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Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7200] :: Mi., 09 März 2011 18:53 Zum vorherigen Beitrag gehen
Hallo,

es stört mich, daß die gesetzl. Krankekassen die Kosten der DCP nicht übernehmen.Dehalb habe ich etwas recherchiert und nachfolgendes Urteil gefunden.Den im Urteil genannten gemeinsamen Bundesausschuß der Krankenkassen habe ich vor ein paar Tagen angeschrieben und nachgefragt, ob die DCP dort ein Thema ist. Eine Antwort habe ich bislang noch nicht erhalten.

Jedenfalls habe ich mir vorgenommen, die Übernahme meiner baldigen Kosten für die DCP bei meiner KK zu beantragen und bei Ablehnung die Sache durchzuklagen. Schließlich soll ja die DCP die einzige medizinische Therapiemethode, neben Cortison sein, die etwas bringen könnte. Im Entscheidungsjahr 2006 soll es noch an Studien gefehlt haben.


Übrigens habe ich alopecia areata bei juris, sozusagen dem Juristengoogle eingegeben, und 8 Urteile gefunden, die sich fast alle mit Kostenübernahmen durch die KK beschäftigen, z.B. Kosten f. Perücken oder ein Dauermakeup der Wimpern. Darüber kann ich mal später berichten.

Nun also das Urteil, hier zu finden:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2006/L_11__2__KR_ 59_05urteil20060809.html


Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 11. Senat
Entscheidungsdatum: 09.08.2006
Aktenzeichen: L 11 (2) KR 59/05

Hatte das Urteil direkt aus einer Rechtssprechungsdatenbank herauskopiert. Moderatorin, siehe unten, hat es gelöscht. Dewegen jetzt oben der Link. Wenn ich Zeit habe, fasse ich das Urteil in diesem Thread zusammen.Aber, es ist kein Verstoß, wenn das Urteil aus einer öffentlichen Datenbank herausgenommen, bzw. kopiert wird.



***Edit***

_______________________


Hallo,

bitte schaue hier nach, warum wir dein Zitat editieren mussten:

Fremde Textzitate verwenden


Grüße von Mona



[Aktualisiert am: Do., 10 März 2011 17:26]


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