"Ultra Hold" / Gewerbeaufsicht untersagt Verkauf an Privat [Beitrag #154708] :: Mi., 08 April 2009 10:58
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Mona
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Kurz zur Info:
Gerade höre ich von einem großen deutschen Anbieter, dass der Flüssigkleber "Ultra Hold" auf Grund von Beanstandungen der Gewerbeaufsicht (vorerst?) nicht mehr an Privatkunden vertrieben werden darf. Der Kleber soll einen Stoff beinhalten, der in Deutschland nicht zugelassen ist - so sei die Begründung.
ABER man sagte mir - und das ist für mich einfach nur absurd:
Man darf (noch?) an Gewerbliche Betriebe, wie Friseure/Studios etc., vertreiben. Dazu mag mir dann gar nichts mehr einfallen: Ein Fachbetrieb darf mir den "Stoff" auftragen - ich selber darf es aber nicht!?!
Bin sehr gespannt, um welchen "Stoff" es sich handelt, ob er ggf. auch in anderen Kleber-Sorten enthalten ist und wie es sich nun weiterhin mit dem Privatbezug von Flüssigklebern verhält...
[Aktualisiert am: Mi., 08 April 2009 10:58]
Viele Grüße,
Mona
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Re: "Ultra Hold" / Gewerbeaufsicht untersagt Verkauf an Privat [Beitrag #154845 ist eine Antwort auf Beitrag #154822] :: Do., 09 April 2009 07:45
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Mona
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Hatte gestern noch einen Anruf in der Angelegenheit:
Die Person hatte in US-shops (ich meine, 2 seien es gewesen), versucht, das "Ultra Hold" zu ordern. Dort stehe ein Hinweis, dass man zur Zeit nur im Inland versenden könne. Aus zeitlichen Gründen habe ich dazu selber gestern nicht mehr recherchieren können - das werde ich aber über Ostern nachholen...
Abgesehen davon: Dann käme wieder der Zoll ins Spiel.
Sollte da tatsächlich ein Stein ins Rollen kommen, werden sich wohl einige der Leute, die aus dem Ausland beziehen, ihre Ware beim Zollamt abholen dürfen...
Nun heißt es wohl erstmal: Abwarten
Einen begründeten Verdacht muss es jedoch geben, ansonsten wäre seitens der deutschen Behörden nicht in der Weise vorgegangen worden. An dem Anbieter kann es nicht liegen - das Produkt "Ultra Hold" wird ja lediglich "weiterverkauft".
Bei der Gelegenheit stellt sich mir die Frage: Was genau verwenden wir eigentlich tagtäglich auf unserer Kopfhaut?
Der Zusatz "Medizinisch getestet" sagt im Grunde nicht ganz viel aus...
Viele Grüße,
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Re: "Ultra Hold" / Gewerbeaufsicht untersagt Verkauf an Privat [Beitrag #154873 ist eine Antwort auf Beitrag #154867] :: Do., 09 April 2009 12:14
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Mona
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semprecapelli schrieb am Don, 09 April 2009 11:41 | ...Wir haben mit den zuständigen Behörden bzw. Instituten für Niedersachsen Kontakt aufgenommen und werden möglicherweise noch im Laufe des Aprils eine unabhängige Meinung zu dieser Angelegenheit bekommen...
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Hallo Semprecapelli-Team,
danke Ihnen, es werden sicherlich viele Betroffene/Anwender mit großem Interesse verfolgen, wie sich die Dinge weiterhin verhalten...
Im aufgeführten Fall handelt es sich um die Gewerbeaufsicht im Bundesland Bayern.
Liebe Grüße von Mona
Viele Grüße,
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Re: "Ultra Hold" / Gewerbeaufsicht untersagt Verkauf an Privat [Beitrag #154891 ist eine Antwort auf Beitrag #154708] :: Do., 09 April 2009 14:58
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pilos
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Mona schrieb am Mit, 08 April 2009 10:58 |
Bin sehr gespannt, um welchen "Stoff" es sich handelt,
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INGREDIENTS: Acrylic Adhesive, Isopropanol, Ethyl Acetate, Heptane, Toluene
Toluol ist gesundheitsschädlich (Xn) und leichtentzündlich (F). Toluol selbst wirkt nicht erbgutverändernd, ist jedoch häufig mit Benzol verunreinigt.
und Heptan ist auch nicht ohne
[Aktualisiert am: Do., 09 April 2009 15:06]
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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Re: "Ultra Hold" / Gewerbeaufsicht untersagt Verkauf an Privat [Beitrag #154979 ist eine Antwort auf Beitrag #154912] :: Fr., 10 April 2009 16:00
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pilos
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Juergen85 schrieb am Don, 09 April 2009 19:57 | na klasse und nun..kann man also sein HT nicht mehr verkleben oder wie........
