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Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54729] :: PM, 16.0.2010 21:00 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo zusammen,

ich hab mal ne frage, warum ist es bei einigen anbietern von HT gesetztlich verboten vorher - nachher bilder ins Netz stellen und bei anderen widerum nicht?

Bestes beispiel: dr. keser hat auf seiner homepage keine vorher nachher Bilder, da gesetzlich in der türkei nicht erlaubt.... dr. koray hat jede menge vorher - nachher bilder veröffentlicht. Und auf youtube gibts auch genügend videos...

Ich versteh es einfach nicht ... Rolling Eyes


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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54735 ist eine Antwort auf Beitrag #54729] :: PM, 16.51.2010 22:51 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Dogan schrieb am Mon, 16 August 2010 21:00
Hallo zusammen,

ich hab mal ne frage, warum ist es bei einigen anbietern von HT gesetztlich verboten vorher - nachher bilder ins Netz stellen und bei anderen widerum nicht?

Bestes beispiel: dr. keser hat auf seiner homepage keine vorher nachher Bilder, da gesetzlich in der türkei nicht erlaubt.... dr. koray hat jede menge vorher - nachher bilder veröffentlicht. Und auf youtube gibts auch genügend videos...

Ich versteh es einfach nicht ... Rolling Eyes

Na ich schon. Könnte dir auch genau erklären was wirklich Sache ist. Aber wenn ich das tun würde, was ich schon mal machte, dann ist schwupp-di-wupp das Posting wieder futsch - tja, und der Nightwalker auch wieder für ne ganze Weile aus dem Forum ... Very Happy


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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54742 ist eine Antwort auf Beitrag #54735] :: PM, 16.28.2010 23:28 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
schick mir doch eine private nachricht Razz


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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54745 ist eine Antwort auf Beitrag #54735] :: PM, 16.34.2010 23:34 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
nightwalker schrieb am Mon, 16 August 2010 22:51
Dogan schrieb am Mon, 16 August 2010 21:00
Hallo zusammen,

ich hab mal ne frage, warum ist es bei einigen anbietern von HT gesetztlich verboten vorher - nachher bilder ins Netz stellen und bei anderen widerum nicht?

Bestes beispiel: dr. keser hat auf seiner homepage keine vorher nachher Bilder, da gesetzlich in der türkei nicht erlaubt.... dr. koray hat jede menge vorher - nachher bilder veröffentlicht. Und auf youtube gibts auch genügend videos...

Ich versteh es einfach nicht ... Rolling Eyes

Na ich schon. Könnte dir auch genau erklären was wirklich Sache ist. Aber wenn ich das tun würde, was ich schon mal machte, dann ist schwupp-di-wupp das Posting wieder futsch - tja, und der Nightwalker auch wieder für ne ganze Weile aus dem Forum ... Very Happy


Hey Nighty,

Du schickst es mir per pm....ich machs dann hier in dieser Runde (speziell für Dogan) öffentlich. Natürlich klar mit dem Hinweis das es nicht von mir stammt. Das es von Dir stammt, weiss dann ja hinterher auch keiner mehr, denn ich lösche Deine pm und modifiziere diesen Post ala monsanto Wink Geil was, aber Pssst....sonst wächst mir noch nen zweiter Nightwalker aus meinem Donor.

So dürften wir dann jedoch beide hier bleiben...und hätten professionelle Aufklärung.

Biste dabei??? Der Alopzie.de Überwachungsstaat rafft das hier eh nicht Surprised

Grüße

Planet x (Richtig, is ein Ablenkungsmanöver) Rolling Eyes
Ist Dir hier aufm Board auch manchmal so langweilig wie mir?










1.OP Dr.Keser:
http://www.youtube.com/watch?v=eTHTfWVfGY4

2. OP Dr.Keser:
http://www.youtube.com/watch?v=EO5ZURDAx04

Alle zukünftigen Videos meiner letzten HT findet Ihr hier:
http://www.youtube.com/user/LeoVittorio2006

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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54746 ist eine Antwort auf Beitrag #54745] :: PM, 16.39.2010 23:39 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Was geht´n hier ab ?




Sag niemals nie

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icon5.gif   Bitte um Aufklärung [Beitrag #54748 ist eine Antwort auf Beitrag #54729] :: AM, 17.24.2010 00:24 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hallo ihr Lieben,

habe mich jetzt auch mal angemeldet, weil ich nach jahrelanger Überlegung - inzwischen bin ich mit 31 und als selbstidentifizierter NW 2 ja nicht mehr "zu jung" Confused -baldmöglichst meine HT in die Tat umsetzen, d.h. meinen Haaransatz wieder in den Originalzustand bringen möchte.

