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Aw: Dave [Beitrag #76232 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: AM, 19.34.2012 11:34
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Anmerkungen von meiner Seite aus zu diesem unschönen Fall
- Erst nach 12 Monaten kann ein Resultat endgültig beurteilt werden
- Es wurde meine eindeutige Empfehlung und Warnung zum Thema "Graftanzahl", und letztendlich die von mir vorab mit dem Kunden festgelegte und schriftlich fixierte Graftanzahl, vorenthalten
- In Bezug auf die Graftanzahl wurde vor Ort entgegen meiner Beratung und Einbuchung eine andere Graftanzahl aufgrund ausdrücklichem und schriftlich dokumentiertem Wunsch des Patienten umgesetzt
- Der Patient forderte frühzeitig das Geld zurück - und zwar nicht vom Arzt, sondern von meiner Person, auch wurden zunächst jegliche Angebote seitens Dr. Mwambas zur "vor Ort-Begutachtung" in Brüssel abgelehnt
- Ärzte besprechen in der Regel erst dann Kulanzangelegenheiten, wenn das Resultat feststeht, sprich: Nach Ende der 12 Monatsmarke, nicht aber bereits nach 6-7 Monaten
Nachdem dieser Patient bereits in der Vorgeschichte mit Drohungen gegen meine Person reagiert hat, habe ich die Angelegenheit in die Hände von Fachanwälten gelegt.
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 12:19] vom Moderator
Herzliche Grüße,
Andreas Krämer „Hairforlife“
Seit 2004 Beratung für Haartransplantation:
https://hairforlife-haartransplantation.com/
https://hairforlife.ch
Hairforlife Online-Beratungsstelle Youtube-Channel:
https://www.youtube.com/c/HaartransplantationOnlineBeratungHairforlife
E-Mail: service@hairforlife.ch
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Aw: Dave [Beitrag #76233 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: AM, 19.46.2012 11:46
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prof
Beiträge: 182 Registriert: April 2012
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So dachte ich mir das auch. (Haar)Frust führt oft in Irrwege. Ich kann dem Topicposter nur empfehlen, 3 Gänge zurück zu schalten, einerseits gehts hier nur um Haare, nicht ums Leben, anderseits will man ja auf Anbieterseite helfen. Also wozu dieser ganze Popanz hier?
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Aw: Dave [Beitrag #76242 ist eine Antwort auf Beitrag #76232] :: PM, 19.52.2012 13:52
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Andreas Krämer schrieb am Mon, 19 November 2012 11:34Anmerkungen von meiner Seite aus zu diesem unschönen Fall
Nachdem dieser Patient bereits in der Vorgeschichte mit Drohungen gegen meine Person reagiert hat, habe ich die Angelegenheit in die Hände von Fachanwälten gelegt.
Dave erzählte mir, dass er viel Geld bezahlen würde, um den Status vor der Haartransplantation wiederzuerlangen. Werbung für ihre Tätigkeit bzw. die HT - Branche sieht sicherlich anders aus.
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Aw: Dave [Beitrag #76247 ist eine Antwort auf Beitrag #76243] :: PM, 19.38.2012 15:38
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prof schrieb am Mon, 19 November 2012 14:06Dave hat gegen den Rat von Fachleuten agiert. So wird ein Schuh draus.
Das tut nichts zur Sache, denn jeder Arzt schuldet eine allgemeine Fürsorgepflicht. Er muss die Behandlung ablehnen, wenn die Befürchtung besteht, dass sich für den Patienten nachteilige Folgen ergeben.
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Aw: Dave [Beitrag #76253 ist eine Antwort auf Beitrag #76248] :: PM, 19.31.2012 17:31
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prof schrieb am Mon, 19 November 2012 15:45Und in welcher Verantwortung steht Andreas Krämer, als Vermittler und Berater, in punkto deiner Beurteilung?
Aus juristisch Sicht vermutlich gar keine, denn dieser ist nur Vermittler. Schadenersatzansprüche aus "Arzthaftung" (Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten) können eigentlich nur gegenüber dem behandelnden Arzt bestehen.
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Aw: Dave [Beitrag #76256 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: PM, 19.3.2012 18:03
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Senior Member Administrator
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Die Beiträge wurden auf Wunsch von Dave herausgenommen.
Auch aus juristischen Gründen ist dies sinnvoll.
---------
Trotzdem noch einige Anmerkungen:
Leider ist dies ein Fall, der mal wieder zeigt wie schwierig es ist einen Patienten zufrieden zu stellen. Damit will ich gar kein Urteil über die Arbeit des Arztes vornehmen, das ist zum heutigen Zeitpunkt schwer möglich.
Es gibt natürlich Erwartungen an das Ergebnis einer Transplantation, vor allem dann wenn man viel Geld in einen guten Arzt investiert.
Aber gerade dann, wenn etwas aus der eigenen Sicht nicht so läuft wie man es sich wünscht, sollte man ganz dringend mit den Beteiligten Kontakt aufnehmen und deren Meinungen und Vorschläge auch ernsthaft abwägen.
Man kann natürlich auch fragen, ob ein Arzt Wünsche eines Patienten nach einer besonders hohen Haardichte hätte überhaupt erfüllen sollen, aber auch hier gibt es natürlich einen breiten Ermessensspielraum, und nach einer entsprechenden Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken dürfte hier einem Arzt kaum ein Vorwurf zu machen sein.
Was mich aber persönlich extrem beunruhigt ist die Tatsache, dass ein Patient seinen Wünschen durch Gewaltdrohungen Nachdruck verleihen tut. Man mag über alles andere diskutieren können. Hier ist für mich einfach kein Verständnis vorhanden.
