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Rechnungsbetrug von Autowerkstatt [Beitrag #183328] :: Mo., 10 Mai 2010 18:16 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo,

ich brauche mal eure Meinung zu folgendem Thema:

Im Mai 09 habe ich mir vom Mitsubishivertragshändler einen Lancer Evolution 8 gekauft auf Finanzierungsvertrag (13000km, vorher auf Händler selbst zugelassen). Im Oktober 09 ließ ich den ersten Service machen (20000 km). Zudem wieß ich die Werkstatt darauf hin, dass irgendwas mit der Kupplung nicht stimmt und die Werkstatt hatte die Reperatur auf Kulanz bezahlt. Nachdem ich das Auto nach 2 Wochen abgeholt habe, fuhr ich erst normal heim. 3 Wochen später kam eine weitere Rechnung von der Werkstatt meines Vertragshändlers von 800 Euro....für neue Bremsen.

Laut Aussage vom Händler waren die Bremsen hinüber und mussten getauscht werden. Natürlich habe ich gefragt, warum ich über die Reparatur nicht informiert wurde. Nach großem Hin und Her hatten wir uns zuerst darauf geeinigt, dass ich die Rechnung mit 100 Euro monatlich ausgleichen soll, da ich zu dem Zeitpunkt noch weitere 400 Euro offen hatte wegen KFZ Versicherung die das Autohaus vorstreckte (KFZ war auf das Autohaus zugelassen, während ich der Halter war da die Kosten bei mir als Versicherungsnehmer enorm wären). Jetzt nachdem ich die 400 von der Versicherung abgezahlt habe, wollte ich der Sache nochmal auf den Grund gehen wegen den Bremsen. So habe ich mir nochmal die Auftragsbestätigung zeigen lassen von den Bremsen....und diese waren von niemanden unterzeichnet. Es wurde auch nicht bei mir angerufen dass die Bremsen getauscht werden und es 800 Euro kostet, kein Mucks einfach gar nichts. Erst versuchte der Händler mir einzureden, dass ich doch sozusagen auf Kulanz nun auch die Bremsen zahlen soll, da die ja auch auf Kulanz die Kupplung erneuert habe, die Versichrung aufs Autohaus schreiben ließen und und und......, denn die Kupplung wurde ja auch von niemanden unterzeichnet.

Nachdem der Händler nun wusste worauf ich hinnaus will, hat er sich mit seinen Kollegen unterhalten und brach das Gespräch mit mir ab und will sich nur noch schriftlich mit mir unterhalten. Kann ich da eine Verunsicherung feststellen oder was wird nun auch mich zukommen? Natürlich erst einmal einen Brief vom Rechtsanwalt dass ich sofort die Rechnung begleichen soll.....
aber ist es denn nicht so, dass vor Gericht im Streit nur das zählt was auf dem Papier ist? Wo keine Unterschrift auf dem Auftrag ist, kann doch nichts in Rechnung gestellt werden und die Werkstatt kann es ja auch nicht "ehrlich" bezeugen. Das Auto habe ich im Januar 2010 verkauft, was auch vor dem Service für mich schon klar war und ich aus diesem Grund auch keine neuen Bremsen haben wollte, denn das Auto ist einfach zu teuer.

Was haltet ihr davon?

[Aktualisiert am: Mo., 10 Mai 2010 18:17]


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Aw: Rechnungsbetrug von Autowerkstatt [Beitrag #183341 ist eine Antwort auf Beitrag #183328] :: Mo., 10 Mai 2010 20:39 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen

das ist zu unübersichtlich...lass dich mal von der verbraucherzentrale deines ortes beraten Exclamation





Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Aw: Rechnungsbetrug von Autowerkstatt [Beitrag #183345 ist eine Antwort auf Beitrag #183328] :: Mo., 10 Mai 2010 20:58 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
hi,

1. also du hast die Werkstatt zum 1. Service beauftragt und da ist normalerweise die Bremse nicht fällig. Nach 20.000km müssen bzw. sollten die noch gut sein.

2. man wird eigentlich telefonisch in Kenntnis gesetzt, dass da am Auto etwas nicht in Ordnung ist. Gleichzeitig wird gefragt, ob man das Raparieren soll und die etwa anfallenden Kosten werden genannt.

3. du musst doch einen Auftragsschein unterschrieben haben. Schau mal, was darauf genau steht.

Ich würde mich da auf nix einlassen! Du wurdest nicht in Kenntnis gesetzt - fertig aus! Lass dich nicht einschüchtern. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung.

gruß


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Aw: Rechnungsbetrug von Autowerkstatt [Beitrag #184225 ist eine Antwort auf Beitrag #183328] :: Mi., 26 Mai 2010 22:17 Zum vorherigen Beitrag gehen
jetzt behauptet der KFZ-Meister mit dem ich eine Probefahrt machte um die Kupplung zu testen, dass ich ihm erlaubt hätte die einzubauen. Jetzt steht Aussage gegen Aussage. Dennoch hätte er mir einen Kostenvoranschlag geben müssen.

Wenn er nun klagt kann er es aber nicht bezeugen und ich denke mal es werden keine Beweise vorliegen weil nichts schriftliches da liegt und der Meister es nicht bezeugen kann.

Was kann sonst passieren?


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