Kaufvertrag - wie sieht die lage aus? [Beitrag #167429] :: Mo., 14 September 2009 19:54
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Juergen85
Beiträge: 811 Registriert: Februar 2006
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Also folgender Fall eines Bekannten:
Verkauf eines Motorrades(Suzuki GS 500E).
Das Motorrad wurde für 800 Euro verkauft, Kaufvertrag wurde abgeschlossen(handschriftlich).
Leider wurde nachträglich noch ergänzt:
"einzureichen innerhalb einer Woche sind:
-Werkstatthandbuch
- Zweiter Schlüssel"
So das Handbuch hat mein bekannter gefunden und verschickt, den 2. schlüssel konnte er jedoch erst nicht finden...und dann ist ihm eingefallen dass er damals beim Kauf vor paar Jahren keinen Zweitschlüssel vom Händler bekommen hat....
...naja das is ja jetzt kein rechtsgültier kaufvertrag.
Mein bekannter hat dem Käufer angeboten ihm 20 Euro zu überweisen um den Schlüssel nachzumachen(ist bei dem Motorrad ganz einfach, da die Technik so alt ist, dass es noch keine Codierung oder Wegfahrsperre gibt).
Naja bis her hat sich der Käufer noch nicht gemeldet!
Was ist wenn:
Der Käufer jetzt sein Geld zurück will!
Kann er ja verlangen, da der Vertrag ja "nicht eingehalten wurde".
Was ist aber...wenn der Käufer in der Zeit das Motorrad um einige Kilometer bewegt hat bzw sonstige Veränderungen am Motorrad vorgenommen hat?
Theoretisch könnte er ja nach 6 Monaten ankommen und sagen, ich habe keinen Zweitschlüssel bekommen, also will ich mein Geld wieder....
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Re: Kaufvertrag - wie sieht die lage aus? [Beitrag #167430 ist eine Antwort auf Beitrag #167429] :: Mo., 14 September 2009 20:02
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pilos
Beiträge: 26800 Registriert: November 2005 Ort: Ausland
Power Member ***** Top-User
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Juergen85 schrieb am Mon, 14 September 2009 19:54 |
...naja das is ja jetzt kein rechtsgültier kaufvertrag.
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wenn beide unterschrieben haben..klar ist es ein rechtsgültier kaufvertrag
wenn beide auch die ergänzung auf beiden ausfertigungen unterschrieben haben ist auch die ergänzung rechtsgültig...
er soll das klären und eine schriftliche ergänzung zum kaufvertrag machen..mit was sie sich bezüglich des schlüssels geeinigt haben.
natürlich in doppelter ausführung mit doppelter unterschrift..und wenn es geht mit zeugen...dann ist es bombenfest
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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Re: Kaufvertrag - wie sieht die lage aus? [Beitrag #167433 ist eine Antwort auf Beitrag #167429] :: Mo., 14 September 2009 20:15
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kol789
Beiträge: 443 Registriert: August 2008
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ist völlig egal ob er NACH dem kauf irgendwelche zweitschlüssel will oder sonstwas.
steht denn IM kaufvertrag etwas von diesem zweitschlüssel, oder meinst du nur, weils eben oft üblich ist? das geht aus deinem post nicht so ganz klar hervor..
wenns nicht, dann kann er deinem bekannten gar nichts anhaben, es istja nicht vorgeschrieben, ein motorrad nur mit zweitschlüssel verkaufen zu dürfen.
und um einen vertrag "rechtsgültigkeit" zu machen benötigt es weder irgendeiner externe beglaubigung, eines per computer verfassten formgerechten schreibens oder sonst was besonderem..
wenn sich beide einig sind und den handschriftlichen vertrag unterschrieben haben ist der, wie schon vom vorposter gesagt, voll rechtsgültig.
sogar ein mündlich beschlossener kaufvertrag wäre, bei beidseitiger einigung und sobald geld + kaufgegenstand den jeweiligen eigentümer gewechselt haben, rechtsgültig.
[Aktualisiert am: Mo., 14 September 2009 20:24]
Auf dem Kopf ist in dem Kopf.
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