Nach meiner persönlichen Meinung wird der Patient in einigen Monaten ein ganz passables Ergebnis aufweisen. Vielleicht noch eine kleine Korrektur, aber zumindest ich kann keinen Grund erkennen warum es nicht für den Patienten noch ein gutes Ende nehmen kann. Es setzt aber auch voraus, dass er Hilfsangebote annimmt und ein bisschen Geduld mitbringt.
Hoffen wir es für ihn.
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 18:39]
Alopezie.de -
Foren Haarausfall und Haartransplantation
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Aw: Dave [Beitrag #76261 ist eine Antwort auf Beitrag #76242] :: PM, 19.7.2012 19:07
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danko
Beiträge: 493 Registriert: Dezember 2009
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christianpeter schrieb am Mon, 19 November 2012 13:52Andreas Krämer schrieb am Mon, 19 November 2012 11:34Anmerkungen von meiner Seite aus zu diesem unschönen Fall
Nachdem dieser Patient bereits in der Vorgeschichte mit Drohungen gegen meine Person reagiert hat, habe ich die Angelegenheit in die Hände von Fachanwälten gelegt.
Dave erzählte mir, dass er viel Geld bezahlen würde, um den Status vor der Haartransplantation wiederzuerlangen. Werbung für ihre Tätigkeit bzw. die HT - Branche sieht sicherlich anders aus.
her von zu
sie sind wahrlich wieder mal eine tolle hilfe
dave hat aber auch garnichts an nutzen von ihren ratschlägen
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 19:09]
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Aw: Dave [Beitrag #76264 ist eine Antwort auf Beitrag #76256] :: PM, 19.33.2012 19:33
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alopezie.de schrieb am Mon, 19 November 2012 18:03Die Beiträge wurden auf Wunsch von Dave herausgenommen.
Auch aus juristischen Gründen ist dies sinnvoll.
---------
Trotzdem noch einige Anmerkungen:
Leider ist dies ein Fall, der mal wieder zeigt wie schwierig es ist einen Patienten zufrieden zu stellen. Damit will ich gar kein Urteil über die Arbeit des Arztes vornehmen, das ist zum heutigen Zeitpunkt schwer möglich.
Es gibt natürlich Erwartungen an das Ergebnis einer Transplantation, vor allem dann wenn man viel Geld in einen guten Arzt investiert.
Aber gerade dann, wenn etwas aus der eigenen Sicht nicht so läuft wie man es sich wünscht, sollte man ganz dringend mit den Beteiligten Kontakt aufnehmen und deren Meinungen und Vorschläge auch ernsthaft abwägen.
Man kann natürlich auch fragen, ob ein Arzt Wünsche eines Patienten nach einer besonders hohen Haardichte hätte überhaupt erfüllen sollen, aber auch hier gibt es natürlich einen breiten Ermessensspielraum, und nach einer entsprechenden Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken dürfte hier einem Arzt kaum ein Vorwurf zu machen sein.
Was mich aber persönlich extrem beunruhigt ist die Tatsache, dass ein Patient seinen Wünschen durch Gewaltdrohungen Nachdruck verleihen tut. Man mag über alles andere diskutieren können. Hier ist für mich einfach kein Verständnis vorhanden.
Nach meiner persönlichen Meinung wird der Patient in einigen Monaten ein ganz passables Ergebnis aufweisen. Vielleicht noch eine kleine Korrektur, aber zumindest ich kann keinen Grund erkennen warum es nicht für den Patienten noch ein gutes Ende nehmen kann. Es setzt aber auch voraus, dass er Hilfsangebote annimmt und ein bisschen Geduld mitbringt.
Hoffen wir es für ihn.
Meinen Sie das ernst ? Dave erlitt nach eigener Aussage einen enormen Schaden durch massiven und irreparablen Shok-Loss im Spenderbereich aufgrund einer Behandlung eines Haartransplanteurs, der für diese (zweifelhafte) Dienstleistung auch noch 20.000 Euro in Rechnung stellte.
Was verleitet Sie zur der Annahme, dass sich seine Situation verbessert, wenn nach
8 Monaten die durch Shock-Loss verlorenen Haare immer noch nicht nachwachsen ?
Liegt hier eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht (bei Shock-Loss sicher häufig der Fall) vor, ist es unerheblich, ob der Patient über allfällige Risiken informiert wurde.
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Aw: Dave [Beitrag #76270 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: PM, 19.58.2012 19:58
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Dave11
Beiträge: 52 Registriert: April 2012
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Um die Sache abzuschließen: Nachdem ich nun heute bei einem Dermatologen war, sehe ich für mich und meine Anwuchsrate schwarz.
Auch nach meinem Arztbesuch FÜHLE ich mich entstellt. Ob dauerhaft, wird die Zeit zeigen.
Allerdings hat mir der Dermatologe vorsichtig etwas Hoffnung gemacht: So kann es bei mir evtl. doch kein permanenter, sprich irreversibler Shockloss im Spenderbereich sein auch keine dauerhafte Rötung eingetreten sein. Da ich vielleicht doch kein typischer Fall bin...
Genau konnte er es derzeit jedoch noch nicht sagen, aber ich habe weiterhin eine ungute Befürchtung.
Scheiss Gefühl gerade bei mir, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Aw: Dave [Beitrag #76271 ist eine Antwort auf Beitrag #76264] :: PM, 19.24.2012 20:24
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Senior Member Administrator
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Also ich habe
- das Bild angeschaut
- das Aufnahmedatum berücksichtigt
Es ist nun einmal so, dass nach maximal sieben Monaten ein Endergebnis nicht festzustellen ist, und gerade Haare die nach dem Ausfall nachwachsen noch klein und fast unsichtbar sind.
