Grafts [Beitrag #112578] :: AM, 23.5.2016 10:05
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whynot
Beiträge: 6 Registriert: Juli 2015
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Hallo Miteinander
Hatte einen FUT Eingriff. Vereinbart und offeriert waren eine bestimmte Einheit der Graftszahl aber; es wurde nicht einmal die Hälfte der offerierten Grafts transplantiert. An Folikeleinheiten mangelt es nicht, vermutlich schmiess man einiges an Material weg...........
Grundsätzlich ist es schon mal schwierig dies zu beweisen - habe es jedoch endlich schwarz auf weiss. Eindeutiger Betrug!!!
Finde die Haltung des Transplanteurs / Klinik zum k....
Gruss, whynot
[Aktualisiert am: Di., 23 Februar 2016 10:18]
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Aw: Grafts [Beitrag #112585 ist eine Antwort auf Beitrag #112578] :: AM, 23.49.2016 10:49
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theophil2011
Beiträge: 151 Registriert: September 2015 Ort: Wien
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ja das tut mir leid, aber ganz ehrlich, was möchtest du jetzt bezwecken? dass es schwarze Schafe gibt ist klar, aber wenn du keine details nennst kann ja auch keiner mehr dazu sagen oder!?
HT: Hattingen 4400 Grafts 15.1.2016
1,25mg Fin
Minox 5%
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Aw: Grafts [Beitrag #112593 ist eine Antwort auf Beitrag #112585] :: PM, 23.2.2016 14:02
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lprene
Beiträge: 125 Registriert: Mai 2008
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Tut mir sehr leid für dich das du in einer dieser Schwarzen Schafe gegangen bist ,aber jetzt alle in einem Topf zu schmeißen
muss ich dir unrecht geben.
Wir wissen ja auch nicht wie viel Zeit du dir mit einerdem Thema HT genommen hast sonst denke ich wäre dir das nicht passiert.
Finde es gut den Anbieter zu nennen damit andere nicht das selbe Schicksal wieder fährt.
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Aw: Grafts [Beitrag #112622 ist eine Antwort auf Beitrag #112620] :: AM, 24.52.2016 06:52
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Mona
Beiträge: 1905 Registriert: März 2006
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Sammy123 schrieb am Wed, 24 February 2016 00:24macht dich auch nicht unbedingt symapthisch, dass du uns nicht sagst, in welcher klinik so mit dem patienten verfahren wird
So einfach ist das nicht.
Bezichtigt man eine Klinik/einen Anbieter öffentlich und namentlich einer (wie es hier im Raume steht) strafbaren Handlung, dann geht der Schuss in der Regel nach hinten los. Trifft der Vorwurf tatsächlich exakt zu? Das kann in Foren und Social Communities nicht geklärt werden, darüber entscheidet in letzter Konsequenz ein Gericht. Bis dahin gilt hier in D: Im Zweifel für den Angeklagten. Daraus leitet sich ab, dass Beschuldigungen als Verleumdung gewertet werden können, für die der Autor zur Verantwortung gezogen werden kann.
Man kann sicherlich öffentlich über die eigene Einschätzung berichten (Beispiel: "Ich habe den Eindruck, mir wurden weniger Grafts verpflanzt, als vereinbart und es wurde eine nicht unerhebliche Anzahl an Grafts vernichtet"). Jemanden namentlich und öffentlich eines Betrugs zu bezichtigen, ist allerdings eine andere Hausnummer.
So, wie der T.E. seinen Fall hier dargestellt hat (Wortwahl), ist er gut beraten, den Namen des Anbieters nicht zu nennen.
[Aktualisiert am: Mi., 24 Februar 2016 06:57]
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