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@sancho&glockenspiel [Beitrag #13749] :: Mo., 06 März 2006 02:59 Zum nächsten Beitrag gehen
hey jungs nochmal danke wegen eurer hilfe bz. des fitnesscenters. aber ich hab noch'n problem. die antworten nicht die schweine Very Happy brief ist seid über 3 wochen raus..... hab das schreiben leider auch nicht per einschreiben geschickt Embarassed

wie dem auch sei möchte ich heute früh nochmal ein schreiben verfassen(per einschreiben) indem ich erstens: das mit den 3 monaten erwähne( http://www.alopezie.de/fud/index.php/m/9056/927/0///fee19f8b b0896480af1e2818fb322223/#msg_9056)

und zweitens das mit § 308 BGB Ziffer 5( http://www.alopezie.de/fud/index.php/m/9049/927/0///fee19f8b b0896480af1e2818fb322223/#msg_9049), wo drinn steht das die mich über beginn der frist hätten informieren müssen.

achja ich hab mich vor 2 jahren bei denen mit meinem hauptwohnsitz angemeldet, meint ihr die chance außerordentlich zu kündigen wär höher wenn ich denen jetzt sage das ich endgültig in meinem vom fitnesscenter 18km entfernten nebenwohnsitz wohne(für immer Very Happy )? danke euch!

Quick


[Aktualisiert am: Mo., 06 März 2006 03:01]




0,5mg Avo(stopped since 2.8.06),NEM, since 16.8.06 1,25mg finasterid, 50ug T4, Rogaine 2%,

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Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13761 ist eine Antwort auf Beitrag #13749] :: Mo., 06 März 2006 10:19 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hast Du denn schon für die neue Periode irgendetwas gezahlt? Falls nicht und Du Dein Argument vorgebracht und erklärt hast, dass Du Dich nicht an den Vertrag gebunden siehst, müsste das eigentlich reichen. Nach Deiner Argumentation besteht ja dieser Vertrag gar nicht mehr, muss also auch nicht gekündigt und es muss den darin stipulierten Pflichten nicht nachgekommen werden. Bei der Änderung des Wohnsitzes (Außerordentliche Kündigung) wäre das etwas andres, daher würde ich es fortlassen. Natürlich kannst Du im Übrigen nochmal schreiben (auf das erste Schreiben Bezug nehmend)wie Du es oben angibst. Ich würde aber eher bei der ersten Argumentation bleiben. (§ 308 Nr. 5 BGB-> unterlassener Hinweis):

http://www.alopezie.de/fud/index.php/m/9049/927/0///fee19f8b b0896480af1e2818fb322223/#msg_9047

Wenn Du das schreibst, keine Beiträge zahlst und die daraufhin schweigen, heisst dies eigentlich, dass sie es hinnehmen.




[Aktualisiert am: Mo., 06 März 2006 11:40] vom Moderator


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Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13767 ist eine Antwort auf Beitrag #13761] :: Mo., 06 März 2006 12:16 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
hey sancho,

nein hab noch nichts bezahlt, aber ab dem 8.märz müsste ich wieder 130EUR überweisen Very Happy , naja werd denen jetzt gleich nochmal meine kündigung per einschreiben schicken, will nicht das es nachher mahnungen gibt und es dann heißt wir haben nie etwas erhalten.

Quick

[Aktualisiert am: Mo., 06 März 2006 12:16]




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Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13774 ist eine Antwort auf Beitrag #13767] :: Mo., 06 März 2006 13:20 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
ich persönlich denke, das mit den 3 monaten würde nie durchgehen, die Informationspflicht jedoch absolut...
auch würde ich nicht zahlen vorerst, denn sonst käme ja eine konkludente (stillschweigende) Vertragsannahme in Frage...

also vorher unbedingt den Brief schicken nochmal...



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Gast
Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13775 ist eine Antwort auf Beitrag #13767] :: Mo., 06 März 2006 13:31 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen


Schreib ihnen, dass Du diesen Fitneßcenter nicht mehr besuchen wirst und seit längerer Zeit nicht mehr besuchst. Dann schreib:

"Da Sie unterlassen haben, mich darauf hinzuweisen, dass meine Frist beginnt und dass mit dem Ablauf dieser Frist automatisch die Vertragsverlängerung eintritt, sehe ich mich nicht mehr an den Vertrag gebunden (§308 Nr. 5 BGB)."

Nichts zahlen!


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Gast
Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13776 ist eine Antwort auf Beitrag #13774] :: Mo., 06 März 2006 13:32 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
glockenspiel schrieb am Mon, 06 März 2006 13:20

ich persönlich denke, das mit den 3 monaten würde nie durchgehen, die Informationspflicht jedoch absolut...
auch würde ich nicht zahlen vorerst, denn sonst käme ja eine konkludente (stillschweigende) Vertragsannahme in Frage...


Ja, genau in diesem Sinne hab ich Quick ja schon geraten.






[Aktualisiert am: Mo., 06 März 2006 13:46] vom Moderator


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Re: @sancho&glockenspiel [Beitrag #13778 ist eine Antwort auf Beitrag #13776] :: Mo., 06 März 2006 14:00 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
oh, achso...sorry


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Also [Beitrag #13788 ist eine Antwort auf Beitrag #13775] :: Mo., 06 März 2006 16:17 Zum vorherigen Beitrag gehen
hab denen grad das schreiben per einschreiben losgeschickt, hab es so formuliert wie du es mir geraten hast sancho, und zusätzlich hab ich noch geschrieben das sie ja seit dem 1okt. 2005 geänderte öffnungszeiten haben, und dies laut verbraucherschutzzentrale eine vertragsänderung ist die zur kündigung berechtigt Very Happy

Quick




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