Packungsgröße auf Rezept ändern [Beitrag #209922] :: Mi., 17 August 2011 23:28
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c00l
Beiträge: 1 Registriert: August 2011
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Hi,
ich nehme seit 4 Monaten Finasterid. Nun war es wieder an der Zeit ein neues Rezept von meinem Arzt zu holen. Ich rief also an und sagte, dass ich ein neues Rezept für 98 Stück benötige. Im Anschluss rief ich bei meiner Apotheke an und bestellte die Packung.
Ich fuhr zum Arzt und holte mir das Rezept ab. Leider bemerkte ich erst in der Apotheke, dass mir mein Arzt nur 28 Stück verschrieben hat. Die Apotheke konnte mir daraufhin die Packung über 98 Stück nicht aushändigen. Sie meinte, ich muss das Rezept abändern lassen.
Meine Frage nun, muss ich hierfür wirklich erneut zum Arzt rennen und das Rezept ausbessen lassen?
Da dies wieder mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden ist, bin ich am überlegen die Packungsgröße handschriftlich auszubessern. Würde das überhaupt auffallen? Ist ja schließlich eh ein Privatrezept, bei dem die Kasse kein Cent bezahlt...?
Ich bendanke mich schonmal für eure Antworten.
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Aw: Packungsgröße auf Rezept ändern [Beitrag #209931 ist eine Antwort auf Beitrag #209922] :: Do., 18 August 2011 06:42
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Mona
Beiträge: 4974 Registriert: März 2006
Power Member ***** Moderator
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Zitat:bin ich am überlegen die Packungsgröße handschriftlich auszubessern. Würde das überhaupt auffallen? Ist ja schließlich eh ein Privatrezept, bei dem die Kasse kein Cent bezahlt...?
Das wäre dann Urkundenfälschung und Betrug!
Es handelt sich so oder so um ein verschreibungspflichtiges Medikament, also benötigt man ein Rezept, um das Medikament bekommen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Privatrezept, oder Kassenrezept, das macht für dich lediglich einen Unterschied bei der Höhe der Kosten, die du zu tragen hast.
Es gibt die Möglichkeit, dass man seitens der Apotheke bei dem entsprechenden Arzt anruft und sich die angedachte Stückzahl bestätigen lässt. Daraufhin kann der Apotheker das Rezept ändern und für diese Änderung gegenzeichnen. Ob "dein" Apotheker das machen möchte, liegt allerdings ganz in seinem persönlichen Ermessen.
Zitat:Würde das überhaupt auffallen?
Ja, das würde es, eine Änderung ohne Handzeichen eines dazu Befähigten (Arzt / Apotheker) ist nicht zulässig.
Grüße von Mona
Viele Grüße,
Mona
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