Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7200] :: Mi., 09 März 2011 18:53
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badsalz
Beiträge: 177 Registriert: Februar 2011
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Hallo,
es stört mich, daß die gesetzl. Krankekassen die Kosten der DCP nicht übernehmen.Dehalb habe ich etwas recherchiert und nachfolgendes Urteil gefunden.Den im Urteil genannten gemeinsamen Bundesausschuß der Krankenkassen habe ich vor ein paar Tagen angeschrieben und nachgefragt, ob die DCP dort ein Thema ist. Eine Antwort habe ich bislang noch nicht erhalten.
Jedenfalls habe ich mir vorgenommen, die Übernahme meiner baldigen Kosten für die DCP bei meiner KK zu beantragen und bei Ablehnung die Sache durchzuklagen. Schließlich soll ja die DCP die einzige medizinische Therapiemethode, neben Cortison sein, die etwas bringen könnte. Im Entscheidungsjahr 2006 soll es noch an Studien gefehlt haben.
Übrigens habe ich alopecia areata bei juris, sozusagen dem Juristengoogle eingegeben, und 8 Urteile gefunden, die sich fast alle mit Kostenübernahmen durch die KK beschäftigen, z.B. Kosten f. Perücken oder ein Dauermakeup der Wimpern. Darüber kann ich mal später berichten.
Nun also das Urteil, hier zu finden:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2006/L_11__2__KR_ 59_05urteil20060809.html
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 11. Senat
Entscheidungsdatum: 09.08.2006
Aktenzeichen: L 11 (2) KR 59/05
Hatte das Urteil direkt aus einer Rechtssprechungsdatenbank herauskopiert. Moderatorin, siehe unten, hat es gelöscht. Dewegen jetzt oben der Link. Wenn ich Zeit habe, fasse ich das Urteil in diesem Thread zusammen.Aber, es ist kein Verstoß, wenn das Urteil aus einer öffentlichen Datenbank herausgenommen, bzw. kopiert wird.
***Edit***
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Hallo,
bitte schaue hier nach, warum wir dein Zitat editieren mussten:
Fremde Textzitate verwenden
Grüße von Mona
[Aktualisiert am: Do., 10 März 2011 17:26]
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Aw: Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7202 ist eine Antwort auf Beitrag #7201] :: Mi., 09 März 2011 19:41
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badsalz
Beiträge: 177 Registriert: Februar 2011
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Einen Tip, den ich gelesen habe, ist es, persönlich bei seinem Sachbearbeiter vorstellig zu werden. Wenn das nichts bringt, zum Filialleiter.
In der UNI-Klinik mußte ich die Belehrung unterzeichnen, daß Kosten v. der KK nicht übernommen werden. Aber als erstes gehe ich den Weg wie zuvor beschrieben. Wenn das nichts bringt, werde ich beim Bundesausschuß weiter nachhaken und dann halt mal klagen. Vielleicht kommt man dann ja mal weiter. Und wenn ich dann einen Sieg nach vielen Jahren erringen sollte, bringt das allen AA lern was.
LG
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Aw: Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7206 ist eine Antwort auf Beitrag #7204] :: Mi., 09 März 2011 20:41
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badsalz
Beiträge: 177 Registriert: Februar 2011
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Offensichtlich bezahlen es manche Krankenkassen aus Kulanz. Nach meinem derzeitigen Wissen wurde die DCP noch nicht in den Leistungskatalog der KK aufgenommen. Zuständig hierfür ist der Bundesausschuß (siehe Urteil). Hierfür müssen entsprechende Studien vorliegen, welche die Wirksamkeit der DCP belegen (siehe Urteil).
Ja, ich werde versuchen, mich mal dahinter zu klemmen. Wenn meine Krankenkasse freiwillig zahlt (die TKK), werde ich natürlich nichts tun.
Beim ersten Überfliegen der Urteile ist mir auch aufgefallen, daß AA nicht immer als Krankheit im Sinne des Gesetzes anerkannt wird. Bei Frauen eher als bei Männer, da viele ja ein erblich bedingte Glatze haben. Aber das schaue ich mir noch einmal mal näher an. Das von mir oben zitierte Urteil läßt die Frage, ob AA eine Krankheit ist, ausdrücklich offen. Aber so sind halt die Juristen.