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doch doch..ich habe nur die rechtliche seite der sache angesprochen
wenn das toluol benzolfrei ist, ist ultahold harmlos in der menge die man zum kleben braucht
Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""
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Re: "Ultra Hold" / Gewerbeaufsicht untersagt Verkauf an Privat [Beitrag #156536 ist eine Antwort auf Beitrag #155933] :: Fr., 24 April 2009 08:47
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Mona
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Noch immer keine Neuigkeiten.
Gestern erhielt ich folgende E-Mail:
Zitat: |
Von: ...
Datum: 23.04.2009 13:12:09
An: mona-alopezie.de@gmx.net
Betreff: Ihre Anfrage per Email vom 23.04.09
Sehr geehrte Frau ...,
anbei erhalten Sie, wie gewünscht, die Preisliste.
Für Ultra Hold gilt bis auf Weiteres, dass wir ihn nicht an Privatkunden verkaufen dürfen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann!
Mit freundlichen Grüßen,
...
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@ Gerd:
Womit entfernst du denn den "Ultra Hold"? Ein anderer geeigneter Entferner kann da auch schon ein viel besseres Ergebnis bringen!
Der Versiegeler...
Das finde ich nun sehr ungewöhnlich. Könnte es sein, du verwendest zu viel davon je Anwendung? Ich arbeite schon sehr lange mit Versiegeler. Ich reinige die Haut gründlich und danach kommt der Versiegeler zum Einsatz. Die Flasche hat ein "Pad" zum Auftragen - ein "fusselfreies" Tuch würde aber gleiche Dienste leisten. Dünn (!!!) auf die Haut auftragen und dann ist das hier in nichtmal einer Minute trocken.
Kannst du deine Anwendung mal explizit beschreiben?
Viele Grüße,
Mona
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Re: "Ultra Hold" / Gewerbeaufsicht untersagt Verkauf an Privat [Beitrag #156537 ist eine Antwort auf Beitrag #154891] :: Fr., 24 April 2009 08:50
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Mona
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pilos schrieb am Don, 09 April 2009 14:58 | INGREDIENTS: Acrylic Adhesive, Isopropanol, Ethyl Acetate, Heptane, Toluene
Toluol ist gesundheitsschädlich (Xn) und leichtentzündlich (F). Toluol selbst wirkt nicht erbgutverändernd, ist jedoch häufig mit Benzol verunreinigt.
und Heptan ist auch nicht ohne
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pilos schrieb am Fre, 10 April 2009 16:00 | ...wenn das toluol benzolfrei ist, ist ultahold harmlos in der menge die man zum kleben braucht.
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Danke pilos!
Viele Grüße,
Mona
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INFO: Abschließender Stand der Dinge in Sachen ULTRA HOLD [Beitrag #156973 ist eine Antwort auf Beitrag #154708] :: Di., 28 April 2009 16:50
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Vorabinformation: Der Inhalt des nachfolgenden Beitrags dient rein informatorischen Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernimmt der Verfasser keine Haftung.
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Wir haben seit Ostern ungefähr ein Dutzend Gespräche mit ganz unterschiedlichen Verbänden, Organisationen und Instituten - wie z.B. die Gewerbeaufsicht Niedersachsen, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Gewerbeaufsichtsamt Bayern, Industrieverband Klebstoffe e.V. - geführt, um den Grund des überraschenden Verkaufsverbot von ULTRA HOLD an private Endverbraucher zu ergründen. Und dabei ist unabhängig von den jeweiligen Gesprächspartnern stets folgende, unumstößliche Tatsache herausgekommen:
GefStoffV: §18 in Verbindung mit Anhang IV, Absatz Nr. 29
Toluol und Zubereitungen mit einem Massengehalt von 0,1 % oder mehr Toluol dürfen ab dem 20. Juni 2007 nicht in Klebstoffen und Sprühfarben, die für die Abgabe an den privaten Endverbraucher bestimmt sind, verwendet werden.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/gefstoffv_2005/index.html
oder/und
ChemVerbotsV: §1 Abs. 1 in Verbindung dem Anhang, Absatz Nr. 30, Spalte 2
Toluol und Zubereitungen mit einem Massengehalt von 0,1 % oder mehr Toluol dürfen ab dem 20. Juni 2007 nicht in Klebstoffen und Sprühfarben, die für die Abgabe an den privaten Endverbraucher bestimmt sind, verwendet werden.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/chemverbotsv/index.html
Das bedeutet im Klartext, dass der Verkauf von Produkten, die mehr als 0,1% Toluol beinhalten, bereits seit knapp 1.5 Jahren bundesweit per Gesetz an private Endverbraucher (u.a. zu deren Schutz vor unsachgemäßer Handhabung) untersagt ist. Und alle, die bis vor kurzem noch beliefert wurden, dürfen sich im Nachhinein glücklich schätzen noch etwas bekommen zu haben.
