HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169417] :: PM, 7.39.2024 13:39
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Ken
Beiträge: 2 Registriert: Januar 2024
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Ich habe mich nach langen Überlegungen und Recherchen für eine Haartransplantation entschieden. Ich habe generell nach Haartransplantationskliniken in Europa gesucht. Schließlich habe ich mich für Hairmedic entschieden, natürlich gibt es einige Faktoren, die meine Entscheidung beeinflussen. Aber wir werden nach 1 Jahr sehen, ob meine Entscheidung richtig oder falsch ist. Ich möchte also alle zu meiner Geschichte einladen und hoffe, dass ich einigen Menschen helfen kann.
Als erstes habe ich, wie viele andere auch, einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart, wobei man natürlich nicht vergessen sollte, dass man die Person, die da kommt, als Verkäufer sehen sollte. Unser Gespräch verlief sehr gut, Herr Kowalski ist ein Meister seines Fachs. Nach 1 Stunde Gespräch haben wir uns für HT entschieden. Das einzige, was mich störte, war, wie wir die Zahlung vornehmen würden, und obwohl nicht alles vollständig besprochen wurde, störte es mich ein wenig, dass er einen Zahlungsplan nach eigenen Angaben schickte. Jedenfalls erledigten wir den ganzen Papierkram per E-Mail ohne Probleme, und nun begann ich, auf die Operation zu warten.
Meine HT-Operation war am 03.01.2024, man lud mich einen Tag vorher in die Klinik ein, weil ich einen weiten Weg vor mir hatte. Am 2. Januar kam ich gegen 20:00 Uhr in der Klinik an. Der Nachtwächter empfing mich und erzählte mir von der Klinik und zeigte mir mein Zimmer.
-Das Zimmer:
Mein Zimmer war im Allgemeinen schön, es war ein Einzelzimmer, weil ich allein war, ich glaube, die anderen 3 Zimmer waren für 2 Personen. Das einzige, was mich im Zimmer störte, war, dass so etwas wie ein Motor lief und die ganze Nacht alle 15-20 Minuten störte.
Am nächsten Tag...
Ja, ich bin um 6:30 Uhr aufgestanden und habe gefrühstückt, weil wir um 7 Uhr mit dem Arzt sprechen mussten. Das Frühstück war ausreichend, es gab genug , um alle glücklich zu machen. Nach dem Frühstück haben wir mit dem Arzt gesprochen, dann haben die meine Haare geschnitten und in den Operationssaal gegangen.
-Operation:
Nachdem ich mit dem Arzt in den Raum gegangen bin, wurden in meinem Kopf Betäubungsnadeln gesetzt, das war der schmerzhafteste Teil! Die Situation, die mich überrascht hat, war, in einer Klinik in dieser Geldkategorie nicht dass der Arzt die Operation durchgeführt hat. Nachdem er die Injektionen verabreicht hatte, ging der Arzt weg und der Assistent kam und machte weiter. Sie fing an, mein Haar von den Wurzeln her zu entfernen. Dann kam ein anderer Assistentin in den Raum und begann, die Haarfollikel im Tuch zu ordnen. Wegen der Betäubungsspritze spürt man hier nichts.
Es war beunruhigend, dass ab und zu jemand in den Raum kam und ging, der nichts zu suchen hatte. Um 13:30-14:00 Uhr hatten wir Mittagspause und es wurde Essen bestellt, ich wurde vorher gefragt, was ich essen möchte.
Nach dem Essen gingen wir zurück in den Operationssaal und machten weiter. Das einzige, was ich nicht unerwähnt lassen kann, ist, dass alle Assistenten sehr, sehr gut und sehr nett sind. Die Operation dauerte von 07:30-08:00 Uhr morgens bis etwa 19:30 Uhr abends. Natürlich haben wir zwischendurch 2 mal eine Pause gemacht, aber es ist nicht einfach, so lange flach zu liegen. Wie auch immer, ich kann denjenigen, die wollen, später mehr Details geben. Für den Moment werde ich ein paar Bilder hochladen und euch die Kommentare überlassen.
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Aw: HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169624 ist eine Antwort auf Beitrag #169611] :: AM, 28.46.2024 11:46
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"ist das überhaupt legal in deutschland?" gibts keinen anwalt hier? auf ishrs steht.
https://www.ishrs-htforum.org/content/28/5/192
ISHRS POSITION STATEMENT ON QUALIFICATIONS FOR SCALP SURGERY
The position of the International Society of Hair Restoration Surgery is that any procedure involving a skin incision for the purpose of tissue removal from the scalp or body, or to prepare the scalp or body to receive tissue, (e.g., incising the FUE graft, excising the donor strip, creating recipient sites) by any means, including robotics, is a surgical procedure. Such procedures must be performed by a properly trained and licensed physician.* Physicians who perform hair restoration surgery must possess the education, training, and current competency in the field of hair restoration surgery. It is beyond the scope of practice for non-licensed personnel to perform surgery. Surgery performed by non-licensed medical personnel may be considered practicing medicine without a license under applicable law. The Society supports the scope of practice of medicine as defined by a physician’s state, country or local legally governing board of medicine.