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Aw: Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7215 ist eine Antwort auf Beitrag #7212] :: Do., 10 März 2011 11:49
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badsalz
Beiträge: 177 Registriert: Februar 2011
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Also ich habe gerade mit der TKK telefoniert. Die durchaus freundliche Sachbearbeiterin sagte mir, die DCP sei nicht im Leistungskatalog. Ich müßte einen Antrag stellen unter Einreichung zahlreicher Unterlagen. Dann wird mein Fall an den Medizinischen Dienst zur Überprüfung weitergeleitet. Sie meinte dann noch zu mir, es bestünde so gut wie keine Aussicht auf Erfolg zur Kostenübernahme, da die Leistung DCP halt nicht im Leistungskatalog verzeichnet sei. Kulanzleistungen seien grundsätzlich nicht möglich. Zugegeben, so ist die derzeitige Rechtslage.
Genau eine solche Antwort habe ich schon zuvor erahnt. Naja, die Antragsformulare werde ich morgen haben, ordentlich ausfüllen und vor allem den medizinischen Dienst mit ner Menge Fachliteratur und Attesten bombardieren.Bei Ablehnung werde ich halt Widerspruch einlegen, wenn dieser erfolglos bleibt, klagen. Das know how habe ich dafür!
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Aw: Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7245 ist eine Antwort auf Beitrag #7243] :: So., 13 März 2011 12:28
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badsalz
Beiträge: 177 Registriert: Februar 2011
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Hallo Ute,
ich habe am Freitag dann doch in der UNI-Frankfurt mit der DCP begonnen.
Heute habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, die mir mitteilt, die Behandlung gehöre nicht zum Leistungskatalog.
Mann wolle aber seitens der Krankenkasse "nichts unversucht lassen" und sich "deshalb an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung wenden".
Jetzt muß die Ärztin erstmal den Frageborgen ausfüllen und dann geht es weiter.
Frage zur Behandlung an Ute. Habe ja letzten Freitag zur Sensibilisierung eine kleine STelle gepinselt bekommen. Soll in 2 Wochen wieder hin. Die Ärztin meinte, ich solle kein Licht an meine Glatze lassen, wegen der Wirkung. Als die ganze Zeit eine Mütze tragen. Mußtetst Du das auch? Ansonsten juckt es bei mir nur ein kleines bißchen. Rot ist es auch nicht wirklich.
LG - badsalz
[Aktualisiert am: So., 13 März 2011 12:31]
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Aw: Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7249 ist eine Antwort auf Beitrag #7245] :: So., 13 März 2011 16:31
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ute561
Beiträge: 77 Registriert: Januar 2011
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hallo badsalz
nein ich muste keine mütze tragen, der prof. meinte auch ich kann alles machen was ich will, nur in den ersten wochen sollte ich nach dem einpinseln immer das gleiche tun,d.h. nicht einmal die haare waschen und das nächste mal nicht waschen, deshalb wusch ich meine haare immer freitag morgens und bin dann zum pinseln gefahren, mache ich jetzt auch noch. ansonsten habe ich keine sogenannte"anordnung" bekommen. ist wohl überall anders, verstehhe ich nicht ganz aber ist wohl so. ich hab übrigens das erste mal heftig reagiert mit jucken und rötung und schmerzen am hinterkopf,da hatte ich erstmal angst weiter zu machen, aber jetzt ist alles total zum aushalten und jedesmal werde ich vorher gefragt wie es denn war, sollte es ziemlich rot und offen gewesen sein, wird ausgesetzt und das nächste mal wieder die lösung verdünnt. wünsche dir viel erfolg berichte mal weiter liebe grüsse ute
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Aw: Kostenübernahme durch KK bei DCP, Urteil des LSozG NRW [Beitrag #7322 ist eine Antwort auf Beitrag #7249] :: Do., 17 März 2011 09:40
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badsalz
Beiträge: 177 Registriert: Februar 2011
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Hallo,
wegen der Kostenübernahme für die DCP durch die Krankenkassen habe ich nun Post vom Gemeinsamen Bundesausschuß bekommen.
Der teilt mir mit, daß die DCP-Behandlung bislang nicht Gegenstand von deren Beratungen war.
Hierfür müsse zunächst ein Antrag gestellt werden, von einer legitimierten Interessenvertretung, wie z.B. der Verbraucherzentrale oder dem Selbsthilfegruppen e.V.
Dem schriftlich begründeten Antrag sind Studien etc. beizufügen, welche die Wirksamkeit der DCP belegen.
Ich sammel nun weiter Material und werde mich dann mit den verschiedenen antragsberechtigten Institutionen in Verbindung setzen mit der Hoffnung um Unterstützung.
Wer Studien zur Wirksamkeit der DCP kennt, dem bin ich dankbar, wenn er mir diese zur Verfügung stellen oder die Titel nennen kann.
VG - badsalz
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