Da Dr. Keser nach intensiven Recherchen eigentlich mein Top-Favorit ist, würden mich die oben behaupteten Zusammenhänge sehr interessieren.

Ich poste in den nächsten Tagen auch ein paar Pics von mir und bin gespannt, was die Online-/Mail-Konsultation mit Dr. Keser ergibt.

Gruß
MillenniumHair

[Aktualisiert am: Di., 17 August 2010 00:25]


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Aw: Bitte um Aufklärung [Beitrag #54749 ist eine Antwort auf Beitrag #54748] :: AM, 17.28.2010 00:28 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
MillenniumHair schrieb am Tue, 17 August 2010 00:24
... würden mich die oben behaupteten Zusammenhänge sehr interessieren.

... ich kann leider nix erklären. Rolling Eyes

Schätze aber @Michael G. wird die Verwirrung entwirren? Rolling Eyes


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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54750 ist eine Antwort auf Beitrag #54729] :: AM, 17.53.2010 00:53 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Koray hat aber nur auf der deutschen Seite Bilder. Auf seiner offiziellen (asmed.com) findest Du auch keine.








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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54753 ist eine Antwort auf Beitrag #54729] :: AM, 17.47.2010 05:47 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
es geht ja jetzt nicht darum, ob deutsche seite oder türkische seite..es gibt genügend HT anbieter sowohl als deutsche oder türkische seite oder auch aus anderen ländern, die wohl aus gesetzlichen Gründen keine vorher nachher bilder zeigen dürfen..... Rolling Eyes


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Nightwalkers Verschwörungstheorien [Beitrag #54756 ist eine Antwort auf Beitrag #54735] :: AM, 17.3.2010 07:03 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Also lieber Nightwalker, Du darfst Deine Spekulationen und Verschwörungstheorien hier gerne veröffentlichen, aber die Gesetzeslage solltest Du vorher kennen:

§ 11 Heilmittelwerbegesetz
Zitat:

(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen,
Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
....
5. mit der bildlichen Darstellung
a) von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,

b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,

c) des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen,


Nun hat das Heilmittelwerbegesetz natürlich formal nur Geltung für den Bereich der BRD. Allerdings gilt nach üblicher Rechtssprechung nach dem Wettbewerbsrecht auch die "Zielgruppe" Deuschland als abmahnbar (genau hier zu lesen http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ausland.htm)

Defakto bleibt natürlich immer die Frage, wie man bspw in der Türkei dann einen Wettbewerbsverstoß durchsetzen kann, aber mit Zeit und Geld wird auch das gehen.

Die ersten Abmahnungen ausländischer HT-Anbieter durch deutsche Wettbewerber hat es bereits gegeben.

Bilderveröffentlichung durch Patienten fallen hier nicht unter den Paragraphen, da sie ja nicht zum Zweck der Werbung eingestellt werden.






Alopezie.de -
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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54757 ist eine Antwort auf Beitrag #54729] :: AM, 17.49.2010 07:49 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
dann kann ich es jetzt so verstehen, daß einfach einige HT anbieter sich nicht an das heilmittelwerbegesetz halten bzw. "unwissend" handeln... Confused



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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54761 ist eine Antwort auf Beitrag #54757] :: AM, 17.53.2010 08:53 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Guten morgen,

dürften Klinken hier in deutschen Forum dann Resultate präsentieren (deutsche oder ausländische)? Wer macht sich dann abmahnbar, das Forum, oder die Klinik?





www.hattingenhair.com

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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54763 ist eine Antwort auf Beitrag #54761] :: AM, 17.19.2010 10:19 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Zitat:

Guten morgen,

dürften Klinken hier in deutschen Forum dann Resultate präsentieren (deutsche oder ausländische)? Wer macht sich dann abmahnbar, das Forum, oder die Klinik?


Primär ist hier jeder Autor rechtlich selbst für seine Veröffentlichungen verantwortlich. Es gibt zwar auch den Begriff der Mitstörerhaftung, solange aber der Autor erreichbar ist, ist nach unserem Verständnis zuerst der Versuch zu unternehmen, direkt gegen ihn vorzugehen.

Einmal abgesehen von den unerfreulichen Folgen von Rechtsstreitigkeiten gibt es ja dann auch noch das Problem, dass dann eben die Bilder unter Fake-Namen veröffentlicht werden, was zumindestens uns weniger lieb ist als eine klare Kennzeichnung. Wir kennen einen Anbieter, der dies bereits an anderen Stellen im Netz sehr extensiv macht.

Wir haben hier in der Vergangenheit eine eher liberale Haltung eingenommen, da wir denken, dass
- derartige Bilder schlichtweg Bestandteil jeder vernünftigen Diskussion sein müssen
- aber auch die Zulässigkeit im Einzelfall von uns nicht überprüfbar ist.
Bisher gibt es auch nur gelegentlich mal Bilder, wo man sich möglicherweise über die rechtliche Zulässigkeit Gedanken machen müsste.

