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Aw: Shockloss Spenderzone [Beitrag #88245 ist eine Antwort auf Beitrag #88231] :: AM, 16.16.2013 10:16
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Senior Member Administrator
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Nach unserem Kenntnisstand konnten keine Gespräche zu einer gütlichen Übereinkunft nach Ablauf der üblichen Wartezeit/Anwuchszeit von 12 Monaten zustande kommen, da der Patient bereits vor Ablauf dieser Zeit rechtliche Schritte unternommen hatte, woraus sich jedoch keine Ansprüche gegen den Arzt ergeben haben. Der Patient ließ sich in einem EU-Land (mit einem geordneten Rechtssystem) behandeln, es darf demnach von einer ordnungsgemäßen Prüfung des Sachverhaltes ausgegangen werden.
Es gab seinerzeit ein Statement seitens des Beraters hier im Forum, aus welchem u.a. deutlich hervorgeht, dass die vom Patienten gewünschte Graft-Anzahl weit höher lag, als im Zuge der Beratung empfohlen. Spekulationen zu besagtem Fall können an dieser Stelle kaum weiteren Aufschluss bringen oder hilfreich sein. Nachdem juristisch derzeit nichts feststellbar ist kommen wir hier sehr schnell in den Bereich der "Rufmord-Problematik". Daher sollte das Thema hier nicht erneut zur Diskussion stehen und wir schließen diesen Thread.
Alopezie.de -
Foren Haarausfall und Haartransplantation
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