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Re: HT steuerlich absetzen [Beitrag #13480 ist eine Antwort auf Beitrag #13459] :: PM, 28.29.2008 16:29
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Billo83
Beiträge: 393 Registriert: März 2007
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DaVinci schrieb am Don, 28 Februar 2008 10:48 | Weißt du Billo, es geht nicht darum was ich glaube, denn ich habe meine OP bereits hinter mir.
Es geht darum, dass du mit solchen Aussagen Hoffnungen bei hunderten von Lesern weckst.
Hoffnung ihr Haarproblem doch noch lösen zu können,wozu ihnen vorher die Mittel fehlten.
Wenn du hier schon so etwas revolutionäres behauptest, dann hast du auch die Verpflichtung das zu beweisen, was ja auch problemlos möglich ist, ohne deine Anonymität aufzudecken.
Also, sei hier mal konstruktiv und helfe oder berichtige deine Aussage !
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ja ok! kommando zurück. ich hab gelogen.
bei solchen posts geht mir grad wieder die hutschnur rum!!!!!
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Re: HT steuerlich absetzen [Beitrag #13502 ist eine Antwort auf Beitrag #13493] :: PM, 28.29.2008 22:29
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Billo83
Beiträge: 393 Registriert: März 2007
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Philebos schrieb am Don, 28 Februar 2008 21:39 | und warum scannst du den Wisch nicht einfach für uns ein? Was ist daran das Problem?
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weil das ein persönliches dokument ist. soll ich vielleicht noch meine geburtsurkunde scannen und hochladen, damit ihr mir glaubt, dass ich eine reale person bin? jetzt reichts aber langsam mal
was würde euch das auch bringen? was hat dieses dokument für eine aussagekraft? wollt ihr dann zu euren versicherungen rennen und einen auf "...aba aba der billo hats gezahlt bekommen. ich will auch sonst, fang ich an zu plärren" machen?
versuchts doch einfach selbst mal. wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
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Re: HT steuerlich absetzen [Beitrag #13528 ist eine Antwort auf Beitrag #13519] :: PM, 29.55.2008 12:55
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Billo83
Beiträge: 393 Registriert: März 2007
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NW5a schrieb am Fre, 29 Februar 2008 10:07 | Er hat doch noch nichtmal Fotos von der so tollen OP gezeigt. Alles ist erstunken und erlogen
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ich hab doch schon gesagt, dass ich gelogen hab und ne ht hatte ich auch nicht. ich bin nur hier, weil ich so stinke, dass nicht mal der hund mit mir spielen will
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Re: HT steuerlich absetzen [Beitrag #13672 ist eine Antwort auf Beitrag #13356] :: PM, 2.18.2008 21:18
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Seneca
Beiträge: 37 Registriert: August 2007
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als gelernter jurist habe ich mich mit diesem thema befasst...immerhin wäre es auch für mich fein, die kosten der HT von der kasse erstattet zu bekommen oder steuerlich geltend machen zu können.
wie bereits von einigen usern ausgeführt, wird da wahrscheinlich kaum ein weg hinführen...außer es gelingt der nachweis, dass der haarausfall zu einem psychischen problem im sinne einer krankheit geführt hat.
in diesem zusammenhang habe ich eine interessante entscheidung gefunden, die der österreichische Oberste Gerichtshof zur frage der ersatzfähigkeit von kosten für haarwuchsmittel vor kurzem gefällt hat. hier die kurzform:
"Der im Jahr 1951 geborene Kläger leidet unter den Folgen eines Nierentumors, bei dem Leber- und Hirnmetastasen aufgetreten sind. Nach einer Bestrahlung des Kopfes kam es zu einem völligen Verlust der Kopfhaare. Die Haare sind zwar später nachgewachsen, doch konnte das frühere äußere Erscheinungsbild des Klägers nicht mehr wiederhergestellt werden.
Die Vorinstanzen wiesen das Begehren des Klägers auf Kostenerstattung für 2 Haarpräparate ab.
Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Klägers Folge und verwies die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht. Ein „natürlicher“ (altersbedingter) Haarverlust stelle bei einem männlichen Versicherten keinen regelwidrigen Körperzustand dar. Selbst wenn man bei einem strahlungsbedingten Haarverlust die Regelwidrigkeit bejahe, werde durch eine Behandlung (in Form der Förderung des Haarwuchses) in erster Linie ein störender optischer Zustand beseitigt. Eine solche Behandlung könne daher im Sinne des § 133 Abs 3 ASVG nur dann als Krankenbehandlung gelten, wenn dadurch „anatomische oder funktionelle Krankheitszustände“- wie etwa bei einer entstellenden Wirkung des Aussehens – beseitigt werden, was beim Kläger jedoch nicht der Fall sei.