Adopted by the Board of Governors, 11/15/2014
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Aw: HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169625 ist eine Antwort auf Beitrag #169611] :: PM, 28.1.2024 13:01
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Hi Ihr, ich lese schon eine Weile mit, aber hierzu kann ich aktiv was beisteuern, da ein Freund sich vor kurzem auch die Haare transplantieren liess und mich genau das gefragt hat, da ich Jurist bin. Tatsächlich ist es so, dass es keine gesetzliche Regelung dazu gibt. Also habe ich nachgeschaut, bei FUT ist zwingend ein Arzt vorgeschrieben, also bei der alten Methode, bei FUE schwieriger was zu finden. Dann habe ich was gefunden, wo genau drinsteht, was ein Arzt alles delegieren darf. Da ein Arzt an eine Krankenschwester auch delegieren darf, dass sie Spritzen setzt, auch in die Ader, muss das Bohren oder auch das Setzen der Slits unweigerlich auch durch erfahrene Krankenschwestern erlaubt sein, denn da bewegt man sich ja nur auf der Oberfläche der Haut. Und auch ein Tattoostudio bewegt sich nur an der Oberfläche der Haut, da ist ja auch kein Arzt dabei. Auch wenn man sich ein Piercing setzen lässt ist kein Arzt dabei. Also meine ich: ENTWARNUNG. Darf auch eine Krankenschwester.
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Aw: HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169632 ist eine Antwort auf Beitrag #169417] :: PM, 29.52.2024 16:52
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Zunächst: Ich habe auch nicht gesagt, dass ich Anwalt bin, ich habe gesagt, dass ich Jurist bin. Auch ist meine Meinung nicht so zu verstehen, dass nicht ein Arzt die Aufsicht haben muss, dabei sein muss, sich das anschauen muss, jederzeit einschreiten können muss, dass ist ja beim Delegieren an die Krankenschwester auch so. Auch muss, denke ich, natürlich der Arzt die Betäubungen machen. Er muss aber sicher nicht die ganzen Handgriffe machen. Da ja angezweifelt wird, ob dies so richtig ist: Auch Haarchirurgen treffen diese Aussage. Das war bei FUT freilich noch anders.
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Aw: HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169633 ist eine Antwort auf Beitrag #169632] :: PM, 29.38.2024 23:38
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Norbert_Zuse chatgpd spuckt aus. juristen haben kein zweites Staatsexamen. defakto nicht als Rechtsanwalt zugelassen. soll keine Abwertung sein. aber ein echter Rechtsanwalt. der weiss was Sache ist. wäre cool. hallihallo. keiner hier anwesend?
by the way Norbert_Zuse. neu angemeldet. 2 beiträge. willst du bald ne ht machen? bei hairmedic? and "Auch Haarchirurgen treffen diese Aussage" welche?
[Aktualisiert am: Mo., 29 Januar 2024 23:42]
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Aw: HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169634 ist eine Antwort auf Beitrag #169417] :: AM, 30.36.2024 10:36
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Hairmedic
Beiträge: 830 Registriert: Januar 2015 Ort: Dortmund
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Guten Tag Ricardo Hairloss,
ich sage jetzt auch mal etwas dazu:
Aus dem Internet:
Delegation ärztlicher Leistungen – straf- und haftungsrechtliche Folgen
Zunächst entscheiden Ärzt:innen immer selbst, welche Leistungen sie delegieren möchten. Es handelt sich also um eine Einzelfallentscheidung, für die sie niemanden anderen verantwortlich machen können. Laut dem Behandlungsvertrag sind Ärzt:innen gegenüber ihren Patient:innen immer in der Haftung. Das gilt auch dann, wenn sie eine Leistung nicht persönlich erbracht haben.
Natürlich müssen die Ärzte das beherrschen, was Sie delegieren möchten. Ebenfalls müssen Sie sich überzeugen daß derjenige dem Sie sie etwas übertragen, die Tätigkeit auch erfüllen kann.
Diese Überprüfung sollte auch während der Behandlungen stattfinden.
Selbst ein Heilpraktiker darf ohne Arzt inkl Anästhesie Haartransplantationen durchführen. Auch FUT.
Wir konnten uns auch nie vorstellen, daß ein Allgemeinmediziner,Hals Nasen Ohren Arzt, oder Urologe Brüste vergrößern, oder Fettabsaugungen durchführen darf.
Ebenso gibt es heute in der Haarchirurgie viele Ärzte, die keiner chirurgischen Fachrichtung angehören. Es gibt ja auch keine offizielle Ausbildung dafür.
Entscheidend ist die medizinische Sicherheit des Patienten und gute Ergebnisse.