Die Verlängerung der vorliegenden Haare führt gerade in den letzten Monaten zu deutlichen Veränderungen in der Optik
Ich bin nicht Jesus, erhebe auch keinen Anspruch darauf - sondern verweise im wesentlichen darauf die übliche Zeit bis zu einer Bewertung abzuwarten.
Und wenn Arzt und Berater Hilfe anbieten würde ich als Patient diese auch in Anspruch nehmen und nicht mit Gewaltdrohungen Geld herauspressen wollen.
Umgekehrt kann ich nicht nachvollziehen, wie man zum heutigen Zeitpunkt "nach eigener Aussage" als solide Grundlage für derartig harsche Kritik annehmen kann. Shock-loss als Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ... sehr gewagte These ... würde mich schon mal interessieren woher diese Idee kommt ...
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 20:31]
Alopezie.de -
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Aw: Dave [Beitrag #76278 ist eine Antwort auf Beitrag #76271] :: PM, 19.15.2012 21:15
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alopezie.de schrieb am Mon, 19 November 2012 20:24Also ich habe
- das Bild angeschaut
- das Aufnahmedatum berücksichtigt
Es ist nun einmal so, dass nach maximal sieben Monaten ein Endergebnis nicht festzustellen ist, und gerade Haare die nach dem Ausfall nachwachsen noch klein und fast unsichtbar sind.
Die Verlängerung der vorliegenden Haare führt gerade in den letzten Monaten zu deutlichen Veränderungen in der Optik
Ich bin nicht Jesus, erhebe auch keinen Anspruch darauf - sondern verweise im wesentlichen darauf die übliche Zeit bis zu einer Bewertung abzuwarten.
Und wenn Arzt und Berater Hilfe anbieten würde ich als Patient diese auch in Anspruch nehmen und nicht mit Gewaltdrohungen Geld herauspressen wollen.
Umgekehrt kann ich nicht nachvollziehen, wie man zum heutigen Zeitpunkt "nach eigener Aussage" als solide Grundlage für derartig harsche Kritik annehmen kann. Shock-loss als Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ... sehr gewagte These ... würde mich schon mal interessieren woher diese Idee kommt ...
In der Regel sollen durch Shock-Loss verlorene Haare in der Regel nach etwa 3-4 Monaten wieder nachwachsen. Ist dies nach 7 Monaten noch immer nicht der Fall, ist schlimmes zu befürchten.
Selbstverständlich ist Shock-Loss meist eine Folge von Behandlungsfehler, etwa wegen zu dichtes Setzen der verpflanzten Follikel im Empfängerbereich (Dense Packing). Oder aber durch Traumatisierung des Spender- oder Empfängerbereichs durch Entnahme und Verpflanzung einer zu hohen Anzahl von Haarfolikel in sog. "Megasessions". Auch das Verwenden nicht optimaler Instrumente oder Techniken
kann Ursache bleibenden Haarverlusts sein.
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Aw: Dave [Beitrag #76281 ist eine Antwort auf Beitrag #76278] :: PM, 19.0.2012 22:00
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Senior Member Administrator
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Ein bischen klarer und nicht gleich so aggressiv formuliert können wir uns da vielleicht annähern...
Es ist natürlich eine Frage wann der Shockloss auftritt, und die Zeitspanne schwankt. Und gerade Haare die nach dem Ausfall nachwachsen sind noch klein und fast unsichtbar.
Zumindest ich habe keine genaue Dokumentation vorliegen, wann nun die Operation wirklich genau war, wann Shock-loss eingetreten ist und wann die veröffentlichten Bilder nun genau gemacht wurden. Sieben Monate kann nun einmal eine gewisse Zeitspanne bedeuten.
Was mir nur an den Bildern aufgefallen ist eine Hautsituation die so aussieht, als ob dort noch aktive Prozesse stattfinden. Die Haare sind auf jeden Fall teilweise noch sehr klein, und es sieht für mich auch so aus als ob dort noch Haare aus der Kopfhaut herauskommen.
All das natürlich mit der Einschränkung, dass ich über die genauen Gegebenheiten nichts weiß und das Foto zwar nicht schlecht ist, aber trotzdem im Detail natürlich nicht so präzise ist.
Shockloss ist natürlich ein Anzeichen von Stress für das Haar, und idealerweise tritt er nicht auf. In der Praxis ist allerdings Shockloss sehr verbreitet, auch wenn ich im Moment keine Zahlen habe so dürfte es doch ein erheblicher Teil der Patienten sein. Und in den meisten Fällen eben auch reversibel.
Ob Shockloss garantiert verhindert werden kann wage ich zu bezweifeln.
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In diesem Fall gibt es natürlich die weitere Frage, ob ein Arzt dem ausdrücklichen Wunsch eines Patienten folgen darf, wenn dieser Wunsch zwar ein höheres Risiko mit sich bringt (aber nicht gegen die anerkannten Regeln verstößt), er den Patienten entsprechend aufklärt und dieser den Wunsch ausdrücklich bestätigt.
Ich bin kein Jurist, und ich möchte meine Antwort darauf als reine Meinungsäußerung verstanden wissen: ich glaube nicht, dass hier dem Arzt auch nur der geringste Vorwurf gemacht werden kann.
Wenn ich sehe, was bei dem kleinsten chirurgischen Eingriff seitenweise Risikoerklärungen unterschrieben werden müssen, so hat dies natürlich immer den Grund die Haftung des Arztes zu beschränken. Oder noch klarer gesagt, wenn der Arzt jedes Operationsrisiko insbesondere nach vorheriger Patientenaufklärung weiterhin auf sich nehmen müsste würden wir bald keine Chirurgen mehr haben.