Wir können nur auf die Rechtslage hinweisen, die jedoch in der Praxis etwas komplexer ist. Solange eben im Ausland Anbieter in der Regel rechtlich ohne Probleme derartige Bilder veröffentlichen können, wird ein juristischer Krieg nicht zu gewinnen sein.

Schauen wir uns einmal eine bekannte Seite an ...

Moser vorher-nachher

Wobei hier noch angemerkt sei, dass das Unternehmen zwar in Österreich zuhause ist, aber Niederlassungen in Bonn und in Augsburg hat.




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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54765 ist eine Antwort auf Beitrag #54763] :: AM, 17.46.2010 11:46 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Wenn ein Anbieter in seinen Land die Bilder veröffentlichen darf ist es in der tat kompliziert.

Was wenn ein Anbieter auch nicht in das Heimatland keine Bilder präsentieren darf, tut es aber auf einem Forum in der BRD?

Wer macht sich dann abmahnbar, der Verträter, Die Klinik oder das Forum (der letztendlich für den Inhalt verantwortlich ist)?







www.hattingenhair.com

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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54770 ist eine Antwort auf Beitrag #54765] :: PM, 17.4.2010 14:04 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Fangen wir mit der aus unserer Sicht wichtigsten Frage an
Zitat:
das Forum (der letztendlich für den Inhalt verantwortlich ist)


Nein, es ist nach unserer Kenntnis primär der Autor verantwortlich

Es ist weder möglich noch vom Gesetzgeber gewollt, dass ein Betreiber von Foren jeden Beitrag auf seine rechtliche Zulässigkeit prüft, zumindest wenn diese nicht eindeutig rechtswidrig sind. Es gibt lediglich den Tatbestand der "Mitstörerhaftung", aber wie der Name schon sagt, ist es primär der Autor. Damit soll nicht gesagt werden, dass wir hier alles tolerieren wollen, können und werden, sondern es geht vor allem darum, wer primär als Verursacher anzusprechen ist.

Gewerbliche Anbieter sind in der Regel durch die Signatur gekennzeichnet.

Nun kann man sich natürlich auch fragen, ob eine Haartransplantation tatsächlich unter das Heilmittelwerbegesetz fällt. Ich kann nur noch einmal auf einen (deutschen!) Link verweisen, wo Bilder normaler Schönheitsoperationen nicht zu sehen sind, dagegen bei Haartransplantation der Vorher-Nachher Vergleich sichtbar ist: Moser Deutschland. Ich habe keine Erklärung dafür, aber ich gehe einmal davon aus, dass dieses Unternehmen sich darüber Gedanken gemacht hat

Und es wird dann eben noch komplizierter, wenn wir über ausländische Anbieter sprechen. Es gibt sicherlich gute Gründe, die im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht Probleme anzeigen, aber eine juristische Entscheidung wird sicherlich in jedem Einzelfall diskutiert werden müssen.

Aber, wie bereits gesagt, ob ein juristischer Disput diesem Forum und der Diskussion über Haartransplantation guttut wagen wir zu bezweifeln.

Ausdrücklich möchten wir noch mal an dieser Stelle die ausländischen Mitbewerber darum bitten, hier Zurückhaltung zu üben, denn es ist sehr wohl denkbar, dass sich juristische Konsequenzen daraus ergeben.


PS - Ein wichtiger Nachtrag: dies ist keine juristische Bewertung sondern eine persönliche Meinungsäußerung zu der juristischen Situation und den vielen offenen Fragen.

PPS: Wer tatsächlich gegen andere vorgehen oder seine eigenen Postings in diesem Forum rechtlich absichern möchte, möge bitte qualifizierten juristischen Rat einholen.
Allerdings erwarten wir auch, dass vor dem vom Anwalt (in der Regel zur Erfüllung der eigenen "Portokasse") vorgeschlagenen Rechtsweg, beginnend mit der Abmahnung, eine außeranwaltliche Lösung gefunden werden sollte, um hier keinen juristischen Krieg zu Lasten der Interessenten auszulösen.

[Aktualisiert am: Di., 17 August 2010 14:06]




Alopezie.de -
Foren Haarausfall und Haartransplantation

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Aw: Vorher-Nachher Bilder [Beitrag #54771 ist eine Antwort auf Beitrag #54729] :: PM, 17.33.2010 14:33 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Ich persönlich halte es für extrem wichtig, dass den Betroffenen entsprechend gutes Bildmaterial zur Verfügung steht.