Beste Grüße
Jweiand
Hairmedic
Dortmund-Düsseldorf-Kln-Hannover-Hamburg-Berlin-Leipzig-Stuttgart-Nürnberg-München
Hairmedic Privatklinik Nr.1 FUE Haartransplantation in Deutschland
Jürgen Weiand, Patientenberater
Kontakt: info@hairmedic.de
Webseite: http://www.hairmedic.de/
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Gast
Aw: HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169635 ist eine Antwort auf Beitrag #169634] :: AM, 30.25.2024 11:25
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Gast
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interessant, dass sich hairmedic hier selbst zu wort meldet. also eine FUT darf ein Heilpaktiker etc. nicht duchfühen. Die Verabreichung von Betäubungsmitteln darf ebenfalls nur ein Arzt duchrführen. Hierbei kann die Verabreichung delegiet werden. In Bezug auf Haarentnahme und das Setzen von Schlitzen bewegt man sich in Deutschland in eine rechtlichen Grauzone. Wie der Anwalt Christoph Bomke, der sich auf Medizinrecht in Anwendung auf Haartransplantationen spezialisiert hat und viele geschädigte Mandaten in diesem Bereich vertritt sagt "es gilt die Devise, wo kein Kläger, da kein Richter. Vielleicht haben Sie mit dem ja auch schon Bekanntschaft gemacht.
Zudem ist es bezeichnend, dass man in Deutschland eine Dienstleistung für 8000-12000 Euro erwerben kann, die ausschließlich von nichtäztlichem Pesonal durchgefürt wird. Ich will mir die Gewinnmargen gar nicht vorstellen. Geht man davon aus, dass ein Haartechniker etwa 300 Euro am Tag kostet und das benötigte Equipment auch nicht sonderlich teuer ist, so scheinen Haartansplantationen wirklich eine Goldgrube zu sein.
[Aktualisiert am: Di., 30 Januar 2024 11:35] vom Moderator
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Gast
Aw: HT Hairmedic Erfahrung 5000 grafts !! 03.01.24 [Beitrag #169638 ist eine Antwort auf Beitrag #169637] :: PM, 30.50.2024 12:50
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Gast
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zur Klarstellung der Fakten.
heilprektiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Anästhetika gebrauchen. Ich bezweifle, dass diese Sachlage eine FUE, geschweige denn FUT zulässt
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/recht/94-lokalanaesthetika-verschreibungspflicht-ab-april-2006.html
Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Grund § 48 Abs. 2 und 3 des Arzneimittelgesetzes (Fassung vom 12.12.2005) mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln erlassen. Die Verordnung vom 21.12.2005 ist im Bundesgesetzblatt am 28.12.2005 veröffentlicht worden (Seiten 3632-3660) und tritt mit dem Artikel 1 zum 1.1.2006 in Kraft. Als Artikel 1 wird die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV) geregelt. Die AMVV enthält eine Anlage, die die verschreibungspflichtigen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen auflistet. Als Artikel 2 wird die AMVV gleich geändert, wobei die Anlage der verschreibungspflichtigen Substanzen modifiziert wird. Dabei fallen eine Reihe von Arzneistoffen unter die Verschreibungspflicht, z.B. die Gruppe der Lokalanästhetika zur parenteralen Anwendung - ausgenommen Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2% zur intracutanen Anwendung an der gesunden Haut. Der Artikel 2 tritt am 1.4.2006 in Kraft.
Für den Heilpraktiker bedeutet dies, dass er ab dem 1.4.2006 Procain und Lidocain nur bis zu einer Konzentration von 2 % verwenden darf und nur in Form der intracutanen Anwendung. Eine subcutane, intramuskuläre oder andere Anwendung von Procain und Lidocain ist demnach verschreibungspflichtig und darf nur durch den Arzt durchgeführt werden. Alle anderen Lokalanästhetika ausser Procain und Lidocain sind in allen Anwendungsarten verschreibungspflichtig.
In der Begründung zur Verordnung heißt es u.a. : „Lokalanästhetika zur Injektion werden u.a. zur extravasalen Infiltrationsanästhesie, zur intravenösen Regionalanästhesie und zentralen Leitungsanästhesie (z.B. Epiduralanästhesie) angewendet. Daneben werden Lokalanästhetika von Ärzten und Heilpraktikern in der Neuraltherapie eingesetzt.
Die Anwendung von Lokalanästhetika ist mit erheblichen Risiken verbunden. In der Datenbank des BfArM befinden sich 627 Fallberichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (ohne topische oder spinale/peridurale Anwendung), davon 37 Todesfälle, die mehrheitlich mit kardiovaskulären und ZNS-toxischen Wirkungen, sowie anaphylaktischen Reaktionen und schweren Hautreaktionen in Verbindung gebracht werden. Es gibt mehrere publizierte Fallberichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Rahmen neural-therapeutischer Behandlungen, v.a. in Form von Nervenverletzungen, aber auch einen Fall von Subarachnoidal-Blutung bei fehlerhafter Injektion in die Tonsilla pharyngea.
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