Natürlich geht jeder von uns einen solchen Zettel unterschreibt erstmal davon aus, dass er nicht derjenige ist den es erwischt. Aber Statistik ist halt grausam.
Aber natürlich sind wir da wieder beim Ausgangspunkt, und das sind die Erwartungen. Die Industrie der Haartransplantation lebt davon, mit wunderbar dicht gepackten Haaren den Patienten vorzugaukeln, er könne für möglichst viel Geld 20 Jahre jünger werden. Gerade Ärzte wie dieser Doc mit dem Lizenzentzug sind Meister darin Hoffnungen zu wecken.
Und natürlich werden auf den Webseiten nur die glorreichen Fälle gezeigt, wo aus einer kahlen Platte wieder ein dichter Wildwuchs entsteht.
Natürlich, vieles ist möglich und es gibt tolle Ergebnisse. Aber jedem sollte auch klar sein, dass es weniger schöne Ergebnisse gibt, und dies eigentlich bei jedem Arzt. Deswegen ist es auch so wichtig, dass ein Patient nach seiner Operation möglichst engen Kontakt mit seinem Arzt hält, weil dieser in der Regel interessiert ist den Patienten doch ein möglichst gutes Ergebnis zu verschaffen. Schlechte Fälle hat niemand gerne, wobei die Interpretation schon von den Erwartungen abhängt.
Persönlich bin ich Freund von stufenweisen OPs - langsam mit System und sorgfältiger Planung vorgehen. 1-2.000 Grafts, und lieber 2-3 mal drangehen. Dann sieht man Anwuchsrate, Problemzonen und auch realistische Ziele. Die meisten Patienten wünschen aber eben "schnellere" Ergebnisse ...
[Aktualisiert am: Mo., 19 November 2012 22:04]
Alopezie.de -
Foren Haarausfall und Haartransplantation
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Aw: Dave [Beitrag #76292 ist eine Antwort auf Beitrag #76278] :: AM, 20.46.2012 00:46
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Desmond
Beiträge: 1819 Registriert: April 2009
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[quote title=christianpeter schrieb am Mon, 19 November 2012 21:15]alopezie.de schrieb am Mon, 19 November 2012 20:24
Selbstverständlich ist Shock-Loss meist eine Folge von Behandlungsfehler, etwa wegen zu dichtes Setzen der verpflanzten Follikel im Empfängerbereich (Dense Packing). Oder aber durch Traumatisierung des Spender- oder Empfängerbereichs durch Entnahme und Verpflanzung einer zu hohen Anzahl von Haarfolikel in sog. "Megasessions". Auch das Verwenden nicht optimaler Instrumente oder Techniken
kann Ursache bleibenden Haarverlusts sein.
Es ist ja mittlerweile kein Geheimnis das Dr. Mwamba bei der Extraktion große punches benutzt. Das sehen wir hier immer wieder, für die Anwuchsrate ist dies sicherlich förderlich,
aber Dave`s 8 Monatsergebnis macht einem nicht gerade Hoffnung...
Große punches in Verbindung mit einer Megasessions ist meiner Meinung nach die Ursache für`s Schock-Loss.
Die Vorgeschichte mit Andreas Krämer wusste ich nicht, einfach 3-4 Monate abwarten und dann bei ihm ein Resüme ziehen. Er kann dir diesbezüglich viel helfen, da er beim doc viel Druck aussüben kann.
Ich verstehe übrigens nicht warum Dr. Mwamba in letzter Zeit vermehrt mit Megasessions angefangen hat, obwohl er jahrelang nur kleinere sessions bis max 2000 grafts durchgeführt hatte und eigentlich auch viele ansprechende Resultate vorzuweisen hat. Ich habe in lezter Zeit mehrere Megasession Resultate von gesehen, die alle Katastrophal waren, damit hat er seinen Ruf ruiniert.
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Aw: Dave [Beitrag #76302 ist eine Antwort auf Beitrag #76281] :: AM, 20.14.2012 07:14
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Mona
Beiträge: 1905 Registriert: März 2006
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alopezie.de schrieb am Mon, 19 November 2012 22:00...Aber natürlich sind wir da wieder beim Ausgangspunkt, und das sind die Erwartungen. Die Industrie der Haartransplantation lebt davon, mit wunderbar dicht gepackten Haaren den Patienten vorzugaukeln, er könne für möglichst viel Geld 20 Jahre jünger werden. Gerade Ärzte wie dieser Doc mit dem Lizenzentzug sind Meister darin Hoffnungen zu wecken...
Wenn man sich das ganz klar vor Augen hält, dann bedeutet das ebenso, dass auch das schönste, irgendwo veröffentlichte Ergebnis für den eigenen Fall lediglich eine eventuelle Möglichkeit darstellen kann - nicht mehr, und nicht weniger. Wenn allzu große Erwartungen und Euphorie nach "Begegnung mit der Realität" dazu führen, dass Patienten (wie in diesem Falle) menschlich aus dem Ruder laufen, dann ist das für mein Empfinden eine wirklich erschreckende und bedenkliche Entwicklung. Das erlebe ich in der Form hier auf dem Board zum ersten Mal, sowas darf einfach nicht passieren!
Ich denke mal, aus diesem Thema kann so mancher etwas zum Nachdenken mitnehmen...