Meine bisherige Entscheidungsfindung wäre kaum möglich gewesen, wenn ich nicht auf englischsprachigen Seiten problemlos zahlreiche Ergebnisse hätte einsehen können, mit etwas intensiverer Recherche auch die schlechten!

(OK, die weniger netten Ergebnisse sind insgesamt in den meisten Foren nicht willkommen - siehe Werbeeinahmen - aber es gibt zum Glück Ausnahmen, für die ich dankbar bin, weil sie mich von einer fast schon getroffenen Entscheidung gerade noch rechtzeitig abgehalten haben).

Generell kann man sich nur wünschen, dass möglichst viele Patienten den Verlauf ihrer HT selbst in guter Qualität dokumentieren und öffentlich machen.

Und keine Sorge: ich habe selbstverständlich vor, das ebenfalls zu tun, denn nur so kann meiner Meinung nach Aufklärung und Information "von unten", d. h. durch und für Betroffene, funktionieren.

[Aktualisiert am: Di., 17 August 2010 14:57]


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Aw: Nightwalkers Verschwörungstheorien [Beitrag #54773 ist eine Antwort auf Beitrag #54756] :: PM, 17.41.2010 14:41 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
alopezie.de schrieb am Tue, 17 August 2010 07:03
Also lieber Nightwalker, Du darfst Deine Spekulationen und Verschwörungstheorien hier gerne veröffentlichen, aber die Gesetzeslage solltest Du vorher kennen:

§ 11 Heilmittelwerbegesetz

Admin, ich denke du solltest dich zunächst mal wieder mit deinen selbst aufgestellten Forum-Regeln beschäftigen:
http://alopezie.de/foren/transplant/index.php/t/1512/

Denn wie komme ich dazu, mich von dir als „Verschwörungstheoretiker" bezeichnen zu lassen ??
Abgesehen davon, was eigentlich das ganze Thema hier überhaupt mit „Verschwörungstheorie" zu tun hat ?

Weißt du überhaupt, was eine „Verschwörungstheorie" eigentlich ist, und wie die rechtliche Situation diesbezüglich aussieht? Dazu kannst du ja im Falle des Falles mal gerne - zumindest ansatzweise - hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verschw%C3%B6rungstheorie

Zitat:
„Die Charakterisierung als Verschwörungstheoretiker ist Gegenstand von Diskussionen."


Ist sie in der Tat - aber nicht nur Gegenstand von Diskussionen, sondern auch Gegenstand strafrechtlicher Aspekte, um ganz genau zu sein.

Aber da ich gerade bei deinen Postings hier zum eigentlichen Thema nicht wirklich irgendwelche profunde Rechtskenntnisse herauslesen kann, dürftest du das miz "Verschwörungstheorie" auch nicht wirklich so ganz verstehen - oder doch?
------------------

Es gibt bei diesem Thema hier kein „meinem Verständnis nach" oder „dem Verständnis irgendeines Anwalts nach" oder „die Susi aus Hintertupfing vertritt die Meinung und Ansicht zu diesem Thema" ...

Gesetze sind nicht immer „schwammig" formuliert, wie es manchmal in der Bevölkerung wahrgenommen wird. Manchmal kann es vielleicht zwar so den Eindruck erwecken (kommt auf den Standpunkt, vielmehr Sach- und Fachkenntnis darauf an), und oft wieder überhaupt nicht. Und gerade beim Thema „Vorher-/Nachher-Fotos im Internet nach deutschem Recht", hier ist z.B. die Gesetzeslage eigentlich klar formuliert, bzw. WAS eigentlich genau gesetzlich untersagt ist:

Zitat:
"... die bildliche Darstellung der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der ärztlichen Behandlung ..." (§ 11 Abs. 1 Nr. 5b, HWG).

Tja, und wenn nun jemand ordnungswidrig gegen dieses eigentlich klar formulierte Werbeverbot verstößt, so kann dieser jemand (mal grundsätzlich) mit Geldbußen bis zu EURO 50.000,-- rechnen, und zwar gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 8 HWG - ENDE.

Klar, dann kann es natürlich vorkommen, das der eine oder andere sich vielleicht fragt, ob dieses oder jenes auch in SEINEM konkreten Fall gilt. Denn seitens der Gesetze-Verabschieder und Schreiber, wird es für diese meist nicht wirklich als zweckmäßig empfunden, unzählige Fall-Beispiele direkt in den betreffenden Gesetzesschriften aufzuzählen. Denn dann würden diese Schriften keine Bücher udgl. mehr darstellen, sondern nur mehr eine nahezu endlose und unüberschaubare Aneinanderreihung von Worten, Paragrafen und Sätzen bedeuten. Und somit reicht im vorliegendem Fall ganz einfach oben zitierter Satz, anhand welchem es gilt, SEINEN konkreten Fall auf „für ihn zutreffend" oder „für ihn nicht zutreffend" zu prüfen. Und im Zweifelsfall, kann da nur eine sach- und fachkundige Person, aka „Rechtsanwalt", Auskunft geben.

