Attest vom Artz, für welche Tage [Beitrag #277597] :: Fr., 20 September 2013 19:28
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Juergen85
Beiträge: 811 Registriert: Februar 2006
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Hallo, habe folgendes Problem, bzw Gedankengang......
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich 3 Tage ohne Attest fehlen darf, erst ab dem vierten Tag brauch ich ein Attest.......
Jetzt war ich am Mittwoch diese Woche krank....habe also morgens direkt Bescheid gesagt das ich mich nicht wohl fühle und bin erstmal zu Hause geblieben....ist auch kein Problem gewesen.
Ich bräucht dafür ja so oder so keinen Schein, weil ich ja bis zu 3 Tage wie gesagt fehlen darf.
So jetzt war es aber leider so dass es mir an Tag 2, Donnerstag, nicht besser ging, also bin ich direkt zum Arzt, der hat mich dann krankgeschrieben für Donnerstag bis Samstag(da ich auch da arbeiten müsste).
Damit bin ich ja gesamt quasi 4 Tage krank, hab aber nur einen Schein für 3 Tage, da ich am ersten ja nicht beim Arzt war weil ich dachte am nächsten Tag würde es wieder gehen.
Mein Arzt schreibt aber nicht rückwirkend(was auch verständlich ist) krank. Jetzt fehlt mir quasi ein Tag !
Meint ihr das dies ein Problem ist? Normalerweise is klar das man für jeden Tag ein Attest braucht, aber ich konnte es ja nicht absehen am ersten Tag, ging davon aus am nächsten Tag wieder auf der Arbeit zu sein
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Aw: Attest vom Artz, für welche Tage [Beitrag #277598 ist eine Antwort auf Beitrag #277597] :: Fr., 20 September 2013 19:32
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pilos
Beiträge: 26796 Registriert: November 2005 Ort: Ausland
Power Member ***** Top-User
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Juergen85 schrieb am Fri, 20 September 2013 20:28
Meint ihr das dies ein Problem ist?
nein
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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Aw: Attest vom Artz, für welche Tage [Beitrag #277599 ist eine Antwort auf Beitrag #277597] :: Fr., 20 September 2013 19:34
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Knorkell
Beiträge: 6948 Registriert: April 2012
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Juergen85 schrieb am Fri, 20 September 2013 19:28Hallo, habe folgendes Problem, bzw Gedankengang......
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich 3 Tage ohne Attest fehlen darf, erst ab dem vierten Tag brauch ich ein Attest.......
Jetzt war ich am Mittwoch diese Woche krank....habe also morgens direkt Bescheid gesagt das ich mich nicht wohl fühle und bin erstmal zu Hause geblieben....ist auch kein Problem gewesen.
Ich bräucht dafür ja so oder so keinen Schein, weil ich ja bis zu 3 Tage wie gesagt fehlen darf.
So jetzt war es aber leider so dass es mir an Tag 2, Donnerstag, nicht besser ging, also bin ich direkt zum Arzt, der hat mich dann krankgeschrieben für Donnerstag bis Samstag(da ich auch da arbeiten müsste).
Damit bin ich ja gesamt quasi 4 Tage krank, hab aber nur einen Schein für 3 Tage, da ich am ersten ja nicht beim Arzt war weil ich dachte am nächsten Tag würde es wieder gehen.
Mein Arzt schreibt aber nicht rückwirkend(was auch verständlich ist) krank. Jetzt fehlt mir quasi ein Tag !
Meint ihr das dies ein Problem ist? Normalerweise is klar das man für jeden Tag ein Attest braucht, aber ich konnte es ja nicht absehen am ersten Tag, ging davon aus am nächsten Tag wieder auf der Arbeit zu sein
Ist es nicht eigentlich so, dass man egal wie viele Tage man krank ist für jeden eine Krankmeldung braucht und nur eben diese bis spätestens zum 3. Fehltag abgegeben haben muss wenn man 3. Tage fehlt? Auch wenn es nur einer oder zwei sind?
Hast du deinem Arzt gesagt, dass du den vorherigen Tag schon gefehlt hast? Wenn ja wechsel den Arzt..... so ein Getue braucht doch kein Mensch.
-P4
-Ket
-Minox
-Himbeerketon
-PO
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Aw: Attest vom Artz, für welche Tage [Beitrag #277604 ist eine Antwort auf Beitrag #277600] :: Fr., 20 September 2013 21:33
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pilos
Beiträge: 26796 Registriert: November 2005 Ort: Ausland
Power Member ***** Top-User
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Juergen85 schrieb am Fri, 20 September 2013 20:41
hoffe mal Pilos hat Recht..glaube auch nicht das dies so das Probleme wäre.....ich gebe den Schein einfach so ab...wenn die meckern dann kann ich die Situation nochmal dem Arzt schildern und wenn alle Stricke reißen würden müsste ich halt einen Tag irgendwie als Minusstunden verbuchen.
das ist alles überflüssig, du hast es gemeldet...und basta. das reicht
am besten wäre es schriftlich gemacht zu haben..ich mache das mittlerweile nur noch per e-mail..geht halt nicht überall
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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Aw: Attest vom Artz, für welche Tage [Beitrag #277641 ist eine Antwort auf Beitrag #277599] :: Sa., 21 September 2013 15:31
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Mona
Beiträge: 4984 Registriert: März 2006
Power Member ***** Moderator
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Zitat:...Hast du deinem Arzt gesagt, dass du den vorherigen Tag schon gefehlt hast? Wenn ja wechsel den Arzt..... so ein Getue braucht doch kein Mensch...
Brauchen vielleicht nicht, aber der Arzt hat diesbezüglich klare Vorschriften.
Vereinfacht ausgedrückt:
Kein Arzt darf eine Krankmeldung ausstellen, wenn er den Patienten nicht gesehen/untersucht hat. Allenfalls in der Genesungszeit braucht man nicht täglich vorstellig werden. Bei Verlängerung aber dann schon, denn auch diese darf nur nach nochmaliger Sichtung ausgestellt werden.
Ebenso gilt nach meinem Kenntnisstand:
Man geht z.B. am 15. zum Arzt und ohne Krankmeldung wieder nach hause, weil man von Besserung bis zum Folgetag ausgeht. Das trifft aber nicht zu, so dass man am nächsten Tag (16.) nochmal hingeht und eine Krankmeldung 16. - X ausgestellt bekommt. Selbst, wenn man am Vortag wegen der selben Beschwerden schon dagewesen ist, darf nicht rückdatiert werden.
So kenne ich das...
@ Jürgen:
Da würde ich mir an deiner Stelle keinen Kopf machen.
Gib einfach immer am Tage der Ausstellung deine Krankmeldung ab oder informiere darüber zumindest telefonisch und füge hinzu, dass du sie z.B. auf dem Postwege hinsendest. Wenn das bei Euch o.k. ist und es eh nur 2-3 Tage sind, kannst du sie ja auch mitnehmen, wenn du wieder zur Arbeit gehst. Das wird unterschiedlich verlangt.
In der Regel kommt man seitens des Personalbüros schon auf dich zu, wenn es darum geht, wie man deinen einen Fehltag abrechnen soll - Urlaub/Zeitkonto etc...
Gruß, Mona
Viele Grüße,
Mona
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Team Alopezie.de
mona@alopezie.de
05741-9096906
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