Viele Grüße,
Mona
_______________
Team Alopezie.de
mona@alopezie.de
05741-9096906
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Aw: Dave [Beitrag #76319 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: PM, 20.36.2012 12:36
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watergate
Beiträge: 19 Registriert: August 2012
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@alopezie schrieb:
Man kann natürlich auch fragen, ob ein Arzt Wünsche eines Patienten nach einer besonders hohen Haardichte hätte überhaupt erfüllen sollen, aber auch hier gibt es natürlich einen breiten Ermessensspielraum, und nach einer entsprechenden Aufklärung des Patienten über mögliche Risiken dürfte hier einem Arzt kaum ein Vorwurf zu machen sein.
--> bei jedem vertragsabschluss besteht eine Vorvertragliche Sorfaltspflicht (culpa in contrahendo) ..natürlich weist ein arzt einem auf mögliche risiken hin-heißt aber nicht das es damit getan ist(gewährleistungsverzicht ist gar nicht möglich!)! kaum ein vorwurf zu machen ist einfach falsch!!
weil: arzt hat medizin studiert! er ist in der rolle des sorfaltspflichtigen und kann nicht einfach so alle ridiken auf den patienten abschieben-da hätte er vorher gar nicht "operieren" dürfen. So "einfach" ist das nicht!
Medizinethik: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinethik
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Aw: Dave [Beitrag #76497 ist eine Antwort auf Beitrag #76232] :: AM, 25.25.2012 11:25
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fineliner
Beiträge: 752 Registriert: Juni 2009
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Andreas Krämer schrieb am Mon, 19 November 2012 11:34Anmerkungen von meiner Seite aus zu diesem unschönen Fall
- Erst nach 12 Monaten kann ein Resultat endgültig beurteilt werden
- Es wurde meine eindeutige Empfehlung und Warnung zum Thema "Graftanzahl", und letztendlich die von mir vorab mit dem Kunden festgelegte und schriftlich fixierte Graftanzahl, vorenthalten
- In Bezug auf die Graftanzahl wurde vor Ort entgegen meiner Beratung und Einbuchung eine andere Graftanzahl aufgrund ausdrücklichem und schriftlich dokumentiertem Wunsch des Patienten umgesetzt
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@ Dave
Du befindest dich momentan sicherlich in einer sehr schweren Situation und ich wünsche dir von Herzen eine Verbesserung !
Doch so wie es sich darstellt, hast du wohl leider alles falsch gemacht was möglich ist. Andreas Krämer lebt von seinem Ruf und setzt sich mehr für seine von ihm vermittelten Patienten ein als jeder andere - auch wenn dies Ärger mit Ärzten und finanzielle Einbußen für ihn nach sich zieht. Ich selbst habe in der Vergangenheit auch mal seine Empfehlungen ignoriert die er mir in seiner Beratung gegeben hat. Doch als ich dann im Nachhinein seine Unterstützung brauchte, war er für mich da. Er hat Null an meiner Person verdient und sogar mögliche Probleme in Kauf genommen, hierfür bin ich ihm sehr dankbar.
Wie es sich darstellt, hast du wohl eigenmächtig auf eine Megasession mit großen Punches gedrängt. So wie ich den Andreas kenne, hätte er trotzdem alles was möglich ist getan um dir zu helfen. Wenn du meinst, dass du die einzige Person in den Arsch treten musst die dir helfen kann, dann ist das ein schwerer Fehler aber letztendlich dein Problem. Andreas ist nicht nachtragend und sehr geduldig aber Gewaltandrohungen würde ich mir an seiner Stelle auch nicht bieten lassen.
Gruss fineliner
NW4 auf NW0
1 x Woche: KET, Foligain, Multivitamine, 1,25 mg FIN
1 x Tag: Minox-Foam
April 2010 - 3386 FUE-Grafts by Dr. De Reys
Oktober 2011 - 2005 FUE-Grafts by Dr. Keser
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Aw: Dave [Beitrag #76500 ist eine Antwort auf Beitrag #76497] :: PM, 25.57.2012 12:57
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So toll finde ich den Service des ehrenwerten Herrn Andreas Krämer nicht. Deutsche Staatsbürger für medizinische Behandlungen ins Ausland zu lotsen, obwohl dies mit
unabsehbaren juristischen Risiken verbunden ist, ist wahrlich keine Leistung.
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Aw: Dave [Beitrag #76501 ist eine Antwort auf Beitrag #76500] :: PM, 25.36.2012 13:36
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fineliner
Beiträge: 752 Registriert: Juni 2009
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christianpeter schrieb am Sun, 25 November 2012 12:57So toll finde ich den Service des ehrenwerten Herrn Andreas Krämer nicht. Deutsche Staatsbürger für medizinische Behandlungen ins Ausland zu lotsen, obwohl dies mit
unabsehbaren juristischen Risiken verbunden ist, ist wahrlich keine Leistung.
Du musst den Service ja nicht nutzen. In erster Linie sollte die Qualität der Arbeit des Arztes zählen, wo dieser seinen Sitz hat ist absolut unwichtig. Fast jeder Arzt der einen Ruf zu verlieren hat, wird sich bemühen, dem Patienten auch bei einer nicht erfolgreichen HT entgegen zu kommen, hier gibt es aber auch leider einige Außnahmen. Das heißt, dass man oft gar keinen Rechtsweg einschlagen muss wenn man bei einem guten Arzt war. Das ist doch für beide Seiten die beste Lösung. Wer soll denn im Falle eines Rechtstreites beurteilen ob ein Ergebnis nicht gut geworden ist ? Der Richter ? Ich habe hier in den letzten Jahren so viel mitbekommen von dem du nicht mal ansatzweise etwas gehört hast, weil solche Dinge oft gar nicht öffentlich diskutiert werden. Wenn du also gerade im ersten Semester Jura bist und meinst, dass du mit deiner juristischen Kenntnis positive Impulse bezüglich eines HT-Ergebnisses oder etwaiger Kulanz setzen kannst, dann wünsche ich dir viel Glück. Gerade die miesen Ärzte haben gute Anwälte.
