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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21074 ist eine Antwort auf Beitrag #21073] :: AM, 1.28.2008 04:28
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Das Ergebnis spricht für sich. Hochtechnologie vom Innovationsführer + made in Germany. Und die Dichte ist beeindruckend. Schade, wäre ich auch eher auf diese Idee gekommen und ich hätte mir meine HT und viel Geld sparen können.
Nur schwitzen darf der Typ nicht, sonst sieht er wohl aus wie Roberto Blanco.
GHE und Haarlinienproblem. 3200 Grafts FUHT mit Dr. Ruby (Dr. As Klinik in Delhi) Juni 2008 erhalten.
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21083 ist eine Antwort auf Beitrag #21074] :: PM, 1.38.2008 16:38
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dermitdemhaartanzt schrieb am Die, 01 Juli 2008 04:28 | Das Ergebnis spricht für sich. Hochtechnologie vom Innovationsführer + made in Germany. Und die Dichte ist beeindruckend. Schade, wäre ich auch eher auf diese Idee gekommen und ich hätte mir meine HT und viel Geld sparen können.
Nur schwitzen darf der Typ nicht, sonst sieht er wohl aus wie Roberto Blanco.
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Ja Pfui ... Lumpi, wo hast du denn das schon wieder her?
Das sieht ja furchtbar aus!
Aber wer ist denn die süße Schnecke rechts im letzten Bild?
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21101 ist eine Antwort auf Beitrag #21073] :: PM, 1.11.2008 22:11
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Katzenhase
Beiträge: 1252 Registriert: April 2007 Ort: Dortmund
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Das mit der Schuhcreme habe ich schon 1990 gehört.
So soll Schauspieler Steven Seagal sie damals benutzt haben.
In seinem ersten Film "Nico" hatte er oben drauf fast keine Haare mehr. Das war 1987.
Als er dann 2 Jahre später seinen zweiten Film(Hard to Kill) drehte, waren die Haare auf einmal voll.
Ich habe in einer Zeitung gelesen, dass er damals auf Schuhcreme zurückgegriffen hat.
Weiß natürlich nicht, ob das stimmt.......
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21139 ist eine Antwort auf Beitrag #21073] :: PM, 2.50.2008 14:50
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qqmpp
Beiträge: 233 Registriert: Februar 2008
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interessant wäre zu wissen was der typ anbietet?! überall sind schwarze, schattige köpfe zu sehen. vielleicht ist seine schuhcreme aufm kopf ein art gag bezüglich seiner "kunst" die er verkauft...?!
lumpi, bitte kläre uns auf. auch bezüglich pipi...ist das deine freundin?!
zweifelst du an deiner power, powerst du deine zweifel...
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21172 ist eine Antwort auf Beitrag #21162] :: PM, 2.45.2008 22:45
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Lumpi
Beiträge: 489 Registriert: Januar 2008 Ort: Bayern
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DaVinci schrieb am Mit, 02 Juli 2008 21:57 | Mal was anderes Lumpi: Wenn der Scherenschnitt-Künstler sein Bild hier entdeckt und dich verklagt(Verletzung des Persönlichkeitsrechts) kann er sich locker eine HT leisten, schon mal darüber nachgedacht ?!
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Nö kann er nicht.
Überleg doch mal.
Dann wäre ich schon reich wieviele Bilder von mir überall gemacht und veröffentlicht werden.
- Partyseiten
- Discoseiten
usw...
Und ein Schausteller schon gar nicht... der wird doch ständig fotografiert. Klar er macht Scherenschnitte und hat nen Stand auf nem Volksfest...
Haartransplantation 2008 @ Hattingen Hair
2700++ Grafts FUT
Heute: Haarsystem
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21174 ist eine Antwort auf Beitrag #21172] :: PM, 2.28.2008 23:28
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DaVinci
Beiträge: 1783 Registriert: Juli 2007
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Zitat: | Nö kann er nicht.
Überleg doch mal.
Dann wäre ich schon reich wieviele Bilder von mir überall gemacht und veröffentlicht werden.
- Partyseiten
- Discoseiten
usw...
Und ein Schausteller schon gar nicht... der wird doch ständig fotografiert. Klar er macht Scherenschnitte und hat nen Stand auf nem Volksfest...