Tja, und wenn nun BEISPIELSWEISE irgendeiner Klinik aus „Hattingen" die Gesetzeslage unklar sein sollte, aus welchen Gründen auch immer, dann wird diese Klinik z.B. gleich am besten einen solchen Anwalt aus der näheren Umgebung einfach aufsuchen, um Auskunft zu erhalten, und kann dort z.B. folgende Antworten zu diesem Thema erhalten:

http://extranet.medical-tribune.de/volltext/PDF/2007/Aesthet ic_Tribune/01_at/AT_01_S14.pdf

Naja, dann sehen wir einfach mal gemeinsam genauer nach, ob z.B. diese nette Rechtsanwältin namens „Olga A. Voy, Rechtsanwältin aus Hattingen", grundsätzlich richtig liegt mit ihren Auskünften:

http://www.plastische-chirurgie-nuernberg.info/39+M58d5cca6b 04.html

Demnach hat also der deutsche Bundesrat am 8. Juli 2005, im Rahmen der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in seiner 813. Sitzung, entsprechende Änderung des Heilmittelwerbegesetzes von allen Parteien befürwortet und beschlossen, und wir ungläubigen Leser, sehen dazu einfach gleich mal gemeinsam nach, ob das auch stimmt:
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_44026/SharedDocs/Download s/DE/Plenarprotokolle/2005/Plenarprotokoll-813,templateId=ra w,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-813.pdf

Wie man auf Seite 305, rechts, unter Punkt 14 sehen kann, scheint das mal grundlegend zu stimmen. Und wenn man sich nun noch die entsprechende Drucksache dazu auch noch näher zu Gemüte führt ...

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/15/053/1505316.pdf

... wird in diesem Dokument nicht nur detailliert erklärt, DASS es auch so ist, sondern auch WARUM man das im Bundesrat befürwortet und beschlossen hat (Seite 46, rechte Spalte):

Zitat:
Zu Nummer 1 (§ 1)
Durch die Ergänzung sollen sog. Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz
HWG) einbezogen werden. Schönheitschirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit, wie z. B. Brustvergrößerungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Veränderung der Körperformen, sind wie jeder operative Eingriff mit Risiken verbunden, die zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können.

Die Zahl der sog. Schönheitsoperationen in Deutschland ist im letzten Jahr weiter gestiegen. Nach Schätzungen der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen soll die Zahl der in Deutschland von Ihren Mitgliedern vorgenommen
Eingriffe im Jahr 2004 rund 700 000 Eingriffe betragen haben. Davon waren etwa 25 Prozent der Eingriffe rein ästhetisch. Dagegen waren es im Jahr 2002 insgesamt 660 000 Eingriffe, im Jahr 2000 380 000 und im Jahr 1990 sogar nur 109 000 Eingriffe der ästhetischen Chrirugen insgesamt.
Hinzu kommt, dass nach Angaben der Fachgesellschaft rund 10 % der Eingriffe an Patienten unter 20 Jahren durchgeführt werden. Angesichts der rapide steigenden
Zahlen von schönheitschirurgischen Eingriffen und im Hinblick auf die mit den Eingriffen verbundenen Gesundheitsgefahren ist es daher wie im Fall von krankheitsbezogenen
Eingriffen, für die das HWG bereits gilt notwendig, die Werbung für diese Verfahren dem HWG zu unterwerfen.

Insbesondere bestimmte Formen der suggestiven oder irreführenden Werbung sind inzwischen weit verbreitet. Durch die Einbeziehung von sog. Schönheitsoperationen werden insbesondere bestimmte Formen der suggestiven oder irreführenden Werbung mit Bußgelddrohung (s. §§ 11, 15 Abs. 1 HWG) verboten. Durch dieses Verbot werden solche Einflüsse, die zu nicht sachgerechten Entscheidungen führen können, zurück gedrängt und damit die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen geschützt. Dadurch wird im Ergebnis vermieden, dass sich diese Personen unnötigerweise Risiken aussetzen, die ihre Gesundheit gefährden können.

Das darüber hinaus geltende Wettbewerbsrecht ist hingegen primär zivilrechtlich ausgerichtet: Eine Rechtsverfolgung hängt von der Klagebereitschaft der klagebefugten Mitbewerber und Verbände (§ 8 Abs. 3 UWG) ab. Mit der Änderung des HWG wird auch den Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, gegen unzulässige Formen der Werbung Bußgeldverfahren einzuleiten.