Gruss fineliner
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April 2010 - 3386 FUE-Grafts by Dr. De Reys
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Aw: Dave [Beitrag #76504 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: PM, 25.45.2012 16:45
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MatteStattPlatte
Beiträge: 384 Registriert: September 2011 Ort: Schleswig-Holstein
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Ich finde, wenn ein Patient eine medizinische Leistung verlangt, die so nicht möglich oder zu seinem Nachteil ausgehen kann, so muss der Arzt bzw. Berater diese ablehnen! Selbst wenn der Patient die Leistung, trotz Warnung, ausdrücklich wünscht. Wirtschaftliche Interessen müssen zum Patentenwohl in den Hintergrund treten. Wenn ich diesen Beitrag lese scheint mir das nicht gegeben zu sein.
[Aktualisiert am: So., 25 November 2012 16:46]
10/2010 = 3200 Grafts FUE - Prohairclinic
10/2011 = 3000 Grafts FUE - Prohairclinic
11/2012 = 1000 Grafts FUE (BHT) - FUE Hairtransplant
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Aw: Dave [Beitrag #76506 ist eine Antwort auf Beitrag #76501] :: PM, 25.59.2012 16:59
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Ich würde als Vermittler keinen deutschen Staatsbürger ruhigen Gewissens für eine kostenintensive und riskante medizinische Behandlung ins Ausland vermitteln, wenn
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
(Habe mein Studium übrigens schon vor vielen Jahren abgeschlossen, Sie brauchen nicht frech zu werden).
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Aw: Dave [Beitrag #76511 ist eine Antwort auf Beitrag #76506] :: PM, 25.52.2012 18:52
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danko
Beiträge: 493 Registriert: Dezember 2009
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naja ,
herr von und zu peters
ihre kommentare und meinungen anhand von diesem fall zu verbreiten,
zeugt auch nicht von grossartiger kenntnis zu diesem thema
fineliner stimme ich in jedem punkt zu
und ihr wirklich schon ohrenblutendes thema zu irgendwelchen schadensersatzanspruchen
ich lach mich tot
dazu kenne ich eben 2 persönliche fälle, welche ihren kommentaren komplett widersprechen
aber was interessiert sie ja das schon
mein deutsch ist ja zu schlecht
in ihr "geschäft" dürfte ich bestimmt nicht rein
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Aw: Dave [Beitrag #76516 ist eine Antwort auf Beitrag #76513] :: AM, 26.13.2012 06:13
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danko
Beiträge: 493 Registriert: Dezember 2009
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[quote title=christianpeter schrieb am Sun, 30 September 2012 01:13]Sie sind ja nicht einmal der deutschen Sprache mächtig. Ihren
Aussagen sollte man daher besser keiner besondere Bedeutung
beimessen.
Wenn Sie ihr Haupt mit HT - Narben verunstalten möchten, tun Sie
es.
naja,
ich bin ja für herr von und zu peters persona non grata
was auch immer sein arbeistfeld ist
ich wäre in diesem auf keinen fall erwünscht
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Aw: Dave [Beitrag #76518 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: AM, 26.23.2012 09:23
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prof
Beiträge: 182 Registriert: April 2012
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Ich kenne Andreas Krämer nur als überaus freundlichen, rasch und lösungsorientierten unabhängigen Berater. Das soll kein Werben sein, es ist meine subjektive Erfahrung. Herr Krämer hat, so meine geschätzte Menschenkenntnis, nicht nur rein monetäre Interessen.
Wenn sich ein potentieller Patient über des Beraters Hinweise hinwegsetzt, ist das eben so eine Sache. Wie Gespräche mit dem Arzt verliefen, sei mal dahingestellt. Jedenfalls haften unabhängige Vermittler nie für allfällige Behandlungsfehler. Auch wenn dies Interessensvertreter von Komplementärbehandlungen hier gerne behaupten mögen.
Noch was Juristisches: Gerichtsstände lassen sich nicht dahingehend ändern, wie es einem beliebt. Das ist unzulässig. Einzig bestünde die Chance, wenn der Anbieter (Counterpart) in verschiedenen Ländern Gesellschaften unterhielte. Aber selbst dann ist dies nicht ganz trivial durchzusetzen. Da kann christianpeter dies wiederholt aufrufen, es wird nicht stimmiger.
Noch was: Haartransplantationen (FUE's) sind nicht medizinisch indiziert. Es handelt sich um rein kosmetische Eingriffe, die keine chirurgische Grundausbildung voraussetzen. Sie darf also formaljuristisch jeder Frisör durchführen. Das mag erschrecken, ist aber (derzeit) rechtens. Nur bei FUT verhält sich die Skalpentnahme anders.
[Aktualisiert am: Mo., 26 November 2012 09:28]
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Aw: Dave [Beitrag #76521 ist eine Antwort auf Beitrag #76518] :: AM, 26.51.2012 11:51
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MatteStattPlatte
Beiträge: 384 Registriert: September 2011 Ort: Schleswig-Holstein
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prof schrieb am Mon, 26 November 2012 09:23Noch was: Haartransplantationen (FUE's) sind nicht medizinisch indiziert. Es handelt sich um rein kosmetische Eingriffe, die keine chirurgische Grundausbildung voraussetzen. Sie darf also formaljuristisch jeder Frisör durchführen. Das mag erschrecken, ist aber (derzeit) rechtens. Nur bei FUT verhält sich die Skalpentnahme anders.
Wenn Du das ganze ohne Betäubungsmittel durchführen willst, dann könnte das auch ein Piercingstudio um die Ecke machen. Betäubungsspritzen darf aber nur ein Arzt setzen.