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Aha, dann lies dir das mal durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
So hat übrigens selbst Ernst August von Hannover 100.000 Euro von "Bunte" kassiert !
@ Philebos
Pipi kann ihn natürlich ebenfalls verklagen und sich dann ein neues Dirndl kaufen.....
[Aktualisiert am: Mi., 02 Juli 2008 23:31]
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21175 ist eine Antwort auf Beitrag #21172] :: PM, 2.33.2008 23:33
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eben nicht: das Foto stellt ganz klar eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, bzw. beeinträchtigt das Recht am Eigenen Bilde in unzulässiger Weise.
Es ist aber zu bemerken, dass a priori Grundrechte ihre Schutzwirkung nur im Verhältnis Staat/Bürger entfalten. D.h. dass genaugenommen das abgeleitete Grundrecht des allgemeinen Persönlichkeitsrecht nur dann verletzt ist, wenn ein staatlicher Eingriff in den Schutzbereich eines jeweiligen Grundrechts nicht gerechtfertigt ist.
Ich darf hierfür kurz aus der einschlägigen Literatur zitieren:
"Das Recht am eigenen Bild ist im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907 (RGBL. 7) geregelt. Durch die Neuregelung des Urheberrechts 1965 (UrhG) wurde das KUG bis auf die Paragraphen, welche den Schutz von Bildnissen zum Inhalt haben (§§ 22-24, 33, 37, 38, 42-44, 48 und 50), aufgehoben.
Wurde dieser Rechtsschutz zunächst lediglich auf leblose Bilder (Zeichnungen, Gemälde und Fotografien) angelegt, ergab sich doch schnell die Übertragung auf andere Darstellungsformen, etwa die Wiedergabe auf der Bühne, im Film oder im Roman.
2 Gegenstand des Rechts am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild, insbesondere die §§ 22-24, versetzt den Abgebildeten in bestimmten Grenzen in die Lage, über die Verbreitung seines Bildnisses zu entscheiden, es stärkt somit sein Selbstbestimmungsrecht. Es handelt sich um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Darstellung, woraus sich die Unzulässigkeit einer Bildnisveröffentlichung schon dann ergibt, wenn sie ohne Einwilligung des Abgebildeten geschieht. Die hier deutlich werdende Stärkung der Persönlichkeit liegt in ihrer starken Verletzlichkeit gerade und vor allem gegenüber Bildveröffentlichungen begründet, die aufgrund ihrer Reichweite und dem daraus hervorgehenden hohen Wirkungsgrad besonders leicht Persönlichkeitsrechte verletzen können1.
Im Ergebnis wirkt sich das Recht am eigenen Bild als Einschränkung der Rechte des Bildurhebers aus, da die Verwertung des Bildes seitens des Abgebildeten verhindert werden kann. "
Die Ausnahmen der §§ 22-23 KUG greifen hier ebenfalls nicht.
Der Schuhcremepeter ist weder relative noch absolute Person der Zeitgeschichte, eine Einwilligung, bzw. Honorarzahlung dürften hier wohl ebenfalls nicht vorliegen. Auch ist er nicht Teilnehmer eines öffentlichen Aufzugs, bzw. lediglich Beiwerk einer Landschaftsaufnahme. Im Gegenteil: er wurde gezielt im Portaitmodus aufgenommen und die Aufnahme zur Preisgabe der öffentlichen Lächerlichkeit hier publiziert. Auch wenn vorliegend keine finanziellen Interessen im Spiel sind, weist der Fall doch starke Parallelen zum sog. "Herrenreiterfall(BGHZ 26, 349)", einem Klassiker der Rechtsgeschichte, auf.
Aber ich finds trotzdem witzig und wo kein Kläger, da kein Richter. Es passieren ja täglich unzählige Rechtsverstöße, ohne dass diese verfolgt würden, bzw. Ansprüche erhoben würden. Dann müsste jedermann Jurist sein.
GHE und Haarlinienproblem. 3200 Grafts FUHT mit Dr. Ruby (Dr. As Klinik in Delhi) Juni 2008 erhalten.
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21178 ist eine Antwort auf Beitrag #21176] :: AM, 3.10.2008 03:10
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Naja, die Unkenntlichmachung des Gesichts würde an der Rechtslage wohl auch nichts ändern.