So wie es also aussieht, sind die Angaben im obigen Artikel mit der werten Rechtsanwältin „Olga A. Voy, Rechtsanwältin aus Hattingen" grundlegend völlig korrekt:

Irreführende und suggestive Werbung für Schönheitsoperationen ist in Deutschland seit 1. April 2006 VERBOTEN!

Das allen voran wichtige WARUM, wurde dabei also auch näher erörtert und geklärt, und alles in allem ist und war das also am 1. April 2006 definitiv KEIN „April, April"-Scherz!

... und das alles hat somit schon gar nichts mit „Verschwörungstheorie" zu tun, sondern vielmehr mit dem WARUM das von allen Parteien im deutschen Bundesrat befürwortet und beschlossen wurde.

Und WARUM das von ALLEN Parteien befürwortet und somit beschlossen wurde, erkären im Folgenden vielleicht NOCHMALS andere User ?


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Aw: Nightwalkers Verschwörungstheorien [Beitrag #54774 ist eine Antwort auf Beitrag #54773] :: PM, 17.12.2010 15:12 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Das in der BRD eine vergleichbare bildliche Darstellung verboten ist steht ausser Frage...wir wurden genau am zweiten Tag nach das Gesetz in Kraft getreten ist direkt abgemahnt (zusammen mit viele andere Anbieter).
Das Gesetz hat natürlich seine Argumente (gibts genug Werbung wo auf eine NW 6 Platte nach 1200 Grafts alles blickdicht ist).

Jetzt wenn ein NW5 zu eine Beratung geht und es wird Pauschal 1200-1500 Grafts empfohlen, er recherchiert weiter und einen anderen Anbieter sagt 3000-4000, wass soll er dann glauben? Da er keine Bilder vergleichen kann, geht er zu den 1200-1500 Grafts weil es günstiger und näher ist (und macht das wahrscheinlich seit 20-30 Jahren)
Ein Jahr später sieht er das die 1200-1500 zu wenig gewesen sind, und geht wieder zu sein Behandler der wieder 1200 empfiehlt. Weitere 12 Monate später sind es immernoch zu wenig für die grosse Fläche, also er geht nochmal hin....
Der grösste Anteil an HT's werden von solche Anbieter durchgeführt ( die auf riesige Flächen 1500 Grafts setzen: FUT, FUE oder Punches oder wie auch immer).

In der Türkei sind vergleichbare Bilder auch mittlerweile verboten, sowie als auch in Belgien.
Zum Glück gibt es solche Foren wo sich die Leute Erfahrungsberichte und Ergebnisse anschauen können.

Bilder hin oder her, jeder soll sich die Zeit dafür nehmen um sich persönlich beraten zu lassen.






www.hattingenhair.com

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Aw: Nightwalkers Verschwörungstheorien [Beitrag #54777 ist eine Antwort auf Beitrag #54773] :: PM, 17.33.2010 15:33 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Also die Verschwörungstheorie ergibt sich aus Deiner Aussage:

Zitat:

Na ich schon. Könnte dir auch genau erklären was wirklich Sache ist. Aber wenn ich das tun würde, was ich schon mal machte, dann ist schwupp-di-wupp das Posting wieder futsch - tja, und der Nightwalker auch wieder für ne ganze Weile aus dem Forum ...


Das Problem ist eben, dass du aus einer allgemeinen Frage heraus 1. den Eindruck erweckt hier würde deine Meinung unterdrückt, und 2. immer nur das Thema Hattingen herausliest - wobei es gerade bei diesem Thema überhaupt gar keinen Grund dafür gibt.

====

Natürlich ist der Gesetzestext an sich klar und eindeutig - zumindest was deutsche Anbieter für den deutschen Markt betrifft.

Bleibt für mich die Frage, warum so eine Klinik wie Moser sich nicht daran hält, obwohl sie es bei anderen Schönheitsoperationen durchaus tun.

Keine Ahnung, aber vielleicht hat der allwissende Nightwalker auch hierfür eine Lösung parat.

====

Die rechtliche Klarheit ändert sich aber dann, wenn es sich um ausländische Anbieter handelt. Zumindestens deswegen, weil jetzt nicht mehr das Heilmittelwerbegesetz greift (weil für die Überwachung die deutsche Behörde in dem Land XYZ keinen zugriff hat), sondern das Wettbewerbsrecht, was natürlich auf das Heilmittelwerbegesetz zurückgreift.

Dann geht es eben zusätzlich um Zielgruppen, Werbecharakter usw. ...

Aber aus unserer Sicht ist uns eine offene Kennzeichnung der Anbieter doch lieber als eben die Alternative, dann eben jeden Tag ein oder zwei neue User mit "Erfahrungsberichten" zu haben.