Das bedeutet aber auch, dass der Handel mit gewerblichen Verbrauchern (z.B. Friseure) nach wie vor erlaubt ist; die dürfen zwar die betroffenen Produkte ebenfalls nicht an private Endverbraucher weiterverkaufen, aber sie dürfen die Produkte z.B. für den internen Eigenbedarf (z.b. Befestigen von Zweithaar auf Übungsköpfen für Ausbildungstraining) oder aber auch für Dienstleistungen am Kunden (z.B. Zweithaarservice im Sinne von Neuverklebung) einsetzen, da der Gesetzgeber - stark vereinfacht dargestellt - davon ausgeht, dass Gewerbetreibende aufgrund ihres Status verantwortungsvoller handeln (müssen).
Und um gleich eins vorweg zu nehmen: Auch der private Versuch, derartige Produkte notfalls z.b. über ebay direkt im Ausland zu beziehen, ist ein Gesetzesverstoß und kann/wird im Einzelfall Konsequenzen mit sich bringen!
Was kann also konstruktiv getan werden?
Nun ja, wir baten die führenden Unternehmen der Klebeindustrie - wie z.B. Tesa, 3M, Johnson & Johnson Medical oder Henkel - uns gesetzeskonforme Alternativen in Sachen Flüssigkleber zu nennen, doch die Antwort ist mehr als ernüchternd: Keiner hat eine derartige Lösung im Programm, noch wird sich jemand damit beschäftigen, weil schlichtweg der Aufwand in Relation zum mittelfristig möglichen Gewinn zu groß wäre.
Wir haben auch den Hersteller von ULTRA HOLD gefragt, ob er nicht den gleichen Kleber ohne das Toluol produzieren könnte. Man sagte uns, dass sei prinzipiell möglich, wäre aber ein enormer Aufwand, würde nicht gleich kategorisch vom Tisch gefegt werden, würde aber viiieeel Zeit und entsprechend Geld in Anspruch nehmen.
Unabhängig dazu werden wir selber in der nächsten Zeit noch andere Flüssigkleber ohne besagtes Toluol aus den USA testen und gegebenenfalls in unser Lieferprogramm aufnehmen.
Vorläufige Quintessenz
Alle Betroffenen sollten andere erhältliche Flüssigkleber (wie z.B. Aquabond, ORWH, etc.) ausprobieren oder darüber nachdenken, ob sie nicht möglicherweise ein Gewerbe (mit entsprechender Schulung im Umgang mit "Gefahrenstoffen" wie Toluol) anmelden sollten, um die derzeitige Variante von ULTRA HOLD übergangsweise auch weiterhin nutzen zu können...
Gruß
sempre capelli-Team
[Aktualisiert am: Di., 28 April 2009 17:01]
Aus firmeninternen Gründen kann momentan keine Kontaktmöglichkeit zu dieser Firma angeboten werden. Sämtliche Anliegen sind nunmehr direkt an die Inhaberin Angela Zenkel zu richten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Re: INFO: Abschließender Stand der Dinge in Sachen ULTRA HOLD [Beitrag #157033 ist eine Antwort auf Beitrag #156973] :: Di., 28 April 2009 21:27
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Juergen85
Beiträge: 811 Registriert: Februar 2006
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ultra hold war eigentlich meine einzige Hoffnung gewesen für die Zukunft..diese Nachrichten hat so ziemlich alles zerstört was ich vorhabe/hatte......zweithaar in Selfmadeart, sprich selber verkleben über Internet etc.., ist für mich dammit passe.
Jetzt bleiben nur nie Möglichkeiten wie ich sie jetzt nutze alles über Serviceleistungen beim Händler zu machen.
Dass wiederrum heißt......horrende Servicekosten im Jahr von etwa 1000-1500 Euro.
Evnetuell hat sich damit dass gesamte Thema Zweithaar für mich, und sicherlich für einige andere verabschiedet...denn ich kann mit Sicherheit sagen dass die meisten anderen Flüssigkeitskleber für ein uneingschränktes Leben nicht ausreichen!
Mein CS Kleber beispielsweise zählt schon zu starken Klebern, und ich finde er reicht gerade so aus von der festigkeit!
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