Der Kläger habe sich allerdings auch auf das Vorliegen einer (durch den Haarausfall bewirkten) psychischen Erkrankung berufen. Löse das durch eine Tumorbehandlung verursachte Fehlen der Kopfbehaarung beim Versicherten psychische Probleme mit Krankheitswert aus und könne davon ausgegangen werden, dass mit erfolgreicher Behandlung des Haarausfalls auch die psychische Probleme des Versicherten behoben oder verbessert werden können, könne die Verabreichung von Haarwuchsmitteln unter bestimmten vom Obersten Gerichtshof näher dargelegten Voraussetzungen unter Umständen auch als notwendige Krankenbehandlung der psychischen Erkrankung gesehen werden. Da das Vorliegen dieser Voraussetzungen von den Vorinstanzen bisher nicht geprüft woren sei, sei die Sache noch nicht spruchreif."
Es läuft also genau auf das raus: Wenn Haarverlust ein Problem mit Krankheitswert darstellt, dann könnte unter Umständen eine Ersatzfähigkeit von Behandlungskosten gegeben sein...
Und falls es wen interessiert, hier die laaaaaaaaaaangfassung mit ganz genauer Begründung des Gerichtes:
http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=jus&a mp;a mp;db=JUST&t=doc4.tmpl&s=(10ObS160/06m)
Angemerkt sei noch, dass sich die Rechtslage(n) in D und AUT oft nicht weit unterscheiden. Die hier angestellten Überlegungen lassen sich sohin vielleicht auch für D fruchtbar machen...
Unabhängig davon werde ich es trotzdem mal versuchen, indem ich
1) bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenersatz stelle und
(falls 1) schiefgeht, wovon ich ausgehe)
2) es dann für 2008 steuerlich geltend machen.
Mal sehen, was rauskommt....
[Aktualisiert am: So., 02 März 2008 21:24]
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Re: HT steuerlich absetzen [Beitrag #13705 ist eine Antwort auf Beitrag #13672] :: PM, 3.2.2008 13:02
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DaVinci
Beiträge: 1783 Registriert: Juli 2007
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Zitat: | Unabhängig davon werde ich es trotzdem mal versuchen, indem ich
1) bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenersatz stelle und
(falls 1) schiefgeht, wovon ich ausgehe)
2) es dann für 2008 steuerlich geltend machen.
Mal sehen, was rauskommt....
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Dir Frage ist, wie schwer es dir fallen wird, eine Attest zu bekommen, das aussagt, dass du durch deinen Haarausfall ernsthaft psychisch erkrankt bist. ?!
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Re: HT steuerlich absetzen [Beitrag #13708 ist eine Antwort auf Beitrag #13705] :: PM, 3.50.2008 13:50
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Seneca
Beiträge: 37 Registriert: August 2007
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das ist genau die krux bei der geschichte.
ich hätte vor, einfach mal so einen antrag zu stellen und zu schauen, was passiert.
immerhin hatte bzw. habe ich mit meinem haarausfall ja wirklich keine freude..schlaflose nächte...rückzug aus der gesellschaft...mal sehen, was mir alles einfällt...
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Aw: HT steuerlich absetzen [Beitrag #114015 ist eine Antwort auf Beitrag #13356] :: PM, 8.31.2016 16:31
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ms88
Beiträge: 4 Registriert: November 2013
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Hi,
ich konnte meine Haartransplantation von der Steuer absetzen. Mein Steuerberater hat mir gesagt dass ich ein Attest von meinem Hautarzt holen soll, indem berichtet wird dass ich eine erfolglose Finger Therapie hinter mir habe. Dann wurde dies + Rechnung der Haartransplantation und schriftliche Erklärung dass ich psychische Probleme wegen des Haarausfalls habe ( was auch so war) ans Finanzamt weitergeleitet. Hab um 300 Euro Zurückerstattet bekommen. Habe auch kein Psychologisches Gutachten gebraucht.
Also es geht doch
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Aw: HT steuerlich absetzen [Beitrag #114022 ist eine Antwort auf Beitrag #13356] :: PM, 8.22.2016 21:22
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Gasthörer
Beiträge: 1316 Registriert: Februar 2016
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Komisch, dass eine OP bei Fehlsichtigkeit (angeblich) absetzbar ist. Alle Argumente hier die gegen die Übernahme bei AGA genannt wurde, gelten doch auch für Fehlsichtigkeit: Genetisch veranlagt und bei weitem kein Einzelfall. Zudem ist der psychische Druck mit Sicherheit kleiner. Brillen sind heutzutage kein Makel und Kontaktlinsen (fast) immer eine Option.
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