Alopezie.de -
Foren Haarausfall und Haartransplantation

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Aw: Nightwalkers Verschwörungstheorien [Beitrag #54791 ist eine Antwort auf Beitrag #54773] :: PM, 17.53.2010 22:53 Zum vorherigen Beitrag gehen
nightwalker schrieb am Tue, 17 August 2010 14:41
alopezie.de schrieb am Tue, 17 August 2010 07:03
Also lieber Nightwalker, Du darfst Deine Spekulationen und Verschwörungstheorien hier gerne veröffentlichen, aber die Gesetzeslage solltest Du vorher kennen:

§ 11 Heilmittelwerbegesetz

Admin, ich denke du solltest dich zunächst mal wieder mit deinen selbst aufgestellten Forum-Regeln beschäftigen:
http://alopezie.de/foren/transplant/index.php/t/1512/

Denn wie komme ich dazu, mich von dir als „Verschwörungstheoretiker" bezeichnen zu lassen ??
Abgesehen davon, was eigentlich das ganze Thema hier überhaupt mit „Verschwörungstheorie" zu tun hat ?

Weißt du überhaupt, was eine „Verschwörungstheorie" eigentlich ist, und wie die rechtliche Situation diesbezüglich aussieht? Dazu kannst du ja im Falle des Falles mal gerne - zumindest ansatzweise - hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verschw%C3%B6rungstheorie

Zitat:
„Die Charakterisierung als Verschwörungstheoretiker ist Gegenstand von Diskussionen."


Ist sie in der Tat - aber nicht nur Gegenstand von Diskussionen, sondern auch Gegenstand strafrechtlicher Aspekte, um ganz genau zu sein.

Aber da ich gerade bei deinen Postings hier zum eigentlichen Thema nicht wirklich irgendwelche profunde Rechtskenntnisse herauslesen kann, dürftest du das miz "Verschwörungstheorie" auch nicht wirklich so ganz verstehen - oder doch?
------------------

Es gibt bei diesem Thema hier kein „meinem Verständnis nach" oder „dem Verständnis irgendeines Anwalts nach" oder „die Susi aus Hintertupfing vertritt die Meinung und Ansicht zu diesem Thema" ...

Gesetze sind nicht immer „schwammig" formuliert, wie es manchmal in der Bevölkerung wahrgenommen wird. Manchmal kann es vielleicht zwar so den Eindruck erwecken (kommt auf den Standpunkt, vielmehr Sach- und Fachkenntnis darauf an), und oft wieder überhaupt nicht. Und gerade beim Thema „Vorher-/Nachher-Fotos im Internet nach deutschem Recht", hier ist z.B. die Gesetzeslage eigentlich klar formuliert, bzw. WAS eigentlich genau gesetzlich untersagt ist:

Zitat:
"... die bildliche Darstellung der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der ärztlichen Behandlung ..." (§ 11 Abs. 1 Nr. 5b, HWG).

Tja, und wenn nun jemand ordnungswidrig gegen dieses eigentlich klar formulierte Werbeverbot verstößt, so kann dieser jemand (mal grundsätzlich) mit Geldbußen bis zu EURO 50.000,-- rechnen, und zwar gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 8 HWG - ENDE.

Klar, dann kann es natürlich vorkommen, das der eine oder andere sich vielleicht fragt, ob dieses oder jenes auch in SEINEM konkreten Fall gilt. Denn seitens der Gesetze-Verabschieder und Schreiber, wird es für diese meist nicht wirklich als zweckmäßig empfunden, unzählige Fall-Beispiele direkt in den betreffenden Gesetzesschriften aufzuzählen. Denn dann würden diese Schriften keine Bücher udgl. mehr darstellen, sondern nur mehr eine nahezu endlose und unüberschaubare Aneinanderreihung von Worten, Paragrafen und Sätzen bedeuten. Und somit reicht im vorliegendem Fall ganz einfach oben zitierter Satz, anhand welchem es gilt, SEINEN konkreten Fall auf „für ihn zutreffend" oder „für ihn nicht zutreffend" zu prüfen. Und im Zweifelsfall, kann da nur eine sach- und fachkundige Person, aka „Rechtsanwalt", Auskunft geben.