10/2010 = 3200 Grafts FUE - Prohairclinic
10/2011 = 3000 Grafts FUE - Prohairclinic
11/2012 = 1000 Grafts FUE (BHT) - FUE Hairtransplant
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Aw: Dave [Beitrag #76532 ist eine Antwort auf Beitrag #76506] :: PM, 26.46.2012 17:46
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fineliner
Beiträge: 752 Registriert: Juni 2009
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christianpeter schrieb am Sun, 25 November 2012 16:59Ich würde als Vermittler keinen deutschen Staatsbürger ruhigen Gewissens für eine kostenintensive und riskante medizinische Behandlung ins Ausland vermitteln, wenn
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
(Habe mein Studium übrigens schon vor vielen Jahren abgeschlossen, Sie brauchen nicht frech zu werden).
^
Ich wollte nicht frech sein zu dir liebes Peterchen, bitte verzeih mir ! Dann zähle doch mal 5 gute Ärzte in Deutschland auf wo die Patienten hingehen sollen ! In der ganzen Branche werden oftmals OP´s noch bar bezahlt, die OP´s per Handschlag besiegelt - ebenso wie Vereinbarungen bezüglich Nachbesserungen oder Rückzahlungen. Es gab schon mehrere Juristen hier die so wie du argumentiert haben, merke dir einfach, dass man verlorene Grafts nicht zurück bekommt.
Gruss fineliner
NW4 auf NW0
1 x Woche: KET, Foligain, Multivitamine, 1,25 mg FIN
1 x Tag: Minox-Foam
April 2010 - 3386 FUE-Grafts by Dr. De Reys
Oktober 2011 - 2005 FUE-Grafts by Dr. Keser
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Aw: Dave [Beitrag #76535 ist eine Antwort auf Beitrag #76521] :: PM, 26.32.2012 18:32
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prof
Beiträge: 182 Registriert: April 2012
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MatteStattPlatte schrieb am Mon, 26 November 2012 11:51
Betäubungsspritzen darf aber nur ein Arzt setzen.
Das ist Unsinn. Spritzen darf jede/r KrankenpflegerIn. Hierzu bedarf es keiner ärztlichen Aprobation. Aber das tut hier auch nichts (mehr) zur Sache.
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Aw: Dave [Beitrag #76596 ist eine Antwort auf Beitrag #76518] :: PM, 27.36.2012 22:36
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[quote title=prof schrieb am Mon, 26 November 2012 09:23]
Noch was Juristisches: Gerichtsstände lassen sich nicht dahingehend ändern, wie es einem beliebt. Das ist unzulässig. Einzig bestünde die Chance, wenn der Anbieter (Counterpart) in verschiedenen Ländern Gesellschaften unterhielte. Aber selbst dann ist dies nicht ganz trivial durchzusetzen. Da kann christianpeter dies wiederholt aufrufen, es wird nicht stimmiger.
Das stimmt nicht. Selbstverständlich kann und sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung bei medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen. Noch wichtiger ist es aber, deutsches Recht als das bestimmende zu vereinbaren (Rechtswahlklausel).
Das wird übrigens von allen Verbraucherschützern empfohlen (selbst bei vergleichs -
weise harmlosen Zahnbehandlungen).
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Aw: Dave [Beitrag #76597 ist eine Antwort auf Beitrag #76532] :: PM, 27.49.2012 22:49
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fineliner schrieb am Mon, 26 November 2012 17:46christianpeter schrieb am Sun, 25 November 2012 16:59Ich würde als Vermittler keinen deutschen Staatsbürger ruhigen Gewissens für eine kostenintensive und riskante medizinische Behandlung ins Ausland vermitteln, wenn
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
(Habe mein Studium übrigens schon vor vielen Jahren abgeschlossen, Sie brauchen nicht frech zu werden).
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Ich wollte nicht frech sein zu dir liebes Peterchen, bitte verzeih mir ! Dann zähle doch mal 5 gute Ärzte in Deutschland auf wo die Patienten hingehen sollen ! In der ganzen Branche werden oftmals OP´s noch bar bezahlt, die OP´s per Handschlag besiegelt - ebenso wie Vereinbarungen bezüglich Nachbesserungen oder Rückzahlungen. Es gab schon mehrere Juristen hier die so wie du argumentiert haben, merke dir einfach, dass man verlorene Grafts nicht zurück bekommt.
Gruss fineliner
Glaube nicht, dass es in Deutschland an Spezialisten für Haartransplantationen mangelt, denn tatsächlich sind Haartransplantationen aus medizinischer Sicht
keine besonders anspruchsvollen Behandlungen (lediglich arbeitsintensiv). Daher
dürfen Haartransplantationen (u.a.) auch von Dermatologen vorgenommen werden.
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Aw: Dave [Beitrag #76604 ist eine Antwort auf Beitrag #76597] :: AM, 28.48.2012 05:48
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fineliner
Beiträge: 752 Registriert: Juni 2009
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christianpeter schrieb am Tue, 27 November 2012 22:49fineliner schrieb am Mon, 26 November 2012 17:46christianpeter schrieb am Sun, 25 November 2012 16:59Ich würde als Vermittler keinen deutschen Staatsbürger ruhigen Gewissens für eine kostenintensive und riskante medizinische Behandlung ins Ausland vermitteln, wenn
nicht sichergestellt ist, dass der Patient mögliche Schadenersatzforderungen
im Heimatland geltend machen kann. Dies ist übrigens ganz einfach zu bewerkstelligen,
indem als Gerichtsstandort Deutschland vereinbart wird.
