Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #194163] :: Do., 11 November 2010 16:38
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w00t
Beiträge: 122 Registriert: September 2008
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Heute habe ich einen netten Brief vom Zollfahndungsamt in Stuttagart bekommen in dem es heisst:
in der an Sie adressierten, von der Deutschen Post zur zollamtlichen Prüfung vorgeführten Postsendung wurden folgende Präbarate festgestellt:
2 Packungen Minoxidil 5% Spectral UHP
die o.g Präparate wurden von der zuständigen arzneimittelüberwachungsbehörde als Arzneimittel eingestuft.
Anhörung hab ich keine bekommen und wenn ich keine einwände mehr habe wird die sendung Vernichtet.
Es es jetzt vorbei mit minoxidil für Lau ? das lustige ist noch der Brief ist von mitte August 10 also schon eine weile her. Jetzt weiss ich wenigstens warum meien sendung damals nicht angekommen ist
[Aktualisiert am: Do., 11 November 2010 16:39]
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Aw: Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #194179 ist eine Antwort auf Beitrag #194172] :: Do., 11 November 2010 18:05
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HirschGeweih
Beiträge: 2388 Registriert: Dezember 2009 Ort: berlin
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w00t schrieb am Thu, 11 November 2010 17:28Bei Biovea bestellt wie immer, woher weiss ich nicht normal aus England war früher so jetzt verschicken die ja aus Deutschland
annahme verweigern und angeben das du keine ahnung von dem päckchen hast oder wer dir das zugestellt hat. Biovea kontaktieren und dennen bescheid geben, sie sollten dir seriös wie sie sind eine neue lieferung zuschicken.
kein minox mehr aufgrund von hefepilz
Fincar - 1 X 1,25mg
Zink-Chelat 2x 50mg
Beta Sitosterol 2x 375mg
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wegen eisenanämie eisen-2-glycin sulphat 1x sonnenstudio und bifonazol creme gegen hefepilz
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Aw: Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #194182 ist eine Antwort auf Beitrag #194179] :: Do., 11 November 2010 18:12
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w00t
Beiträge: 122 Registriert: September 2008
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HirschGeweih schrieb am Thu, 11 November 2010 18:05w00t schrieb am Thu, 11 November 2010 17:28Bei Biovea bestellt wie immer, woher weiss ich nicht normal aus England war früher so jetzt verschicken die ja aus Deutschland
annahme verweigern und angeben das du keine ahnung von dem päckchen hast oder wer dir das zugestellt hat. Biovea kontaktieren und dennen bescheid geben, sie sollten dir seriös wie sie sind eine neue lieferung zuschicken.
Haben die ja gemacht die lieferung ist uralt vom august 10 lol
inzwischen Zeit hab ich dort auch wieder bestellt und erhalten auch diese ersatzlieferung, hab immer gedacht die post hat die verloren aber jetzt weiss ich ja was damit passiert ist. GG
Die werden ja gegen mich kein Verfahren einleiten, die vernichten nur meine bestellte ware inerhalb 14 tage wenn ich kein widerspruch einlege das war es. aber so wie ich das lese gegen Biovea schon. Mich wundert es halt nur das die 2,5 monate brauchen um mir diesen brief zuzusttellen lachhaft
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Aw: Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #194183 ist eine Antwort auf Beitrag #194182] :: Do., 11 November 2010 18:14
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HirschGeweih
Beiträge: 2388 Registriert: Dezember 2009 Ort: berlin
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w00t schrieb am Thu, 11 November 2010 18:12HirschGeweih schrieb am Thu, 11 November 2010 18:05w00t schrieb am Thu, 11 November 2010 17:28Bei Biovea bestellt wie immer, woher weiss ich nicht normal aus England war früher so jetzt verschicken die ja aus Deutschland
annahme verweigern und angeben das du keine ahnung von dem päckchen hast oder wer dir das zugestellt hat. Biovea kontaktieren und dennen bescheid geben, sie sollten dir seriös wie sie sind eine neue lieferung zuschicken.
Haben die ja gemacht die lieferung ist uralt vom august 10 lol
inzwischen Zeit hab ich dort auch wieder bestellt und erhalten auch diese ersatzlieferung, hab immer gedacht die post hat die verloren aber jetzt weiss ich ja was damit passiert ist. GG
Die werden ja gegen mich kein Verfahren einleiten, die vernichten nur meine bestellte ware inerhalb 14 tage wenn ich kein widerspruch einlege das war es. aber so wie ich das lese gegen Biovea schon. Mich wundert es halt nur das die 2,5 monate brauchen um mir diesen brief zuzusttellen lachhaft
kein wunder wenn die noch weiter unnütz ihre kontrollen verschärfen und auch nicht mal auf den gedanken kommen einfach mal mehr mitarbeiter einzustellen. Klar haben die extrem viel zu tun. Derren geschwindigkeit wahr vorherr schon zum teil echt lahm, das ganze macht das natürlich noch schlimmer.