Tja, und wenn nun BEISPIELSWEISE irgendeiner Klinik aus „Hattingen" die Gesetzeslage unklar sein sollte, aus welchen Gründen auch immer, dann wird diese Klinik z.B. gleich am besten einen solchen Anwalt aus der näheren Umgebung einfach aufsuchen, um Auskunft zu erhalten, und kann dort z.B. folgende Antworten zu diesem Thema erhalten:

http://extranet.medical-tribune.de/volltext/PDF/2007/Aesthet ic_Tribune/01_at/AT_01_S14.pdf

Naja, dann sehen wir einfach mal gemeinsam genauer nach, ob z.B. diese nette Rechtsanwältin namens „Olga A. Voy, Rechtsanwältin aus Hattingen", grundsätzlich richtig liegt mit ihren Auskünften:

http://www.plastische-chirurgie-nuernberg.info/39+M58d5cca6b 04.html

Demnach hat also der deutsche Bundesrat am 8. Juli 2005, im Rahmen der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in seiner 813. Sitzung, entsprechende Änderung des Heilmittelwerbegesetzes von allen Parteien befürwortet und beschlossen, und wir ungläubigen Leser, sehen dazu einfach gleich mal gemeinsam nach, ob das auch stimmt:
http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_44026/SharedDocs/Download s/DE/Plenarprotokolle/2005/Plenarprotokoll-813,templateId=ra w,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-813.pdf

Wie man auf Seite 305, rechts, unter Punkt 14 sehen kann, scheint das mal grundlegend zu stimmen. Und wenn man sich nun noch die entsprechende Drucksache dazu auch noch näher zu Gemüte führt ...

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/15/053/1505316.pdf

... wird in diesem Dokument nicht nur detailliert erklärt, DASS es auch so ist, sondern auch WARUM man das im Bundesrat befürwortet und beschlossen hat (Seite 46, rechte Spalte):

Zitat:
Zu Nummer 1 (§ 1)
Durch die Ergänzung sollen sog. Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz
HWG) einbezogen werden. Schönheitschirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit, wie z. B. Brustvergrößerungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Veränderung der Körperformen, sind wie jeder operative Eingriff mit Risiken verbunden, die zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können.

Die Zahl der sog. Schönheitsoperationen in Deutschland ist im letzten Jahr weiter gestiegen. Nach Schätzungen der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen soll die Zahl der in Deutschland von Ihren Mitgliedern vorgenommen
Eingriffe im Jahr 2004 rund 700 000 Eingriffe betragen haben. Davon waren etwa 25 Prozent der Eingriffe rein ästhetisch. Dagegen waren es im Jahr 2002 insgesamt 660 000 Eingriffe, im Jahr 2000 380 000 und im Jahr 1990 sogar nur 109 000 Eingriffe der ästhetischen Chrirugen insgesamt.
Hinzu kommt, dass nach Angaben der Fachgesellschaft rund 10 % der Eingriffe an Patienten unter 20 Jahren durchgeführt werden. Angesichts der rapide steigenden
Zahlen von schönheitschirurgischen Eingriffen und im Hinblick auf die mit den Eingriffen verbundenen Gesundheitsgefahren ist es daher wie im Fall von krankheitsbezogenen
Eingriffen, für die das HWG bereits gilt notwendig, die Werbung für diese Verfahren dem HWG zu unterwerfen.

Insbesondere bestimmte Formen der suggestiven oder irreführenden Werbung sind inzwischen weit verbreitet. Durch die Einbeziehung von sog. Schönheitsoperationen werden insbesondere bestimmte Formen der suggestiven oder irreführenden Werbung mit Bußgelddrohung (s. §§ 11, 15 Abs. 1 HWG) verboten. Durch dieses Verbot werden solche Einflüsse, die zu nicht sachgerechten Entscheidungen führen können, zurück gedrängt und damit die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen geschützt. Dadurch wird im Ergebnis vermieden, dass sich diese Personen unnötigerweise Risiken aussetzen, die ihre Gesundheit gefährden können.

Das darüber hinaus geltende Wettbewerbsrecht ist hingegen primär zivilrechtlich ausgerichtet: Eine Rechtsverfolgung hängt von der Klagebereitschaft der klagebefugten Mitbewerber und Verbände (§ 8 Abs. 3 UWG) ab. Mit der Änderung des HWG wird auch den Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, gegen unzulässige Formen der Werbung Bußgeldverfahren einzuleiten.

So wie es also aussieht, sind die Angaben im obigen Artikel mit der werten Rechtsanwältin „Olga A. Voy, Rechtsanwältin aus Hattingen" grundlegend völlig korrekt:

Irreführende und suggestive Werbung für Schönheitsoperationen ist in Deutschland seit 1. April 2006 VERBOTEN!

Das allen voran wichtige WARUM, wurde dabei also auch näher erörtert und geklärt, und alles in allem ist und war das also am 1. April 2006 definitiv KEIN „April, April"-Scherz!

... und das alles hat somit schon gar nichts mit „Verschwörungstheorie" zu tun, sondern vielmehr mit dem WARUM das von allen Parteien im deutschen Bundesrat befürwortet und beschlossen wurde.

Und WARUM das von ALLEN Parteien befürwortet und somit beschlossen wurde, erkären im Folgenden vielleicht NOCHMALS andere User ?


Danke, sehr ausführlich und aufschlussreich !!!




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