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Widerrufsrecht [Beitrag #171394] :: PM, 22.36.2024 12:36 Zum nächsten Beitrag gehen
Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrung mit dem Widerrufsrecht bei Haartransplantationen?

Ein Bekannter von mir hat gestern bei der Kö-Hairklinik einen Termin im November gesetzt und mir davon erzählt. Ich habe ihm allerdings jetzt einen anderen Arzt empfohlen.

Er hat bei der Kö bereits die Anzahlung geleistet und eine Verbindlichkeitserklärung unterzeichnet - welche besagt bis 30 Tage vorher werden 10% der Gesamtsumme einbehalten.

Theoretisch müsste er doch trotzdem das Recht auf Widerruf haben - oder nicht? Die Verbindlichkeitserklärung hat er Online unterzeichnet.

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.
Danke!


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Aw: Widerrufsrecht [Beitrag #171395 ist eine Antwort auf Beitrag #171394] :: PM, 22.27.2024 14:27 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
pkk19960 schrieb am Do., 22 August 2024 12:36
Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrung mit dem Widerrufsrecht bei Haartransplantationen?

Ein Bekannter von mir hat gestern bei der Kö-Hairklinik einen Termin im November gesetzt und mir davon erzählt. Ich habe ihm allerdings jetzt einen anderen Arzt empfohlen.

Er hat bei der Kö bereits die Anzahlung geleistet und eine Verbindlichkeitserklärung unterzeichnet - welche besagt bis 30 Tage vorher werden 10% der Gesamtsumme einbehalten.

Theoretisch müsste er doch trotzdem das Recht auf Widerruf haben - oder nicht? Die Verbindlichkeitserklärung hat er Online unterzeichnet.

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.
Danke!
Ich glaube nicht, dass er seine Anzahlung zurückbekommt.


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Aw: Widerrufsrecht [Beitrag #171397 ist eine Antwort auf Beitrag #171394] :: PM, 22.2.2024 16:02 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
Hat er die Erklärung Vorort oder Online unterschrieben? Wenn online, sind 14 Tage rum? Hat der Anbieter eine Widerrufserklärung vorgelegt? Die meisten Widerrufserklärungen sind theoretisch angreifbar. Die Frage ist, um welche Summe es hier geht, ich gehe davon aus, dass der Streitwert deutlich unter 5k ist, womit man das theoretisch eigenständig ohne Anwalt beim örtlichen Amtsgericht ausfechten könnte, sofern der Anbieter das Risiko überhaupt eingeht. Ich würde es darauf ankommen lassen und einfach den Vetrag wiederufen, ggf. auf eine ungültige Widerrufsbelehrung verweisen.

[Aktualisiert am: Do., 22 August 2024 16:03]




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Aw: Widerrufsrecht [Beitrag #171401 ist eine Antwort auf Beitrag #171397] :: PM, 22.29.2024 16:29 Zum vorherigen Beitrag gehenZum nächsten Beitrag gehen
lolerloler30 schrieb am Do., 22 August 2024 16:02
Hat er die Erklärung Vorort oder Online unterschrieben? Wenn online, sind 14 Tage rum? Hat der Anbieter eine Widerrufserklärung vorgelegt? Die meisten Widerrufserklärungen sind theoretisch angreifbar. Die Frage ist, um welche Summe es hier geht, ich gehe davon aus, dass der Streitwert deutlich unter 5k ist, womit man das theoretisch eigenständig ohne Anwalt beim örtlichen Amtsgericht ausfechten könnte, sofern der Anbieter das Risiko überhaupt eingeht. Ich würde es darauf ankommen lassen und einfach den Vetrag wiederufen, ggf. auf eine ungültige Widerrufsbelehrung verweisen.
Vielen Dank für deine Antwort! Ich habe ihn gefragt.

Die Verbindlichkeitserklärung musste er im Patienten-Portal Online ausfüllen. Die Summe liegt bei ca. 6000 Euro für 2.500 Crafts. Gemäß der Verbindlichkeitserklärung würde der Anbieter 10% der Gesamtsumme einbehalten, wenn die OP 30 Tage vor dem OP-Termin abgesagt wird - sprich "nur" 600 Euro.

Der Anbieter hat keine Widerrufserklärung vorgelegt. Auch im Patientenportal oder auf der Homepage ist keine zu finden. Im zugeschickten Kostenvoranschlag wurde diese auch nicht erwähnt. Das einzige Dokument was vorliegt ist die Verbindlichkeitserklärung -
10% der Gesamtsumme 4 Wochen vorher
15% 3 Wochen vorher
20% 2 Wochen vorher usw


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Aw: Widerrufsrecht [Beitrag #171406 ist eine Antwort auf Beitrag #171394] :: PM, 22.7.2024 18:07 Zum vorherigen Beitrag gehen
Naja, ich würde sagen, aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung hat die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht angefangen, womit er immer noch Widerruf erklären könnte. Er hat schon bezahlt, oder? Wenn ja, müsste er Geld sehr wahrscheinlich einklagen (wie gesagt, geht beim lokalen Amtsgericht ohne Rechtsanwalt), wenn nicht, sollte er umgehend Widerruf erklären und es darauf ankommen lassen.
Man könnte ggf. noch aufführen, dass der Anbieter Nachweispflicht hat, dass ihm tatsächlich 600 Euro Schaden durch die Absage entstanden sind, was vermutlich schwer sein wird - wann wäre die OP?

Ggf. schlägt man dem Anbieter 50/50 Lösung vor.

Bitte beachten, dass ich weder RA bin, das hier auch keinesfalls eine Rechtsberatung ist, im Zweifel sollte sich dein Freund an einen Rechtsanwalt wenden.

[Aktualisiert am: Do., 22 August 2024 18:09]




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