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Aw: Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #194219 ist eine Antwort auf Beitrag #194182] :: Fr., 12 November 2010 13:42
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pilos
Beiträge: 26789 Registriert: November 2005 Ort: Ausland
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w00t schrieb am Thu, 11 November 2010 19:12HirschGeweih schrieb am Thu, 11 November 2010 18:05w00t schrieb am Thu, 11 November 2010 17:28Bei Biovea bestellt wie immer, woher weiss ich nicht normal aus England war früher so jetzt verschicken die ja aus Deutschland
annahme verweigern und angeben das du keine ahnung von dem päckchen hast oder wer dir das zugestellt hat. Biovea kontaktieren und dennen bescheid geben, sie sollten dir seriös wie sie sind eine neue lieferung zuschicken.
Haben die ja gemacht die lieferung ist uralt vom august 10 lol
inzwischen Zeit hab ich dort auch wieder bestellt und erhalten auch diese ersatzlieferung, hab immer gedacht die post hat die verloren aber jetzt weiss ich ja was damit passiert ist. GG
Die werden ja gegen mich kein Verfahren einleiten, die vernichten nur meine bestellte ware inerhalb 14 tage wenn ich kein widerspruch einlege das war es. aber so wie ich das lese gegen Biovea schon. Mich wundert es halt nur das die 2,5 monate brauchen um mir diesen brief zuzusttellen lachhaft
auf der karte "Annahme verweigern", draufschreiben und dem zoll wieder zurückschicken.
...dadurch wird die ware zurückgeschickt und nix vernichtet....kein verfahren usw...usf..
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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Aw: Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #194222 ist eine Antwort auf Beitrag #194220] :: Fr., 12 November 2010 14:37
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pilos
Beiträge: 26789 Registriert: November 2005 Ort: Ausland
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kimimaro schrieb am Fri, 12 November 2010 15:25
Wie soll denn das noch gehen, wenn das Zoll schon im
August die Ware eingesackt haben und er 2 Wochen
Zeit hat sich zu melden, wobei aber der Brief erst jetzt bekommen hat lol..?
die frist gilt erst ab benachrichtigung durch den zoll..selbst wenn es 10 jahre sind...
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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Aw: Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #194262 ist eine Antwort auf Beitrag #194242] :: Fr., 12 November 2010 18:14
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eragon
Beiträge: 2493 Registriert: Juli 2007 Ort: Carvahall
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Ha! Habe heute das gleiche Schreiben in der Post gehabt. Da geht es um eine Lieferung aus Februar!
Da ist nix mit Annahme verweigern, der Foam wurde für ein Verfahren gegen Biovea sichergestellt! Allerdings glaube ich auch, dass die Vernichtung auf der Kopfhaut AGA-betroffener Zollbeamte stattfinden wird.
Blablabla:
Zitat:Aufgrund des Verbringungsverbots wurden die in der Sendung festgestellten Arzneimittel entnommen und für ein gegen den Versender BIOVEA der in Deutschland nicht einfuhrfähigen Produkte laufendes Ermittlungsverfahren sichergestellt.
Da hat aber ein Mitbewerber ziemlichen Wind gegen Biovea gemacht!
1,25mg Fin 08/2007-01/2012 (Pause 11/08-03/09)
O,8-1,25mg Fin weiterhin
Rogaine Foam
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Aw: Verbotswidrige nach Deutschland verbrache Arzneimittel [Beitrag #208335 ist eine Antwort auf Beitrag #208333] :: Fr., 15 Juli 2011 22:16
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w00t
Beiträge: 122 Registriert: September 2008
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eragon schrieb am Fri, 15 July 2011 21:19Das meine ich nicht. Wenn ich zahle, gebe ich das ja automatisch zu!
hmmmm....
Richtig du gibts deine Ordnungswiedrigkeit zu, aber dafür ist dann die sache auch erledigt, natürlich kannst du dich zu dem Vorfall auch äussern dann wird halt entschieden ob die gegen dich ein Bußgeldverfahren einleiten oder nicht, und wenn letzteres der fall ist dann wird es auch teurer. Also wir haben eine Ordungswiedrigkeit begangen und keine Straftat!
Anbei noch mal den für uns Betreffenden §56
(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.
(3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.
(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.
[Aktualisiert am: Fr., 15 Juli 2011 22:21]
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