Denn auch im Parallelfall wurde dies getan, aber der BGH entschied, dass das REcht am eigenen Bilde auch dann verletzt ist, wenn aus den Umständen heraus die Person dennoch identifiziert werden kann.
siehe hier:
http://www.kellotat.com/permalink/classics_herrenreiter_bghz _26_349.html
Nach ständiger Rechtsprechung genügt es ausserdem, wenn die betroffene Person auch nur von einem engem Bekanntenkreis wiedererkannt werden kann. Dies ist hier zweifelsfrei gegeben, da Ort, Beruf und das typische Merkmal, nämlich die Schuhcremeglatze der Person gerade erkennbar bleiben. Gerade hierdurch hebt sich Schuhcremepeter von der Masse ab und kann so leicht identifiziert werden.
Mein Tip:
mach was Du willst und surf über einen anonymizer Proxy wie anonymouse.org oder so. Das gibt Dir Narrenfreiheit, da diese Server wie Hashfunktionen funktionieren und daher nicht umkehrbar sind. Ergo, niemand kann Dich jemals identifizieren, solange Du nicht Deine Adresse /echten Namen etc. postest.
Oder häng Dich in ein ungesichertes WLAN Deiner Nachbarn rein, falls verfügbar. Ist nicht strafbar, da kein Datenverkehr abgehört wird oder ein Schutzmechanismus überwunden wird.
GHE und Haarlinienproblem. 3200 Grafts FUHT mit Dr. Ruby (Dr. As Klinik in Delhi) Juni 2008 erhalten.
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21180 ist eine Antwort auf Beitrag #21178] :: AM, 3.42.2008 11:42
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DaVinci
Beiträge: 1783 Registriert: Juli 2007
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Zitat: | Mein Tip:
mach was Du willst und surf über einen anonymizer Proxy wie anonymouse.org oder so. Das gibt Dir Narrenfreiheit, da diese Server wie Hashfunktionen funktionieren und daher nicht umkehrbar sind. Ergo, niemand kann Dich jemals identifizieren, solange Du nicht Deine Adresse /echten Namen etc. postest.
Oder häng Dich in ein ungesichertes WLAN Deiner Nachbarn rein, falls verfügbar. Ist nicht strafbar, da kein Datenverkehr abgehört wird oder ein Schutzmechanismus überwunden wird.
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Aber es ist für den Nachbarn dann strafbar, weil der für sein WLAN verantwortlich ist !
Mein Tip: Haltet doch einfach die wenigen Spielregeln ein, die ja auch ihre Berechtigung haben und ihr habt es nicht nötig aus dem "Untergrund" zu schreiben oder eure Nachbarn zu ruinieren.
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21197 ist eine Antwort auf Beitrag #21180] :: PM, 3.16.2008 15:16
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Unsinn, strafbar ist gar nix, solange es nicht mit Vorsatz erfolgte. Auch wäre ihm mangels Kenntnis mein Fehlverhalten nie im Leben sowohl objektiv wie auch subjektiv zurechenbar. Die meisten Straftaten müssen eigenhändig begangen werden. Es gibt im deutschen Recht auch keine allgemeine Rechtspflicht sein WLAN abzusichern. Mit anderen Worten: nulla poena sine lege, ohne Gesetz zum Glück keine Strafe, denn es ist kein strafrechtlich relevanter Tatbestand erfüllt. Das liegt im Grunde daran, dass kein wesentliches strafrechtlich geschütztes Rechtsgut unmittelbar bedroht wird. Das Strafrecht ist ja die Ultima Ratio. Erst das eigenverantwortliche Anknüpfen von Handlungen anderer kann dann Rechtsgüter wie z.B. die Ehre, Vermögen etc. gefährden. Anderes gilt hingegen für Gefahrenquellen wie z.B. Löcher in den Zäunen und ein Wachhund steht dahinter. Dann kann sich ggf. eine Strafbarkeit durch Unterlassen einer Sicherungshandlung ergeben, da der jenige eine Garantenstellung kraft zurechbarer Gefahrenquelle in seinem rechtlichen Wirkungskreis besitzt.
