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Rechtsschutzversicherung [Beitrag #129838] :: Di., 22 Juli 2008 12:50 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo allerseits!

Was meint ihr, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschliesen, auch wenn man schon mit dem Gedanken spielt, vor Gericht zu gehen?
Kann man sich sonst irgendwie absichern um nicht die Kosten einer Niederlage zu zahlen. Ich habe schon genug Geld durch diese Scheise verloren.

Danke!


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Re: Rechtsschutzversicherung [Beitrag #129850 ist eine Antwort auf Beitrag #129838] :: Di., 22 Juli 2008 15:23 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Das deckt dir keine Versicherung...da gibt es Wartezeiten dafür...


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Re: Rechtsschutzversicherung [Beitrag #129865 ist eine Antwort auf Beitrag #129838] :: Di., 22 Juli 2008 17:08 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Claus schrieb am Die, 22 Juli 2008 12:50

Hallo allerseits!

Was meint ihr, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschliesen, auch wenn man schon mit dem Gedanken spielt, vor Gericht zu gehen?
Kann man sich sonst irgendwie absichern um nicht die Kosten einer Niederlage zu zahlen. Ich habe schon genug Geld durch diese Scheise verloren.

Danke!



wenn eine niederlage voraussichtlich ist, zahlen die gar nicht...kündigen womöglich auch noch.





Die AGA-Behandlung ist individuell, eine Sache des "Trial And Error". Fasse dich kurz und kompakt bei Fragen... das ist meine Freizeit. Es besteht auch kein Verhältnis zu alopezie.de. ""Ich bin kein Arzt, sondern gebe hier lediglich meine private Meinung wieder; Art.5/GG. Auf Userfragen hin erläutere ich, wie ich persönlich vorgehen würde, wenn ich mich in der selben Lage befände. Bitte stets beachten: 1) Nachmachen auf eigene Gefahr und 2) Meine Vorschläge ersetzen keinen Arztbesuch!""

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Re: Rechtsschutzversicherung [Beitrag #129897 ist eine Antwort auf Beitrag #129838] :: Di., 22 Juli 2008 22:45 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ich komme selbst aus der Versicherungsbranche!

Wenn du schon mit dem Gedanken spielst zu klagen, ist der eigentliche Klagsgrund schon eingetreten und darum wird kein Versicherer leisten!


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Re: Rechtsschutzversicherung [Beitrag #129912 ist eine Antwort auf Beitrag #129897] :: Mi., 23 Juli 2008 09:18 Zum vorherigen Beitrag gehen
Richtig.
Denn
a) gibt es Wartezeiten
b) ist es eine Obliegenheitsverletzung, mögliche Versicherungsfälle bei Abschluss des Vertrages zu verschweigen > Folge: Leistungsfreiheit


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