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Verreisen / zoll mit ersatzperücke im Koffer [Beitrag #11214] :: So., 15 Juli 2012 13:59 Zum vorherigen Beitrag gehen
Hallo

wenn man ausserhalb der EG verreisen möchte und eine Ersatzperücke aus Echthaar im Gepäck dabei hat, was kann dann auf eine zu kommen?

Muss man z.B, eine rechnung mitführen um den wert ausweisen zu können?
Benötigt man eine Bestätigung, dass die Perücke medizinisch begründet ist o.ä.?
Muss man das vorher irgendwo anmelden?
Gibt es Diskussionen zum Thema Echthaar?
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
weiss Jemand wo man dazu irgendwelche Bestimmungen nachlesen kann?

Liebe Grüsse

kyra


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