Im Übrigen setzt auch das Verlinken das Veröffentlichen der Bilder voraus. Das Gesetz lässt sich natürlich so nicht aushebeln, da schon vom Wortlaut des § 22 KUG her nicht verlangt wird, dass die Bilder in einer bestimmten Form veröffentlicht werden. Und ich schätze, dass abload.de nach der jüngsten Rechtsprechung zur Providerverantwortlichkeit schon aus Eigenschutz die IP-Adressen der "Uploader" speichern wird, um sich im Zweifel exkulpieren zu können. Ergo, das Problem wurde nicht gelöst, sondern nur verlagert.
Aber nichts für ungut, man muss ja nicht alles wissen. Schliesslich studieren Juristen insgesamt mit Referendariat bis zu 7 Jahren Regelstudienzeit.
[Aktualisiert am: Do., 03 Juli 2008 15:26]
GHE und Haarlinienproblem. 3200 Grafts FUHT mit Dr. Ruby (Dr. As Klinik in Delhi) Juni 2008 erhalten.
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21201 ist eine Antwort auf Beitrag #21197] :: PM, 3.52.2008 15:52
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DaVinci
Beiträge: 1783 Registriert: Juli 2007
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Ich kann ja auch nicht meinen Rottweiler frei herumlaufen lassen und für die Folgen nicht haften !!!!
http://www.internetrecht-rostock.de/haftung-offenes-wlan.htm
...und ich möchte jetzt keine Abhandlung über den Unterschied von "strafbar" und "haftend" hören, für den Laien reicht ja wohl das Wissen, dass es deutliche Folgen haben kann.
Wenn ich mein WLAN nicht ausreichend absichere kann das wohl nur grob fahrlässig sein und das reicht z.B beim Überfahren einer roten Ampel mit den Folgen der Körperverletzung Dritter aus,
wegen einer Staftat (hier Körperverletzung) verurteilt zu werden !!! ( ist mir selber mal passiert, als ich einer Strassenbahn die Vorfahrt genommen habe, da war absolut kein Vorsatz vorhanden, nur einen Moment der Unaufmerksamkeit und zack...Verurteilung wegen Körperverletzung! )
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Re: Schuhcreme anstatt Dermatch? [Beitrag #21202 ist eine Antwort auf Beitrag #21201] :: PM, 3.25.2008 16:25
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Ja Davinci, aber das ist ja auch keine Ausnahme, denn §229 StgB lässt ja für die Erfüllung des Tatbestandes bereits die pflichtwidrige Ausserachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht, = Def. Fahrlässigkeit, genügen. Insofern hasst Du genau den Tatbestand erfüllt und wurdest zurecht eingekerkert .
Zum Rottweiler: das habe ich auch gesagt, als Hundebesitzer besitzt man in jedem Falle eine Garantenstellung kraft Gefahrenquellenüberwachung. Man kann somit, wenn der Hund beisst, strafrechtlich z.B. wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Totschlags usw. durch Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden. Aber wie gesagt, strafrechtlich ist es mangels einschlägigen Tatbestands absolut irrelevant, ob Dein WLAN verschlüsselt ist oder nicht. Genauso sieht es zivilrechtlich aus. Es ist nie irgendwo verboten ein WLAN unverschlüsselt zu betreiben. Nur hier kann sich halt offensichtlich eine Haftung im Falle des Missbrauchs durch Dritte ergeben.
Und wie Du schon sagst, Dein Artikel bezieht sich auf zivilrechtliche/ordnungsrechtliche Haftung nicht auf strafrechtlich relevante Handlungen. Im Übrigen bin ich der Ansicht und einige wesentliche Vertreter des Juristentums auch, dass diese Rechtsprechung wohl nicht lange bestand haben dürfte. Spätestens die höchsten Gerichte werden diese Rechtsprechung kassieren. Viele Richter sind leider viel zu alt und Technik ist für diese wie ein Bezelbub. Gerade deshalb hat man auf Ebene der Landesgerichtbarkeit auch soviele unsinnige und widersprüchliche Urteile in diesem Bereich.
Schon im Interesse der Beweislastumkehr bei gehackten WLANS und Förderung der sog. öffentlichen HOT-Spots wird über kurz oder lang ganz sicher eine solch weitgehende Haftung von der Rechtsprechung nicht gewollt sein.
GHE und Haarlinienproblem. 3200 Grafts FUHT mit Dr. Ruby (Dr. As Klinik in Delhi) Juni 2008 erhalten.
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