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Umgang mit Privatrezept 5mg, Krankenkasse [Beitrag #251347] :: Mo., 24 Dezember 2012 08:18 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo,

die Frage wird bestimmt schon mehrfach gestellt worden sein, dafür entschuldige ich mich direkt einfach mal. Über die Suchfunktion habe ich jedoch keine passende Antwort erhalten.

Ich wollte mal fragen, was passieren kann/wird, wen ich mein Privatrezept für 5mg Finasterid bei meiner Krankenkasse zur Kostenerstattung einreiche. 1mg werden ja grundsätzlich nicht erstattet, aber 5mg wären theoretisch zu erstatten, wobei nur bei einer Erkrankung der Prostata oder wofür auch immer.

Wie ist das nun, wie erstattet eine Krankenkasse ein Medikament das einem verschrieben wurde, gibt es sozusagen Feste Tabellen, Medikament x nur zu erstatten bei Erkrankung y, muss dazu gleichzeitig eine feste/einhaltliche Diagnose vorliegen seitens eines Facharztes?

Mache ich mich strafbar, wenn ich das Rezept einreiche, macht sich mein Hausarzt strafbar, bzw. würde ich meinem Hausarzt Probleme bereiten allein durch die Tatsache, dass ich das Rezept einreiche? Denn ich habe mir die 5mg bei meinem Hausarzt organisiert. Mein Hautarzt hatte direkt abgelehnt, es mir zu verschreiben. Daraufhin bin ich kurzerhand zu meinem Hausarzt gestiefelt, die Situation erklärt, und dieser hat es mir ohne wenn und aber aufgeschrieben.

[Aktualisiert am: Mo., 24 Dezember 2012 08:34]


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Aw: Umgang mit Privatrezept 5mg, Krankenkasse [Beitrag #251350 ist eine Antwort auf Beitrag #251347] :: Mo., 24 Dezember 2012 09:07 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen


auf dem rezept steht als diagnose bestimmt nicht Code N.40 ((Prostatahyperplasie (Prostataadenom))

und schon gar nicht in deinem alter

sondern L65.9 (alopecia)

dann bekommst auch nichts..es sei den die machen einen fehler was ich kaum glaube








Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Aw: Umgang mit Privatrezept 5mg, Krankenkasse [Beitrag #251365 ist eine Antwort auf Beitrag #251350] :: Mo., 24 Dezember 2012 11:26 Zum vorherigen Beitrag gehen
pilos schrieb am Mon, 24 December 2012 09:07


auf dem rezept steht als diagnose bestimmt nicht Code N.40 ((Prostatahyperplasie (Prostataadenom))

und schon gar nicht in deinem alter

sondern L65.9 (alopecia)

dann bekommst auch nichts..es sei den die machen einen fehler was ich kaum glaube


Also auf meinem Privatrezept stand nie irgendeine Diagnose drauf, die steht dort i.d.R. auch nicht drauf, dafür gestempelt "nicht erstattungsfähig gemäß...".

Die Chance, eine unwissenden Hausarzt zu finden, der dir Fin 5mg beim nächsten Mal gleich auf Rezept ausstellt ist größer, als das du es von der KK wiederbekommst.

[Aktualisiert am: Mo., 24 Dezember 2012 11:26]




Fin
Ari, Dut; top: Biculatamid, Bimatoprost, COX-Hemmer, Estriolcreme, Eucreas, Fin, Fluta, Minox-(Alfatradiol-Dut), NA-Valpro

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