auf Beitrag #286911] :: Fr., 13 Dezember 2013 17:46 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen


YES!!!





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Aw: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #286970 ist eine Antwort auf Beitrag #286916] :: Fr., 13 Dezember 2013 23:34 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
PKWA schrieb am Fri, 13 December 2013 17:12
Ähm, ja. Sinnvoller als so eine Petition die das BVerfG nicht im Geringsten interessiert wäre wohl eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG.

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Aw: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #286983 ist eine Antwort auf Beitrag #286970] :: Sa., 14 Dezember 2013 10:02 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
PeterNorth schrieb am Fri, 13 December 2013 23:34
PKWA schrieb am Fri, 13 December 2013 17:12
Ähm, ja. Sinnvoller als so eine Petition die das BVerfG nicht im Geringsten interessiert wäre wohl eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG.

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Die gab es doch schon, aber wurden nicht zugelassen weil man erst in den niederen Instanzen damit anfangen muss.




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Gewechselt von Liquid zu Minoxschaum 5% jeden Tag.

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Aw: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #286986 ist eine Antwort auf Beitrag #286983] :: Sa., 14 Dezember 2013 10:37 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
malcanum schrieb am Sat, 14 December 2013 10:02
PeterNorth schrieb am Fri, 13 December 2013 23:34
PKWA schrieb am Fri, 13 December 2013 17:12
Ähm, ja. Sinnvoller als so eine Petition die das BVerfG nicht im Geringsten interessiert wäre wohl eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG.

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Die gab es doch schon, aber wurden nicht zugelassen weil man erst in den niederen Instanzen damit anfangen muss.

So läuft das halt, soll sich eben ne Gruppe irgend nen Staranwalt finanzieren...oder ne ganze Schar.

[Aktualisiert am: Sa., 14 Dezember 2013 10:37]




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Aw: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen [Beitrag #287024 ist eine Antwort auf Beitrag #286983] :: Sa., 14 Dezember 2013 17:22 Zum vorherigen Beitrag gehen
malcanum schrieb am Sat, 14 December 2013 10:02
PeterNorth schrieb am Fri, 13 December 2013 23:34
PKWA schrieb am Fri, 13 December 2013 17:12
Ähm, ja. Sinnvoller als so eine Petition die das BVerfG nicht im Geringsten interessiert wäre wohl eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG.

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Die gab es doch schon, aber wurden nicht zugelassen weil man erst in den niederen Instanzen damit anfangen muss.


Dann muss halt jemand den Verwaltungsrechtsweg erschöpfen und bei Misserfolg im Anschluss die dann zulässige Verfassungsbeschwerde raushauen.Klar, kostet Geld, aber wenn man das in der Gruppe organisiert oder vorher zweckgebunden Spenden sammelt sollte das auch machbar sein.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht könnten die jetzige Regelung für noch so verfassungswidrig halten, ohne entsprechende Vorlage können und werden sie sich nicht zum Thema äußern. Deshalb ist so eine Petition auch überflüssig.

[Aktualisiert am: Sa., 14 Dezember 2013 18:15]


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