(Habe mein Studium übrigens schon vor vielen Jahren abgeschlossen, Sie brauchen nicht frech zu werden).
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Ich wollte nicht frech sein zu dir liebes Peterchen, bitte verzeih mir ! Dann zähle doch mal 5 gute Ärzte in Deutschland auf wo die Patienten hingehen sollen ! In der ganzen Branche werden oftmals OP´s noch bar bezahlt, die OP´s per Handschlag besiegelt - ebenso wie Vereinbarungen bezüglich Nachbesserungen oder Rückzahlungen. Es gab schon mehrere Juristen hier die so wie du argumentiert haben, merke dir einfach, dass man verlorene Grafts nicht zurück bekommt.
Gruss fineliner
Glaube nicht, dass es in Deutschland an Spezialisten für Haartransplantationen mangelt, denn tatsächlich sind Haartransplantationen aus medizinischer Sicht
keine besonders anspruchsvollen Behandlungen (lediglich arbeitsintensiv). Daher
dürfen Haartransplantationen (u.a.) auch von Dermatologen vorgenommen werden.
Nur weil bald Weihnachten vor der Tür steht, musst du dich nicht gleich freiwillig aufs Glatteis begeben ! Du weißt nicht worauf du dich einläßt. Du hast beruflich bedingt sicherlich die Gabe etwas querzulesen - nutze sie.
Gruss fineliner
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Aw: Dave [Beitrag #76610 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: AM, 28.21.2012 09:21
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prof
Beiträge: 182 Registriert: April 2012
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Zitat:Selbstverständlich kann und sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung bei medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen. Noch wichtiger ist es aber, deutsches Recht als das bestimmende zu vereinbaren (Rechtswahlklausel).
So einen Unsinn habe ich hier bisher nur von User Desmond gelesen (wo isser eigentlich?). Kein vernünftiger Arzt, Unternehmer, you name it..., wird einem solchen Quatsch zustimmen. Gerichtsstand ist dort, wo die Leistung erbracht wird. Du suggerierst hier den User komplett falsche Sicherheiten. Juristisches Halbwissen hilft hier niemanden. Danke.
Nochmals, es handelt sich um nicht notwendige, rein kosmetische Eingriffe. Mitnichten sprechen wir von medizinischen Handlungen (FUT Stripentnahme mal ausgeschlossen).
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Aw: Dave [Beitrag #76611 ist eine Antwort auf Beitrag #76610] :: AM, 28.35.2012 09:35
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Knorkell
Beiträge: 560 Registriert: April 2012
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prof schrieb am Wed, 28 November 2012 09:21Zitat:Selbstverständlich kann und sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung bei medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen. Noch wichtiger ist es aber, deutsches Recht als das bestimmende zu vereinbaren (Rechtswahlklausel).
So einen Unsinn habe ich hier bisher nur von User Desmond gelesen (wo isser eigentlich?). Kein vernünftiger Arzt, Unternehmer, you name it..., wird einem solchen Quatsch zustimmen. Gerichtsstand ist dort, wo die Leistung erbracht wird. Du suggerierst hier den User komplett falsche Sicherheiten. Juristisches Halbwissen hilft hier niemanden. Danke.
Nochmals, es handelt sich um nicht notwendige, rein kosmetische Eingriffe. Mitnichten sprechen wir von medizinischen Handlungen (FUT Stripentnahme mal ausgeschlossen).
Richtig, welchen Richter sollte man im Ausland davon überzeugen deutsches recht gelten zu lassen? Das ist nicht nur verfassungswiedrig sondern auch absolut befangen....wer verzapft so einen Müll?
Zur Zeit:
- Minox
- Diclo (Pilos Mischung)
- Pantostin
- Ket topisch
- Progesteron
Abgesetzt:
- Fin oral
- Fin topisch
- Fluta topisch.
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Aw: Dave [Beitrag #76639 ist eine Antwort auf Beitrag #76611] :: AM, 29.39.2012 01:39
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Desmond
Beiträge: 1819 Registriert: April 2009
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Bezüglich "kostelose repair" fackeln HT Ärzte nicht lange, schlieslich haben sie ja einen guten Ruf zu verlieren, zumindest einige von ihnen
Finanzielle Nachteile haben sie dadurch auch nicht, da man einfach terminlich "zwischengeschoben" werden kann.
Im worst case Szenario gibt es in diesem Fall aber keinen Spielraum für einen repair.
Es kann dann aus Sicht von Dr. Mwamba nur noch darum gehen Dave seine 20K zurückzuerstatten. Ehrlich gesagt ist das doch das Mindeste was man machen kann, wenn man bedenkt das der Patient möglicherweise irreversible Schäden davon getragen hat.
In den USA z.b müssen sich Chirurgen sehr teuer versichern um ihren Beruf überhaupt ausüben zu können, da bei Pfusch 5-6 stellige Schmerzensgeld Forderungen, die gerichtlich auch locker durchgesetzt werden keine Seltenheit sind.
Warten wir wie gesagt erstmal die vollen 12 Monate ab...
[Aktualisiert am: Do., 29 November 2012 01:40]
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Aw: Dave [Beitrag #76701 ist eine Antwort auf Beitrag #76079] :: PM, 30.57.2012 14:57
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prof
Beiträge: 182 Registriert: April 2012
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Es wurde menschliches Gewebe verplanzt. Man kann im Vorfeld nicht voraussehen, wie sich das Resultat darstellt. Die Aussage "...mangelhafte Leistungen" ist daher nicht nur formaljurischtisch äusserst gefählich. Es handelt sich hier um Rufschädigung. Diese ist straf- und zivilrechtlich zu verfolgen, Herr Kollege.
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